OB nicht glücklich über Stellungnahme der Polizeidirektion - Stadt Braunschweig enttäuscht über OVG-Beschluss

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Erstveröffentlicht: 
01.06.2011

Mit Enttäuschung hat Braunschweigs  Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann die Entscheidung des OVG Lüneburg, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig aufzuheben und der rechtsradikalen Gruppe „Riefling“ eine Versammlung am Hauptbahnhof in der Zeit von 12 bis 15 Uhr  zu erlauben, zur Kenntnis genommen.

 

Man habe gehofft, das OVG würde wie das Verwaltungsgericht die Beeinträchtigungsgefahr für das traditionelle Kulturfest höher gewichten. Schließlich sei auch dies gewissermaßen eine grundgesetzlich geschützte Veranstaltung, die zudem im Gegensatz zu der rechtsradikalen Versammlung auch dem Geist des Grundgesetzes entspreche.

 

Das OVG  sei nun zwar der Auffassung der Stadt grundsätzlich gefolgt und habe auch explizit bestätigt, dass eine Versammlung auf den angezeigten Strecken das Fest „Braunschweig International“ blockieren würde, habe aber zugleich in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die schon lange angemeldete, rechtsradikale Demonstration als grundgesetzlich geschützt angesehen und stationär zugelassen. Das müsse man akzeptieren. Seine Sache sei es nicht, „Gerichtsschelte“ zu üben und sich im Einzelnen mit dem Gericht auseinanderzusetzen oder einzelne Argumente zu kritisieren.

 

Freilich, so Hoffmann, sei er nicht glücklich über die Stellungnahme der Polizeidirektion an das Oberverwaltungsgericht gewesen. Dies hatte sowohl die Stadt als auch die Polizeidirektion aufgefordert zu der Frage Stellung zu nehmen, ob nicht doch und wenn ja, an welcher Stelle eine Veranstaltung oder Demonstration und auf welcher Route möglich sei. Während die Stadt in Kenntnis der Situation am 4. Juni 2011 jegliche Veranstaltung an welchem Ort auch immer für ausgeschlossen, weil beeinträchtigend für „Braunschweig International“ erklärt hätte, sei die Stellungnahme der Polizeidirektion anders gewesen. Die Polizeidirektion hätte in Anbetracht ihrer großen Personalstärke an diesem Tag einen begrenzten, stationären Veranstaltungsplatz prinzipiell  – wenn auch mit großen Bedenken - als „schützbar“ angesehen. Das habe ausweislich der Begründung des OVG offensichtlich dem Gericht die  Argumentation bezüglich der Einschätzung der voraussichtlichen Lage gegeben, trotz „Braunschweig International“ eine rechtsradikale stationäre Veranstaltung zuzulassen. Das Gericht schließt sich ausdrücklich der – gegenüber der Stadt anderen - Einschätzung der Polizeidirektion an.

 

Wie in Medienberichten schon gemeldet, habe die Verwaltung sich deshalb auch in den letzten Tagen in einem kontroversen Dialog mit der Polizeidirektion befunden, aber hier keine völlige Übereinstimmung erzielen können. „Das ist schade, denn möglicherweise wäre uns sonst der völlige Erfolg auch vor dem Oberverwaltungsgericht gelungen“ bemerkte der OB abschließend.

 

Er hoffe nun, dass es der Polizeidirektion in ihrer Verantwortung gelinge, vor allem einen ruhigen Ablauf von „Braunschweig International“ zu gewährleisten und forderte alle Bürgerinnen und Bürger  – insbesondere die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger – nachdrücklich auf, nun erst recht an dem Fest und in großer Anzahl teilzunehmen.