Aachen: Kurze Zusammenfassung des 23. Verhandlungstages

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Die Sitzung des 31. Mai begann mit dem Antrag von einer der Anwältinnen der Verteidigung ihr Plädoyer ausweiten zu dürfen, indem sie die deutsche Übersetzung des Beschlusses zur Archivierung des Falles Pandora 1 einreichte. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits wollte den Prozess wieder aufnehmen, da es ihr zufolge neue Elemente gebe. Sie ist bei der Suche nach dem Namen des Kameraden im Internet darauf gestoßen, dass einer der Kameraden 15 Jahre im Gefängnis in Portugal verbracht hatte. Damals waren seine Vorstrafen beim portugiesischen Konsulat angefordert worden, diese kamen jedoch nicht zum Vorschein, da sie bereits verjährt waren.

 

Die Staatsanwaltschaft legte außerdem einen Artikel vor, den sie auf Indymedia Barcelona gefunden hatte und der von seinen kämpferischen Erfahrungen und seinen Jahren im Gefängnis berichtet. Obwohl das Schwurgericht beschlossen hatte, keine neuen Beweise zu akzeptieren, wird man diese neuen Elemente auf Anfrage der Staatsanwaltschaft miteinbeziehen. Danach begann das Plädoyer der Verteidigung des Kameraden, welches noch ausständig gewesen war:

 

– Es wurde darauf bestanden, dass die neuen, durch die Staatsanwaltschaft vorgeführten, Elemente unbrauchbar seien, da jene Vorstrafen zu diesem Zeitpunkt in Portugal nicht existieren würden. Außerdem wurde bekräftigt, dass es sich beim Vorgelegten nicht um Beweise sondern um Propaganda der Staatsanwaltschaft handle.

 

– Es wurde noch einmal zur Sprache gebracht, dass die DNA-Probe illegal genommen worden war (ohne jegliche Genehmigung durch eine Richter).

 

– Die Zeugin (Angestellte der Bank), die meint den Kameraden erkannt zu haben, sei beeinflusst gewesen durch den Artikel in der lokalen Presse, in dem sein Foto verwendet worden war und behauptet wurde er sei der Räuber. Bei ihrer ursprünglichen Zeugenaussage bei der Polizei meinte sie eine Person gesehen zu haben, die keine Maske trug und die Person, die im Video des Tresors erscheint (laut Zeugen, die einzige die keine Maske trug), ist keine der Angeklagten (bestätigt durch die Expertin für Biometrie der Staatsanwaltschaft).

 

Er verlangte den Freispruch seines Klienten.

Die Urteilsverkündung wird am nächsten Verhandlungstag, dem 7. Juni, um 9:00 Uhr stattfinden

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