Hannover - OVG-Urteil steht noch aus

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Noch steht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg bezüglich des Naziaufmarsches am 1. Mai in Hannover aus. Neben einer Bestätigung der Verbotsverfügung durch das Gericht zeichnet sich ein anderes Szenario immer deutlicher ab: Äußerungen der Hannoveraner Polizei deuten darauf hin, dass es im Falle einer Genehmigung des Aufmarsches zu einer räumlichen Trennung der antifaschistischen Proteste und des Naziaufmarsches kommen wird. „Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren, kann man davon ausgehen, dass die Polizei die Bahnlinien als Trennung beider Veranstaltungen nutzt.“ erklärt Tanita Schraenkler vom linksradikalen Bündnis gegen den Naziaufmarsch. Ankündigungen der Polizei, beide antifaschistischen Kundgebungen auf der Ostseite des Bahnhofes in unmittelbarer Nähe des ZOB verbieten zu wollen, lassen diese Möglichkeit noch wahrscheinlicher werden. Sie sollen als Ausgangspunkt für die Massenblockaden der Route dienen.

Außerdem griff der Polizeipräsident Uwe Binias in den letzten Wochen wiederholt das Blockadekonzept an (O-Ton:„Wenn eine Demonstration durch Sitzblockaden verhindert wird, ist das rechtswidrig“) und versuchte so Stimmung gegen eine geplante Blockade der Naziroute zu machen. Eine Argumentation die mittlerweile dankbar von den Organisatoren des Naziaufmarsches aufgegriffen wird.

 

Schraenkler ruft im Zusammenhang mit dieser Entwicklung alle Antifaschist_innen auf, extrem flexibel auf die weiteren Entwicklungen der nächsten Tage zu reagieren. „Wir haben eine umfangreiche Infrastruktur, zu der unter anderem ein aktueller Ticker und ein Infotelefon gehören. Das Infotelefon wird am 1. Mai ab 6:30 zu erreichen sein, der Ticker kann allerdings schon jetzt eingesehen werden und soll in den nächsten Tagen dazu dienen, aktuelle Entwicklungen schnell zu kommunizieren.“ so Schraenkler weiter. Trotz des möglichen Verbotes der beiden Kundgebungen existieren auf der Ostseite des Bahnhofes derzeit noch weitere legale Anlaufpunkte. Neben einem Infopunkt auf der Ostseite, beginnt um 9:30 ein Sternmarsch der Gewerkschaften am „Lister Platz“. Das linksradikale Bündnis unterstreicht in diesem Zuge noch einmal die Wichtigkeit am 1. Mai bereits frühzeitig vor Ort zu sein.

Um am 1. Mai auch unterwegs mit Infos versorgt zu werden nutzt die Ticker!

 

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Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 27. April 2009 - 11 ME 225/09 - die Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 17. April 2009 - 10 B 1485/09 - zu der am kommenden Maifeiertag in Hannover unter dem Motto "Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur - nationaler Sozialismus jetzt!!!" geplanten Demonstration zurückgewiesen. Die von einem führenden Mitglied der "Celler Kameradschaft 73" und Landtagswahlkandidaten der NPD angemeldete Versammlung bleibt damit verboten.
Der Senat teilt im Eilverfahren die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass sich die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover als offensichtlich rechtmäßig darstellt und an ihrer sofortigen Vollziehung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Die Prognose des Verwaltungsgerichts, dass bei Durchführung der Versammlung aus dieser heraus erhebliche Gefahren für Personen und Sachen zu erwarten seien, wird vom Senat für zutreffend gehalten. Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl und der zu erwartenden Teilnahme "Autonomer Nationalisten" in "schwarzen Blöcken" ist in Anbetracht der Erfahrungen bei einer vergleichbaren Demonstration in Hamburg am 1. Mai 2008 von einer entsprechenden Gewaltbereitschaft auszugehen. Nicht zu beanstanden ist, dass das Verwaltungsgericht gewalttätige Ausschreitungen aus der Versammlung auch deshalb befürchtet, weil sich weder der Anmelder der Demonstration noch die von ihm benannten Versammlungsleiter von solchen Ausschreitungen überzeugend distanziert haben.
Das Versammlungsverbot wäre ungeachtet dessen auch dann rechtmäßig, wenn der Anmelder der Demonstration nicht als Störer anzusehen wäre, sondern Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten allein von Seiten der Gegendemonstranten zu erwarten wären. In diesem Fall wäre das Versammlungsverbot unter dem Gesichtspunkt des polizeilichen Notstandes gerechtfertigt, weil mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Polizeidirektion Hannover auch unter Heranziehung externer Polizeikräfte zum Schutz der Versammlung nicht in der Lage wäre.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

 

Quelle: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/master/C55282563_N309...

 

 


 

"Unanfechtbar" heißt jedoch, dass eine Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht noch möglich ist. Dies haben die Nazis auch bereits angekündigt...