Meldeauflagen haben Nachspiel - Montag 05.06.: Öffentliches Blockadetraining in Rosenheim

Blockade Salingarten

Am Montag, den 5. Juni, findet ein öffentliches Blockadetraining im Rosenheimer Salingarten statt. Dies kündigt die Rosenheimer infogruppe als Konsequenz auf den vollkommen überzogenen Polizeieinsatz vor einigen Wochen in Rosenheim an.

 

Am 2. April fand auf einem privaten Gelände in Rosenheim ein Blockadetraining statt. Ein solches Training stellt eine übliche Art der Vorbereitung auf Demonstrationen dar, wird bundesweit in vielen Städten regelmäßig durchgeführt und ist völlig legal1. Die Rosenheimer Polizei jedoch war der Meinung, dass ein solches Training „unüblich“2 sei und nahm dies zum Anlass mit etwa 80 behelmten und zum Teil vermummten Beamten das Privatgelände zu stürmen. Alle Anwesenden, egal ob Teilnehmer*innen des Trainings oder völlig Unbeteiligte, wurden für längere Zeit, ohne Angaben von Gründen, festgehalten, kontrolliert und durchsucht. Diese auf rechtlich äußerst fraglicher rechtlicher Basis erhobenen Daten stellten für die Polizei die Grundlage dar, die Ordnungsämter der Region zu beauftragen, Meldeauflagen zu erteilen. Ziel dieser Meldeauflage sollte es sein, eine mögliche Anreise zu den Protesten gegen den AfD Parteitag (22.04.) in Köln zu verhindern. Die betroffenen Antifaschist*innen klagten erfolgreich gegen diese Meldeauflagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Anders als die Polizei und die Ordnungsbehörden, konnte die Kammer anhand der Videodokumentation aus einem Polizeihubschrauber feststellen, dass „kein Einüben von Gewalt durch die ‚Demonstranten‘ im Rollenspiel gesehen werden kann“ und die Rosenheimer Behörde in ihrer „Gefahrenprognose“ damit „unzutreffende Tatsachenfeststellungen zugrunde gelegt hat“.

Über den Erfolg vor Gericht hinaus werden der Polizeieinsatz und die widerrechtlichen Meldeauflagen auch noch ein parlamentarisches Nachspiel haben. So wurde nicht nur vor einigen Wochen eine Anfrage der Grünenabgeordneten Katharina Schulze im Landtag gestellt, auch beschäftigte sich bereits der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates der Stadt Rosenheim auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Polizeieinsatz und es steht noch eine Antwort auf eine Anfrage im Bundestag der Linkspartei durch Ulla Jelpke aus.


Doch neben dem gerichtlichen Erfolg und der parlamentarischen Aufarbeitung möchte die infogruppe rosenheim „das skandalöse Vorgehen der Rosenheimer Behörden nicht nur juristisch, sondern auch politisch und praktisch“ beantworten. Michael Kurz führt dazu aus: „Wenn die Polizei ein legales Blockadetraining auf einem Privatgelände stört, werden wir unser Recht im öffentlichen Raum durchsetzen. Wir werden im Salingarten trainieren, wie man friedlich Zivilcourage zeigen und Nazis und Rassist*innen blockieren kann.“ Zu dem Blockadetraining, das am Montag, den 5. Juni um 14 Uhr stattfinden wird, sind alle Demokrat*innen eingeladen, um persönlich zu üben, wie sie ihre demokratischen Grundrechte aktiv wahrnehmen können und um selbst auszuprobieren, wie man am besten eine friedliche Sitzblockade durchführt. Für dieses Training erhalten die Antifaschist*innen auch parlamentarische Unterstützung. So hat unter anderem die Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter ihr Kommen angekündigt.


1Das OVG Münster hat in einem Urteil das öffentliche Training für die Blockade eines Naziaufmarsches für zulässig erklärt und auch friedliche Blockaden für versammlungsrechtlich nicht zu beanstanden bewertet (Aktenzeichen 5 A 1701/11, 18. 09.2012).

 

2So äußert sich ein Polizeisprecher gegenüber dem VICE-Magazin folgendermaßen: „Ob so ein Blockadetraining verboten ist, weiß ich nicht, aber es war zumindest ungewöhnlich“ (Quelle: https://www.vice.com/de/article/die-bayerische-polizei-verbietet-linken-gegen-die-afd-zu-protestieren).