Anklage gegen Ex-NPD-Funktionär

Rainer Biller
Erstveröffentlicht: 
28.02.2012

Vorwurf der Volksverhetzung: „Tod dem Döner“

Nürnberg  - Die Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen NPD-Funktionär Rainer Biller wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung angeklagt. Es geht um Äußerungen, die die Opfer der Neonazi-Mordserie verhöhnen.

 

Im sozialen Netzwerk „Facebook“ sind persönliche Befindlichkeiten und Kommentare schnell platziert. Man wähnt sich unter sich. Auch die rechte Szene ist dort unterwegs. Sie macht aus ihrer Geisteshaltung keinen Hehl.

Den Nürnberger Neonazi Rainer Biller holen jetzt einige Zeilen ein, die er im November 2011 geschrieben hat. Er postete ein Foto des Dönerstandes in der Scharrerstraße, in dem der Nürnberger Ismail Yasar am 9.Juni 2005 von Mitgliedern des NSU erschossen wurde. Daneben schrieb Biller: „Tod dem Döner, es lebe die Nürnberger Bratwurst.“ 19 Personen klickten „gefällt mir“ an. Außerdem ließ sich Biller zu dem Satz hinreißen: „Wenn wir Glück haben, verschwinden erst die Dönerbuden und dann der Rest von der Mischpoke.“

Daraufhin zeigte die SPD-Landtagsabgeordnete Helga Schmitt-Bussinger den damaligen NPD-Funktionär an. Die Staatsanwaltschaft hat nach Informationen unserer Zeitung jetzt gegen Biller wegen Volksverhetzung Anklage erhoben.
"Zu einer feindseligen Haltung aufgerufen"

„Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat er zu einer feindseligen Haltung gegenüber den türkischstämmigen Teilen der Bevölkerung aufgerufen“, bestätigt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke auf Anfrage. Außerdem habe er deren Menschenwürde angegriffen, indem er sie als minderwertig darstellte.

Biller soll im Ermittlungsverfahren eingeräumt haben, dass er der Urheber der zitierten Zeilen ist. Er berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Sein Anwalt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Die Bayern-NPD enthob den stellvertretenden Kreisvorsitzenden nach Bekanntwerden seiner Äußerungen seiner Ämter und warf ihn aus der Partei. 2009 hatte Biller für die NPD bei der Bundestagswahl kandidiert. Ein Jahr vorher trat er für die NPD-Tarnorganisation „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ bei der Stadtratswahl an.

Biller ist kein unbeschriebenes Blatt. Seit Oktober 2011 ist ein Urteil rechtskräftig, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er OB Ulrich Maly und den Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde, Arno Hamburger, beleidigt hatte — als „Volksverhetzer“. Volksverhetzung wird mit einer Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Der Verhandlungstermin ist offen.