1. Mai Hannover - Aktuelles

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Am 17.04.2009 bestätigte das Verwaltungsgericht in Hannover das Verbot des geplanten Neonaziaufmarsches am 1. Mai 2009. Laut Informationen der »Hannoverschen Allgemeinen« vom 21.04.2009 wurde seitens der Anmelder gegen diese Entscheidung mittlerweile Klage beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Wie mittlerweile bekannt wurde, erhebt die Polizei in ihrer Verbotsbegründung vom 18.03 massive Vorwürfe gegen die beiden Anmelder des Aufmarsches. Dennis Bührig, »Kameradschaft Celle 73« und Marc-Oliver Matuszewski, Vorsitzender des NPD-Kreisverbandes Hannover wird vorgeworfen nicht für einen friedlichen und ruhigen Verlauf der Demonstration sorgen zu können. Begründet wird dies unter anderem mit den diversen Vorstrafen Bührigs. Als Reaktion auf diese Vorwürfe wurden beide Anmelder von den Organisatoren des Aufmarsches ausgetauscht. Bei den beiden neuen Anmeldern soll es sich um Sven Skoda und um Michael Müller handeln.

 

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Osterglocken

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint das Verbot des Aufmarsches allerdings nicht das einzige Problem der Neonaziszene zu sein. Offensichtlich werden die Organisatoren von gravierenden Geldproblemen geplagt. Diese stehen vermutlich im Zusammenhang mit einer Hausdruchsuchung der Polizei in den Räumlichkeiten Bührigs, bei der Ende März eine große Menge Bargeld beschlagnahmt wurde. Neben dem Verkauf von Soli-T-Shirts zur Geldbeschaffung für den sogenannten »Rechtskampf«, berichten die Organisatoren des Aufmarsches über eine Veranstaltung mit Versteigerung. Sie fand am 18.04.2009 auf dem Hof von Joachim Nahtz in Eschede statt, der in der Vergangenheit immer wieder als Veranstaltungsort für so genannte »Sonnenwendfeiern« der Szene diente. Anwesend waren neben Dennis Bührig und weiteren Neonazis aus dem Spektrum der »Kameradschaft Celle«, Matthias Behrens (Kameradschaft »Snevern Jungs«) und Maria Knoch (»Dütsche Deerns«), sowie Neonazis aus Raum Hannover und Rotenburg.



Trotz der Bestätigung des Verbotes durch das Verwaltungsgericht in Hannover geht die antifaschistische Mobilisierung weiter. Tanita Schraenkler, Pressesprecherin des linksradikalen Bündnisses gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai in Hannover stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit einer Aufhebung des Verbotes des Naziaufmarsches nach wie vor als sehr hoch ein zu schätzen ist. »Unsere Vorbereitungen sind soweit abgeschlossen und wir warten jetzt auf eine Entscheidung der Gerichte,« so Schraenkler weiter. Währenddessen erhöht die Polizeidirektion in Hannover den Druck auf die Organisator_innen der antifaschistischen Blockaden und Gegenaktionen. Ende letzter Woche griff Polizeipräsident Uwe Binias den DGB an, der zusammen mit diversen anderen Gruppen zu einer Blockade der Naziroute aufruft. Mit Hilfe von Vorwürfen, es handle sich bei einem Aktionstraining für die Blockaden um die »Vorbereitung zu einer Straftat«, sowie der Unterstellung, dass durch solche »Aktionen Gewaltbereitschaft geschürt« werde, wird versucht die Organisator_innen einzuschüchtern. Dass dieser Zweck nicht erreicht wird, zeigt eine Pressemitteilung des Blockadebündnisses, welches »am Ziel der Verhinderung des Naziaufmarsches durch eine massenhafte Umzingelung [Hannoveraner Passus für Blockade]« festhält. Auf das Ansinnen der Polizei, die antifaschistischen Veranstaltungen auf der ZOB Seite des Bahnhofes zu verbieten, reagiert das Bündnis mit der Ankündigung einen möglichen Rechtsstreit voll durch zu ziehen. Für Schraenkler offenbart sich in der Auseinandersetzung allerdings ein gravierendes Problem: für einen Rechtsstreit bleibt keine Zeit vorhanden. Aus diesem Grunde müssen die Planungen auch die Möglichkeit einbeziehen, dass die Blockaden verboten werden. Das unterstreiche noch einmal die Wichtigkeit, am 1. Mai frühzeitig an Ort und Stelle zu sein. Darüber hinaus zeige sich eine demokratische Schwäche in der Bürokratie: „Seit der Übertragung der Aufgaben der obersten Versammlungsbehörde auf die Polizeidirektion Hannover entscheidet diese - vorbehaltlich gerichtlicher Auseinandersetzungen - zunächst selber darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen erlaubt werden. Daraus folgt zwangsläufig das Problem eines wenig sensiblen Umgangs mit Grundrechten: Die Polizei neigt logischerweise dazu, zu Gunsten ihrer eigenen logistischen und strategischen Vorstellungen zu entscheiden“. Insbesondere der Umgang mit antifaschistischer Mobilisierung zeige das undemokratische Potential dieser Praxis, so Schraenkler.



Zusätzlich zu den Aktionen am 1. Mai sind unterschiedliche Veranstaltungen im Vorfeld geplant. So plant ein gruppenübergreifendes FrauenLesbenTrans-Bündnis eine Demonstration am 30. April. Unter dem Motto »Wir nehmen uns, was uns sowieso gehört« ruft das Bündnis in Tradition feministischer Kämpfe, vor allem der autonomen FrauenLesbenbewegung der 1980er und 1990er Jahre auf, Präsenz an öffentlichen Orten zu zeigen, an denen Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren wird. Zeitgleich findet am Uni-Sportzentrum ein »Antifa Vorabend Konzert« und im Hörsaal E001 (Uni-Hauptgebäude) ein Vortrag unter dem Titel »Andere Liga, gleicher Sport« statt. Bei der Veranstaltung referieren unter anderem Freerk Huisken und Vertreter_innen der Gruppe »Top Berlin« zu den Grundlagen von Nationalismus.


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Die Nazis diskutieren darüber, dass sie trotz des Verbotes, wenn es aufrechterhalten bleibt, nach Hannover fahren. "Dann nehmen wir eben an einer verbotenen Demo teil...", sagen sie.