[FR] Prozessbeginn gegen den Neonazi Florian Stech

Prozessbeginn gegen den Neonazi Florian Stech - 1

Am heutigen Montag begann vor dem Freiburger Landgericht der Prozess gegen den Neonazi Florian Stech. Dieser fuhr am 1.Oktober 2011 in Riegel auf dem Pendler-Parkplatz mit hoher Geschwindigkeit in eine dort anwesende Gruppe von AntifaschistInnen. Dabei erfasste er eine Person mit seinem Auto, die über das Fahrzeug geschleudert wurde und schwer verletzt liegen blieb.

 

Zum Prozessauftakt fand gestern in Freiburg am Bertoldsbrunnen eine Kundgebung statt. Etwa 60 Personen versammelten sich am frühen Abend um diesen erneuten Höhepunkt faschistischer Gewalt zu thematisieren Es wurden Reden gehalten vom Solikreis Riegel, vom Offenen Antifa Treffen (OAT) Freiburg & Region und vom Antifaschistischen Aktions Bündnis Stuttgart und Region (AABS). In allen Redebeiträgen wurde der politische Hintergrund dieser Gewalttat thematisiert und auf die zunehmende faschistische Gewalt aufmerksam gemacht. Währenddessen wurden hunderte Flugblätter an PassantInnen verteilt, welche sich auch an einem Infotisch informieren konnten. Im Anschluss an die Kundgebung ergriffen noch ca. 50 engagierte AntifaschistInnen die Initiative und starteten eine Spontandemonstration am Landgericht vorbei in Richtung Augustinerplatz.Trotz der relativ kurzen Mobilisierungszeit gingen viele Menschen an diesem Tag auf die Straße um auf den Prozess aufmerksam zu machen.  

 

Montag, Prozessauftakt  

 

Am heutigen Montag fanden nun um die 30 Menschen den Weg in den Gerichtssaal. Viele von ihnen kamen, um den Prozess kritisch zu begleiten, denn angesichts des politischen Charakters der Tat ist eine umfangreiche antifaschistische Prozessbeobachtung und die Schaffung einer breiten Öffentlichkeit unerlässlich. Es wäre für die Justizbehörden natürlich sehr einfach, wenn die Verhandlungen unbemerkt im stillen Kämmerlein vonstatten gehen könnten. Umso mehr, da immer wieder versucht wurde, die Ereignisse, ganz im Sinne der herrschenden Extremismusdoktrin, auf eine simple Auseinandersetzung zwischen rechts und links herunterzubrechen und somit die gesellschaftliche Relevanz des Vorfalls zu leugnen.


Nach der Verlesung der Anklageschrift ließ Stech durch seinen Anwalt wissen, dass er zur Sache im Prozess keine Angaben machen werde. Lediglich eine, wenig aussagekräftige, Erklärung bezüglich seiner persönlichen Verhältnisse wurde verlesen. Gleich zu Beginn der Verhandlung wurde klar, welch doppeltes Spiel Stech durchzuziehen versucht. Einerseits wurde von seitens seines Anwalts und eines als Zeuge geladenen Staatsschutzbeamten immer wieder betont, Stech sei in Aussicht gestellt worden nach Abschluss dieses Pozesses in das Aussteigerprogramm des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg "BIG-Rex“ aufgenommen zu werden. Das gegenwärtige Verhalten Stechs lässt seine Inszenierung als Aussteiger jedoch als völlig unglaubwürdig erscheinen. Die bekannte Nazianwältin Nicole Schneiders, die Stech ursprünglich vertreten sollte, entließ er erst dann, als er in einer polizeilichen Vernehmung auf die Widersprüchlichkeit seines Verhaltens angesprochen wurde. Nichtsdestotrotz lässt er sich in einem weiteren derzeit gegen ihn laufenden Verfahren wegen Volksverhetzung nach wie vor von der Nazianwältin vertreten. Der Anwaltswechsel scheint also rein prozesstaktischen Gründen geschuldet zu sein. Darüber hinaus, ereignete sich der Anlass für dieses weitere Verfahren erst nach dem Mordversuch in Riegel. Im Internet war ein Video aufgetaucht, dass Stech beim Singen des "Westerwaldliedes" mit der Zeile "Hau den Jud vom Fahrrad" zeigte. Des weiteren wurde gegen Stech ein Verfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, da er sich noch im Februar diesen Jahres in Pirna an einer Nazidemonstration beteiligte. Dass Florian Stech heute im Gerichtssaal gut sichtbar einen Thorshammer um den Hals trug scheint daneben unbedeutend. Es zeigt aber wiedereinmal, dass es sich beim ihm um einen überzeugten faschistischen Gewalttäter und keineswegs um einen reumütigen Aussteiger handelt.  

 

Des weiteren sorgte ein Antrag der Nebenklage für Aufsehen. Während der Staatsanwalt die Anklage gegen Stech unter anderem wegen dreifachem versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubten Verlassens des Unfallortes und Körperverletzung erhebt, betonte der Anwalt der Nebenklage die niederen Beweggründe der Tat. Der Hass Stechs auf politische Gegner, der einen solchen Gewaltausbruch überhaupt erst möglich machte würde eine Anklage wegen versuchten Mordes rechtfertigen. So äußerte sich der Nazi Stech erst wenige Tage vor der Tat auf Facebook mit Gewaltphantasien wie: „Man stelle sich vor, man konstruiere einen riesengroßen Backofen und stecke sie dann rein! Und dann auf 200 Grad erhitzen und zuschauen was passiert.“ Zu diesem und anderen Einträgen auf Facebook äußerte sich der Angeklagte Florian Stech bislang jedoch nicht.

 

Auch die Aussagen der heute geladenen unbeteiligten ZeugInnen, welche die Geschehnisse auf dem Parkplatz beobachteten, offenbaren die Unhaltbarkeit einer Notwehrsituation, auf die sich Florian Stech und sein Anwalt berufen. Stech war offensichtlich nicht gezwungen frontal in die Gruppe der anwesenden AntifaschistInnen zu rasen. Sollte er sich tatsächlich bedroht gefühlt haben, wäre es für ihn einfacher gewesen einen anderen "Fluchtweg" zu wählen. Übereinstimmend berichten die ZeugInnen darüber hinaus von quietschenden Reifen und aufheulendem Motor, bzw. einer starken Beschleunigung. Dieses Fahrverhalten zwang die AntifaschistInnen zur Seite zu springen, um sich vor dem herannahenden Wagen zu retten. Der 21-Jährige, dem es nicht mehr rechtzeitig gelang, sich in Sicherheit zu bringen, habe wohl nur durch einen Sprung auf die Motorhaube Schlimmeres verhindern können und blieb nach dem Aufprall schwer verletzt liegen. Der Nazi Stech hingegen raste ungebremst vom Parkplatz weg. Von einer angeblichen Bewaffnung, die Stech behauptet gesehen zu haben, wusste keine der ZeugInnen zu berichten. Auch sonst kann aus den bisherigen Aussagen keinesfalls geschlossen werden, dass der Faschist direkt angegriffen oder gar angegangen worden wäre.

 

Wie die ZeugInnen weiter berichteten, ließ Stech nach der Tat keinerlei Schuldbewusstsein erkennen. Er habe sich vielmehr "trotzig" verhalten und gar behauptet die Betroffenen seien "selbst schuld" an dem was passiert war. Einem anderen Zeugen gegenüber äußerte er, dass es ihm egal gewesen sei ob jemand zu Schaden komme. Diese Aussagen, vor dem Hintergrund der auf Facebook publizierten Gewaltphantasien legen nahe, dass es sich bei dem Vorfall in Riegel tatsächlich um eine Mordversuch gehandelt hat. Motiviert durch einen unerbittlichen Hass auf den politischen Gegner bzw. alle, die sich als links und antifaschistisch begreifen und sich demnach verhalten und ermöglicht durch die unbedingte Gewaltbereitschaft und Gewaltverherrlichung, die der menschenverachtenden Ideologie der Faschisten entspricht.  

 

Immer wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, insbesondere wenn Nazis auf der Anklagebank sitzen, öffentlichen Druck aufzubauen, um die Justiz an ihre eigenen Ansprüche in puncto Strafverfolgung zu erinnern und sie dazu zu zwingen diesen auch gegenüber Faschisten gerecht zu werden. Uns ist aber selbstverständlich klar, dass dies nicht ausreicht. Viel zu oft scheinen deutsche Behörden auf dem rechten Auge blind zu sein. Faschistische Gewalttaten werden ignoriert, verleugnet oder verharmlost. In jüngster Zeit gibt vor allem die Verstrickung des deutschen Geheimdienstes in die NSU-Affäre und die Nachlässigkeit der polizeilichen Ermittlungen in diesem Zusammenhang zu denken.  

 

Uns ist klar, dass wir uns bei der Bekämpfung rechter Umtriebe nicht auf den Staat und seine Behörden verlassen dürfen. In dieses Bild passen auch die verharmlosenden Aussagen des heute vernommenen Staatsschutzbeamten. Dieser hatte, als er zu den Aktivitäten der Kameradschaft Südsturm Baden, zu der auch Stech gehörte, befragt wurde, nichts weiter zu sagen, als die Aussagen Stechs aus früheren Protokollen distanz- und kritiklos wiederzugeben. Damit stellte er den KSB als einen Haufen volksliedsingender junger Leute dar, der auf "Missstände in der Gesellschaft" aufmerksam machen wolle und nebenbei die "deutsche Kultur" hochhalte. Doch abgesehen davon, lassen sich rechte Umtriebe letztlich nicht auf der Ebene von Gerichtsurteilen bekämpfen, sondern müssen an ihren - strafrechtlich nicht relevanten - Wurzeln gepackt werden. Dazu gehören sowohl ein allgegenwärtiger Alltagsrassismus und nationalistische Denkmuster als auch die derzeit aufkochende Hetze gegen MuslimInnen. Auch in diesem Fall, wo es um einen bekennenden Faschisten wie Stech geht, darf nicht vergessen werden, dass auch bis in die sogenannte "Mitte der Gesellschaft", bzw. in konservativen und liberalen Kreisen rechtes Gedankengut vorhanden ist und verteidigt wird. Dagegen hilft nur eine breite Öffentlichkeit für diese Problematik und anhaltendes antifaschistisches Engagement.

 

Kommt zu den weiteren Prozesstagen am Landgericht in Freiburg, Salzstraße 17 Saal 4.  

Termine: 18.6., 20.6., 22.6., 02.7. | Kundgebung | 8 Uhr | Bertoldsbrunnen, 04.7., 05.7., 09.7., 11.7., 12.7.

 

Weitere Infos: http://riegelsoli.blogsport.de/

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