Leerstand in der Wodanstraße: Stadt Nürnberg ist machtlos

Erstveröffentlicht: 
23.03.2017

Selbst ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht brachte keinen Erfolg

NÜRNBERG - Was tun, wenn der Wohnraum in der Stadt knapp ist und Hauseigentümer ihre Objekte gleichzeitig leerstehen lassen? Im Moment ist die Stadt in einer solchen Situation ziemlich machtlos.

Es ist heutzutage nicht nur schwer, bezahlbaren Wohnraum in Nürnberg zu finden, es ist auch gar nichts so einfach, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Entsprechend ärgerlich ist es dann - nicht nur für Wohnungssuchende, auch für die Stadt -, wenn über Jahre ein bewohnbares Objekt leersteht und gleichzeitig niemand so genau weiß, warum überhaupt.

Ein solches Wohnhaus steht in der Wodanstraße 57. Lange Zeit unbemerkt, vereinsamte es vor sich hin, bis eine Gruppe junger Leute sich zusammentat und dem Haus - nicht ganz legal - wieder etwas Leben einhauchte. Mit ihrer Aktion wollten die beiden Initiativen "Wennnichthierwodann" und "Mietwahnsinn stoppen" auf den Leerstand aufmerksam machen.
Anzeigen wegen Hausfriedensbruch

Man traf sich im Haus zum Essen, Trinken, Reden - bis die Polizei vor der Tür stand. Am Ende wurden elf Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs angezeigt, drei davon sind bereits mangels Beweisen freigesprochen worden, die übrigen Verhandlungen stehen noch aus. Doch nicht nur die selbst ernannten "Hausbesetzer" können nicht verstehen, warum das Objekt leersteht, auch die Stadt ist ratlos. "Ein Haus in dieser Lage und in dem Zustand leerstehen zu lassen, das kann ich absolut nicht verstehen", sagt Nürnbergs Wirtschaftsreferent Michael Fraas.

Kundgebung nach Hausbesetzung in der Wodanstraße

Am Samstag versammelte sich eine Gruppe von Menschen, um der Hausbesetzung in der Wodanstraße zu erinnern. Im vergangenen Jahr wurden dort innerhalb eines Tages eine Bibliothek und ein Café errichtet. Doch der Besitzer hatte elf Personen wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Im Februar kommt es zum Prozess.

Im Jahr 1996 versuchte bereits das damalige Amt für Wohnen und Stadterneuerung die Eigentümer per Anordnung dazu zu bringen, das Haus wieder als Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer - die heute bei München leben - legten bei der Regierung von Mittelfranken Widerspruch gegen den Bescheid ein. Die lehnte den Widerspruch ab, dann zogen die Eigentümer vor das Verwaltungsgericht.
Haus ist in gutem Zustand

Mittlerweile waren bereits vier Jahre vergangen, als das Verwaltungsgericht ihnen im Jahr 2000 recht gab und der Stadt damit die Grundlage entzog, das Haus "unter Zwang" Wohnzwecken zuzuführen. Rechtmäßige Basis für dieses Vorhaben war damals die sogenannte Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung, die es Kommunen ermöglichte, Hauseigentümer nach einer gewissen Zeit dazu zu zwingen, ihre Wohnungen zu vermieten.

Diese Satzung wurde Anfang der 2000er Jahre schließlich abgeschafft. "Deshalb haben wir im Fall der Wodanstraße 57 aktuell überhaupt keine Handhabe", sagt Fraas. Wenn, könne man nur baurechtlich etwas unternehmen. Da das Objekt aber in einem guten Zustand sei, falle auch diese Option weg, so der Wirtschaftsreferent weiter.

Vielleicht könnte sich das aber bald ändern. Denn auf seinem Schreibtisch, so Fraas, liege derzeit ein Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, die fordert, jene Zweckentfremdungssatzung wieder einzuführen. "Wir prüfen den Vorstoß derzeit, es ist aber auch dann fraglich, ob die Satzung in diesem Fall etwas nützt", so Fraas. Die Eigentümer selbst waren bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.