Rechtsbruch ohne Schuldigen

Erstveröffentlicht: 
18.02.2011

Zu Unrecht festgenommen

 

Rechtsbruch ohne Schuldigen

 

Vor fünf Jahren wurde ein linker Politaktivist rechtswidrig vier Tage lang in Gewahrsam genommen. Innenminister Boris Rhein kann den illegalen Freiheitsentzug nicht erklären, die SPD ist „fassungslos“.

 

Fast fünf Jahre nach dem rechtswidrigen Freiheitsentzug für einen linken Politaktivisten aus der Nähe von Gießen ist die Landesregierung immer noch nicht in der Lage zu erklären, wie es dazu kommen konnte. Es bestünden jedenfalls „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung und damit eines Dienstvergehens“ bei der Polizei, antwortete Innenminister Boris Rhein (CDU) jetzt auf eine Anfrage der SPD.

 

Der Anarchist Jörg Bergstedt, der politische Kampagnen gegen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) organisiert hat, war im Mai 2006 für vier Tage in Gewahrsam genommen worden. Er wurde verdächtigt, Sachbeschädigungen in der Nähe von Bouffiers Wohnhaus und an der Gießener CDU-Geschäftsstelle begangen zu haben. Die Polizei observierte ihn jedoch beim Federballspiel, während die Taten verübt wurden. Er konnte daher nicht der Täter sein. Das stellte später auch das Oberlandesgericht Frankfurt fest, das den Freiheitsentzug für rechtswidrig erklärte.

 

In der vorigen Instanz allerdings hatten die Behörden dem Gericht die Tatsache vorenthalten, dass Bergstedt zur Tatzeit observiert worden war. Dieses Versäumnis erklärt Minister Rhein nun mit „ablauforganisatorischen Mängeln“. Welche das gewesen sein sollen, erläutert er nicht. Ohnehin handele es sich nur um eine „vorläufige Bewertung“, da viele Akten noch bei der Staatsanwaltschaft seien. Auch die Justiz hatte keinen Schuldigen ermittelt und die Verfahren eingestellt. Da noch über Beschwerden Bergstedts gegen die Einstellung zu entscheiden sei, lägen aber auch die Akten noch bei der Staatsanwaltschaft, hieß es in Rheins Antwort.

 

Schleppende Bearbeitung

 

Bemerkenswert war die Rolle des Polizeipräsidenten von Mittelhessen, Manfred Schweizer, wie aus dem Text hervorgeht. Der Polizeichef habe die Observation des Verdächtigen angeordnet und sei schon am Morgen des 14. Mai 2006, an dem Bergstedt festgenommen wurde, über deren Ergebnisse unterrichtet worden.

 

Dies legt nahe, dass Schweizer von Bergstedts Federballspiel wusste – und davon, dass dieser nicht der Täter sein konnte. Zugleich sei Schweizer „über die Entscheidung der Ingewahrsamnahme“ des Aktivisten informiert worden, schreibt der Minister weiter.

 

Warum der Polizeipräsident den Freiheitsentzug dann nicht verhinderte, klärt Rhein nicht auf. Dennoch stellt er fest: „Da den beteiligten Beamten des Polizeipräsidiums Mittelhessen nach derzeitigem Stand kein Vorwurf gemacht werden konnte, gab es keinen Anlass zu personellen Konsequenzen.“

 

Für seine Antwort nahm sich das Ministerium gut zwei Monate mehr Zeit als vorgesehen sind. Erst nachdem die SPD-Innenpolitikerin Nancy Faeser in einem Brief an Rhein ihre „Verwunderung“ über die schleppende Bearbeitung ausgedrückt hatte, kam nun Post vom Minister.

 

Sozialdemokratin Faeser kommentierte, die Antwort mache sie fassungslos. „Statt hier Verantwortlichkeiten aufzugreifen und Konsequenzen zu ziehen, weicht der Innenminister aus, und scheut offenbar den Konflikt mit dem mittelhessischen Polizeipräsidenten oder dem Ministerpräsidenten Bouffier, der Polizeipräsident Manfred Schweizer 2005 ins Amt brachte“, kritisierte Faeser. Mit Rechtsstaatlichkeit habe ein solches Vorgehen nichts zu tun.