Landgericht lehnt Hauptverfahren wegen Sprengstoffbesitzes ab

Erstveröffentlicht: 
06.04.2011

Freiburg (dapd-bwb). Das Landgericht Freiburg hat ein Hauptverfahren gegen einen 23-jährigen Rechtsextremen aus Weil am Rhein (Landkreis Lörrach) wegen des Besitzes von Sprengstoff abgelehnt. Der Lörracher Oberstaatsanwalt Dieter Inhofer bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Badischen Zeitung“ (Onlineausgabe). Zur Begründung hieß es laut Bericht, dass der Angeklagte noch nicht mit dem Bombenbau begonnen hatte und es keine konkreten Angaben über einen geplanten Anschlag gab. Nach Angaben der Zeitung war der junge Mann als Stützpunktleiter der Jungen Nationaldemokraten in Lörrach bekannt. Im August 2009 sei er nach einem anonymen Hinweis festgenommen worden. Man habe bei ihm 22 Kilogramm Sprengstoff-Rohmaterial gefunden, das er sich aus dem Internet bestellt hatte und das zum Bauen von Bomben geeignet war. Es habe zudem Hinweise dafür gegeben, dass der Mann die linksautonome Szene in Freiburg als Anschlagziel im Blick hatte. Die Staatsanwaltschaft Lörrach hatte 2010 Anklage wegen Vorbereitung eines Explosionsverbrechens erhoben. Aus Sicht des Freiburger Landgerichts blieben noch Verstöße gegen Waffengesetze übrig, die vor dem Schöffengericht Lörrach verhandelt werden könnten. Die Lörracher Staatsanwaltschaft hat eigenen Angaben zufolge am Dienstag beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Ein Sprecher des Amtsgerichts Lörrach sagte, dass ein Termin für die Verhandlung wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz noch nicht feststehe. Dazu müsse die Entscheidung des OLG Karlsruhe abgewartet werden, der Beschluss des Freiburger Landgerichts sei noch nicht rechtskräftig. dapd/jck/wca/nad/kos /1