Rentner will helfen und gerät mit Zivilpolizisten aneinander

Erstveröffentlicht: 
30.01.2012

München - Rentner Miroslav Z. (72) soll Zivilbeamte bei einer Festnahme behindert haben. Er sagt, er wollte einer Frau in Not helfen. Jetzt steht er erneut wegen versuchter Gefangenenbefreiung vor Gericht.

 

Von dem, was am 13. November 2010 im Leben von Miroslav Z. passiert ist, gibt es zwei Versionen. In der ersten ist der 72-Jährige ein renitenter Rentner, der sich bewusst gegen die Polizei auflehnte. In der zweiten ist er ein alter Mann, der einer Frau in Not helfen wollte. An die erste Version glaubt die Staatsanwaltschaft. Auf die zweite schwört er selbst. Einmal hat Miroslav Z. vor Gericht gewonnen. Nun geht der Fall in Berufung.

 

Der 13. November 2010 ist ein Samstag. An diesem Tag gibt es einen Nazi-Aufmarsch in München. Mehr als 4000 Gegendemonstranten gehen in der Innenstadt auf die Straßen, rund 2000 Polizisten sind im Einsatz, um die beiden Lager auseinander zu halten.

 

Zwischen den Demonstranten ist gegen 16.15 Uhr auch Miroslav Z. unterwegs. Der 72-Jährige läuft die Christophstraße im Lehel entlang. Er ist allein unterwegs, ohne politische Agenda, wie er sagt. Seine Version klingt so: „In der Mitte der Straße habe ich gesehen, dass zwei junge Männer eine Frau festgehalten haben. Sie hatte offensichtliche Schmerzen. Ich wollte ihr helfen und habe laut geschrien: ‘Lassen sie die Frau sofort los!’“ Als er dazwischengehen will, schlägt einer der Männer dem Rentner ins Gesicht. Der 72-Jährige stürzt, knallt mit dem Kopf auf den Bordstein.

 

Miroslav Z. trägt eine sieben Zentimeter lange Platzwunde davon. Erst dann versteht er: Es sind Polizisten in Zivil, mit denen er sich angelegt hat. Die Frau hatte die Beamten zuvor beleidigt und wurde vorläufig festgenommen. „Es war unmöglich für mich, zu erkennen, dass die zwei Polizisten waren“, sagt der 72-Jährige. „Hätte ich das gewusst, hätte ich mich nicht eingemischt.“

 

So kann es nicht gewesen sein, glaubt die Staatsanwaltschaft. Die Polizisten beteuern später vor Gericht, dass sie sich laut und deutlich als Beamte zu erkennen gegeben hätten. Dennoch habe Miroslav Z. versucht, die Frau aus dem Polizeigriff zu befreien. Den Schlag ins Gesicht des alten Mannes bestreiten sie nicht.

 

Miroslav Z. wird nach dem Vorfall zur Polizeiwache gebracht, er muss seine Fingerabdrücke abgeben und wird verhört. Nach zwei Stunden darf er wieder gehen. Er will die Sache so schnell wie möglich vergessen – von einer Anzeige gegen den Polizisten nimmt er Abstand. „Ich wollte nicht noch mehr Ärger.“

Doch neun Monate später liegt ein Strafbefehl in seinem Briefkasten. Der Vorwurf: versuchte Gefangenenbefreiung. „Ich sollte 900 Euro Strafe zahlen oder für 30 Tage ins Gefängnis gehen“, sagt der Senior. Hinzu kommt die Forderung eines dritten Polizisten: Er sei über den am Boden liegenden 72-Jährigen gestolpert, sagt der – und verlangt Schadensersatz. 433,89 Euro soll Z. zusätzlich zahlen. Es sind die Kosten für den Dienstausfall des Beamten und für die Behandlung seiner Abschürfungen und Prellungen an Hand und Knie.

 

„Er ist gefallen, weil sein Kollege mich zu Boden geschlagen hat“, sagt Miroslav Z.. „Die Forderung ist eine absolute Frechheit!“ Der Rentner sucht anwaltschaftlichen Rat bei Angelika Lex. Das Schmerzensgeld ist schnell vom Tisch: „Ich habe Widerspruch eingelegt“, sagt Lex. „Seitdem hat sich der Beamte nie wieder gemeldet.“ Doch es bleibt der Strafbefehl – der Fall landet vor Gericht. „Ich hätte meinem Mandanten geraten, den Polizisten wegen Körperverletzung anzuzeigen“, sagt Lex. „Doch dafür gilt eine Frist von drei Monaten, die bereits verstrichen war.“

 

Vor dem Amtsgericht sagen im Oktober 2011 alle Beteiligten aus. Beide Versionen werden gehört – am Ende sagt die Richterin: Endgültig bewiesen sei keine von beiden. Man könne nicht beweisen, dass Miroslav Z. gehört habe, wie sich die Polizisten als solche zu erkennen gaben. „Der für eine versuchte Gefangenenbefreiung erforderliche Vorsatz ist nicht nachweisbar“, heißt es im Urteil. Freispruch für den 72-Jährigen.

 

Doch die Staatsanwaltschaft gibt nicht auf und geht in Berufung. Dabei geht es vor allem um einen Satz, den Miroslav Z. gegenüber einem Polizisten gesagt haben soll: „Ich wollte ihr nur helfen, damit sie keinen Ärger mit der Polizei kriegt.“ Daraus gehe klar hervor, heißt es in der Berufungsbegründung, dass dem Rentner bewusst war, dass er es mit Polizeibeamten zu tun hat. Miroslav Z. bestreitet die Aussage. Der Gerichtstermin für die Berufungsverhandlung ist am kommenden Mittwoch.

 

Egal, welche Version das Gericht am Ende glaubt: Miroslav Z. hat aus der ganzen Sache gelernt. „Wenn ich das nächste Mal in eine Situation komme, wo jemand Hilfe braucht, schaue ich in eine andere Richtung“, sagt er. „Manchmal lohnt sich Zivilcourage nicht.“

Ann-Kathrin Gerke