"Demonstrationsfreiheit ist bedroht"

Erstveröffentlicht: 
20.06.2011

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert so genannte Funkzellen-Auswertungen durch die Polizei: Damit werde erfasst, wer an Kundgebungen teilnimmt.

 

taz: Herr Schaar, was genau geschieht eigentlich bei einer Funkzellenauswertung durch Ermittlungsbehörden?
Peter Schaar: Dabei werden Verbindungsdaten von Mobilfunkteilnehmern erfragt, die sich in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben und dort telefoniert oder SMS geschickt oder empfangen haben. 

Wie viele Menschen kann das im Einzelfall betreffen?
Je nach Größe der Funkzelle, je nach Tageszeit und örtlichen Gegebenheiten sind sehr viele davon betroffen. In ländlichen Gebieten mal einige tausend, in dicht besiedelten Gegenden auch mal mehrere zehntausend oder bei Demonstrationen noch viel mehr. 

Wie beurteilen Sie diese Ermittlungsmethode?

Diese Maßnahme hat eine erhebliche Streubreite und Eingriffstiefe. Es sind dabei auch Personen einbezogen, die in keinerlei Beziehung zur Straftat stehen. Deshalb ist eine solche Maßnahme immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. 

In dem konkreten Fall ging es um die Ermittlung wegen schweren Landfriedensbruchs bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Februar dieses Jahres. Wie schätzen Sie hier die Verhältnismäßigkeit ein?
Den konkreten Fall kann ich nicht beurteilen. Aber grundsätzlich halte ich es für kritisch, wenn dieses Instrument bei der Aufklärung von Demonstrationsdelikten eingesetzt wird. Denn unvermeidlich werden dann auch die Daten anderer Demonstrationsteilnehmer erhoben. Die Polizei erfasst also, wenigstens vorübergehend, wer an der Demonstration teilgenommen hat. Ich sehe hier die Demonstrationsfreiheit bedroht. 

Warum?
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, welch hohes Gut es ist, frei von Beobachtung und Registrierung zu demonstrieren. Insofern wäre zu fragen, ob diese verfassungsrechtliche Vorgabe im konkreten Fall beachtet wurde. 

Was geschieht normalerweise mit den gewonnen Daten?
Es gibt hier keine klaren Vorgaben. Es gibt auch kein "normalerweise", das ist das Problem. Die Strafprozessordnung ist da außergewöhnlich zurückhaltend. Sie sagt zwar sehr verklausuliert, dass es das Instrument der Funkzellenabfrage gibt. Aber es steht nicht im Gesetz, wie mit den Daten umgegangen wird, ob sie sofort wieder gelöscht werden müssen, wie unterschieden wird zwischen Beteiligten und Unbeteiligten und wie die Verhältnismäßigkeit geprüft wird. 

Wie häufig finden solche Funkzellenabfragen statt?
Darüber haben wir keine Informationen. 

Sind die juristischen Vorgaben in Bezug auf die Funkzellenabfrage ausreichend?

Nein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Er müsste die Funkzellenabfrage wegen der immensen Streubreite und der Eingriffstiefe stärker als bisher eingrenzen. Außerdem sind klare Vorgaben für die Verwendung der dabei gewonnenen Daten notwendig.