Gegner des Gelöbnisses in Stuttgart kritisieren Ordnungsamt

Erstveröffentlicht: 
27.07.2010

Die Gegner des öffentlichen Bundeswehr-Gelöbnisses in Stuttgart haben ihre Kritik am Ordnungsamt der Stadt erneuert. Roland Blach, Sprecher des Bündnisses «GelöbNix in Stuttgart», sagte am Dienstag, das Ordnungsamt verstoße mit der Ablehnung von Versammlungsleitern gegen geltendes Recht.

 

Demokratischer Protest werde zudem mit bürokratischen Hürden klein gehalten.

 

Nach Angaben der Gelöbnis-Kritiker beruft sich das Ordnungsamt auf einen Passus, wonach Versammlungsleiter abgelehnt werden können, durch die eine Gefährdung der Sicherheit zu befürchten sei. Eine solche Regelung sei im Bundesversammlungsgesetz allerdings nicht vorgesehen, betonte Thomas Trüten vom Bündnis für Versammlungsfreiheit. Zudem kritisierte er, dass Versammlungsleiter abgelehnt worden seien, gegen die noch kein Verfahren oder eine Verurteilung vorliege. «Das kommt einer Vorverurteilung gleich.»

 

Das Ordnungsamt hatte die Vorwürfe auf ddp-Anfrage zurückgewiesen und erläutert, dass einige Versammlungsleiter nicht abgelehnt worden seien, sondern zum Nachbessern aufgefordert wurden. In einem Fall sei noch kein Verfahren anhängig, da die mutmaßliche Straftat erst im Juni begangen wurde.

Am Freitag (30. Juli) findet erstmals seit 1999 wieder ein öffentliches Gelöbnis in Stuttgart statt. Rund 650 Rekruten aus dem süddeutschen Raum werden im Innenhof des Neuen Schlosses den Schwur leisten.

 

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