Erneut Vorwürfe gegen JVA Dresden - Schikane um Sohn zu bestrafen? Mutter eines Gefangenen musste sich ausziehen

Erneut Vorwürfe gegen JVA Dresden
Erstveröffentlicht: 
06.04.2017

Erneut werden schwere Vorwürfe gegen die JVA Dresden am Hammerweg laut. Angelika Scholz, die Mutter eines Gefangenen, musste sich am 30. März vor den Augen von zwei hinzu gerufenen weiblichen Polizeibeamten komplett entkleiden.

Dresden.  Erneut werden schwere Vorwürfe gegen die JVA Dresden am Hammerweg laut. Angelika Scholz, die Mutter eines Gefangenen, musste sich am 30. März vor den Augen von zwei hinzu gerufenen weiblichen Polizeibeamten komplett entkleiden – erst dann wurde sie zu ihrem Sohn durchgelassen.

Das Pikante an dieser Situation: Bei dem Sohn handelt es sich um David Scholz. Der 33-Jährige ist der Sprecher der inoffiziellen Gefangenengewerkschaft GG-BO in der JVA-Hammerweg.

 

Er war es, der jüngst Informationen über Verunreinigungen des Anstaltsessen mit Urin und Speichel an die Presse weitergab. In einer handschriftlich verfassten Petition prangerte er Anfang März die ungenügenden Aufschlusszeiten in der JVA an. Vor dem Landgericht Dresden läuft in dieser Sache ein Verfahren. In einem von ihm verfassten Redebeitrag, der bei einer Demonstration zum Tag der Gefangenen am 18. März in Berlin verlesen wurde, schrieb er: „In der JVA Dresden gelten Inhaftierte nicht als Menschen, sondern lediglich als Buchnummer. Jeder Hund in der BRD hat mehr Auslauf und wird besser behandelt, als wir Inhaftierten in der JVA Dresden“. Darüber hinaus unterstützte Scholz andere Häftlinge bei der Formulierung von offiziellen Beschwerden. Derzeit laufen rund 20 dieser Verfahren. Nach DNN-Informationen ließ sich zuletzt ein Bereichsleiter in der JVA Dresden versetzen, weil er immer wieder mit Scholz aneinander geriet. Bereits im Juli 2013 wurde der verurteilte Dieb aus der JVA Zeithain nach Dresden strafversetzt – auch hier war er der Anstaltsleitung kräftig auf der Nase herumgetanzt.

 

„Mein Sohn lässt sich nichts so einfach gefallen. Deshalb musste ich diese Prozedur über mich ergehen lassen“, sagt Angelika Scholz am Donnerstag, kurz vor ihrem erneuten Besuch in der JVA. Sie ist sich sicher, dass die Durchsuchung reine Schikane war. „Erst wurde ein Drogenhund durch den Besucherraum geführt. Ich wurde als letzte besonders lange kontrolliert. Der Hund schlug nicht an, machte nicht Platz und schaute nicht einmal zu dem Zoll-Beamten, der das Tier führte“, erinnert sie sich. Anschließend sei ein Wischtest auf Drogen durchgeführt worden – auch dieser sei negativ ausgefallen, so Scholz. „Dann musste ich mich in einem Sanitärbereich vor zwei hinzu gerufenen weiblichen Polizeibeamten ausziehen – auch die schienen die Situation nicht wirklich verstehen zu können“, sagt die 56-Jährige. Anschließend sei sie so geschockt gewesen, dass sie die gewährte Verlängerung der Besuchszeit gar nicht wahrnahm und nach wenigen Minuten verschwand. „Ich habe sogar noch heute – eine Woche später – Angst, die JVA wieder zu betreten. Ich will mich nicht wieder derart erniedrigen lassen“, sagt sie.

Marco Santos von der GG-BO in Sachsen sieht in der Kontrollen einen Retourkutsche der JVA-Mitarbeiter gegen den renitenten Scholz. „Dass Angehörige von Gefangenen derart kontrolliert werden, ist mir noch nie zu Ohren gekommen. Es ist ein Unding, dass Besucher bestraft werden, weil ihre Angehörigen Probleme machen“, sagt er.

 

Die JVA und das sächsische Justizministerium haben eine andere Sicht auf die Dinge. Laut einer Sprecherin der JVA habe der Hund angeschlagen. So steht Aussage gegen Aussage. Die JVA konnte auf Anfrage der DNN nicht mitteilen, wie viele Leibesvisitationen es im vergangenen Jahr im Verhältnis zu den Besucherzahlen gab und wie viele davon ohne Ergebnis durchgeführt wurden. Das würde es ermöglichen, eine Wahrscheinlichkeit für einen derartigen Vorfall zu bestimmen. Statistische Daten darüber gäbe es nicht. Dafür kann die Haftanstalt genaue Angaben darüber machen wie viele Besucher am 30. März von dem Drogenhund beschnuppert wurden – nämlich 28. Das Justizministerium verweist darauf, dass Besuche in einer JVA davon abhängig gemacht werden können, ob sich die betreffenden Personen durchsuchen lassen. „Ein Anlass zu dienstaufsichtlichen Maßnahmen ist dem geschilderten Vorgang nicht zu entnehmen“, teilt Sprecher Jörg Herold mit.

 

Die DNN hätten auch gerne kurzfristig mit David Scholz über den Vorfall gesprochen. Die JVA Dresden verwies allerdings darauf, dass eine Vermittlung durch die Anstalt „nicht angezeigt“ sei. Die Vereinbarung eines Besuchstermins müsse durch den Gefangenen erfolgen. Eine schnelle Kontaktaufnahme zu David Scholz war so unmöglich.

 

Von Hauke Heuer