Ermittlungsgruppe soll Ausschreitungen aufarbeiten

Erstveröffentlicht: 
12.08.2011

Die Freiburger Polizei hat wegen der gewaltsamen Ausschreitungen im Freiburger Stadtteil Vauban nun eine zehnköpfige Ermittlungsgruppe gebildet. Die Ermittler sollen die Vorgänge um die Räumung der illegalen Bauwagensiedlung "Kommando Rhino" in der vergangener Woche klären.

 

Nach einer ersten Einschätzung der Polizei wurde mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen. Den Angaben zufolge wurde von Baustellen Material gestohlen, das zum Aufbau von Barrikaden verwendet und später in Brand gesteckt wurde. Ein Autofahrer, der eine der belagerten Straßen befahren wollte, sei zusammengeschlagen worden. Zudem waren Seile über die Straße gespannt, wodurch eine Radfahrerin zu Fall kam und sich erheblich verletzte. Nach Angaben der Polizei kam es zu weiteren Sachbeschädigungen.

 

Die Polizei hatte am vergangenen Mittwoch im Freiburger Stadtteil Vauban eine illegale Wagenburg geräumt. In den frühen Morgenstunden war die Situation eskaliert, es war zu Ausschreitungen gekommen. Mehrere Hundert Mitglieder der alternativen Szene in Freiburg hatten sich vor das von der Räumung bedrohte alternative Wohndorf "Kommando Rhino" postiert, um die Räumung zu verhindern. Auf dem Gelände will die Stadt Freiburg Wohnungen und ein integratives Hotel errichten, in dem behinderte Jugendliche für die Gastronomie ausgebildet werden sollen.

 

Polizei hat zahlreiche Hinweise auf mögliche Straftaten


Nach Angaben der Polizei liegen zahlreiche Hinweise, Filme und recht genaue Personenbeschreibungen von möglichen Straftätern vor. Ein Sprecher der Polizei zeigte sich zuversichtlich, dass diese Ermittlungen in Kürze zur Einleitung mehrerer Strafverfahren führen werden.

 

Seit Mai 2009 hatten Links-Alternative das Baugrundstück besetzt und sich dort mit ihren Wohnwagen niedergelassen. Die Stadt hatte ihnen zuletzt ein Ultimatum gesetzt. Bis in der Nacht zum Montag vergangene Woche hätten sie das Gelände freiwillig verlassen können. Die Besetzer ließen die Frist verstreichen.