Antifaschistische Beobachtung und Dokumentation der Prozesse gegen die Nazibande aus Weil am Rhein #2

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Wir dokumentieren die Prozesse gegen die Nazibande aus Weil am Rhein und versuchen eine politische Bewertung abzugeben. In Friedlingen, einem Stadtteil von Weil am Rhein, terrorisiert die Nazi-Bande um Andreas Weigand (die Rechte), seit 2013 eine Familie aus offensichtlich rassistischen Gründen. (Näheres dazu hier). Gegen einige der FaschistInnen wurden Annäherungsverbote erwirkt, durch antifaschistische Interventionen sahen sich andere zu einem Wegzug aus Friedlingen gezwungen. Auch der von den Faschisten großspurig angekündigte Großaufmarsch in Friedlingen wurde nach der Ankündigung von antifaschistischen Protesten abgesagt.


Zwar haben die Drohungen gegen die Familie aus Friedlingen in ihrer Intensität abgenommen, die Nazis im Kreis Lörrach sind jedoch weiterhin als gewaltbereit und potentiell gefährlich einzustufen. Antifaschistische Interventionen werden deshalb auch in nächster Zeit notwendig sein. Eine Chronik rechter Umtriebe im Kreis Lörrach führt die Antifa Dreiländereck.


Bisherige Berichte: [1]

 

31.Januar 2017: 2. Verhandlungstag der Hauptverhandlung gegen Daniel Knorreck (unbefugtes Nachstellen, Sachbeschädigung, Diebstahl)

 

Nachdem am ersten Verhandlungstag die Anklage der Staatsanwaltschaft verlesen und die Einlassungen des Angeklagten sowie die Zeuginnenaussage der Geschädigten gehört wurden, folgten am zweiten Verhandlungstag die Befragung zweier weiterer Zeugen sowie die Inaugenscheinnahme eines Beweis-Videos.

 

Zunächst wurde Hr. Lindemer, der im Fall ermittelnde Polizeibeamter, der sämtliche Anzeigen durch die Geschädigte aufgenommen hatte, in den Zeugenstand gebeten. Er gab kurz und in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft sowie der Aussage der Geschädigten die Taten wieder, die bei ihm zur Anzeige gebracht worden waren.

Dann beschrieb er eine Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten: Knorreck habe nicht nur „aufgebracht und aggressiv“ gewirkt, sondern auch versucht, die Antenne vom Auto der Geschädigten (deren Diebstahl ihm vorgeworfen wird) unter seinem T-Shirt zu verstecken. Auch als dieser Versuch scheiterte, versuchte Knorreck den Aussagen des Polizeibeamten zufolge weiter, sie zu verstecken, sich zu rechtfertigen und zu behaupten, es sei seine.

Von der Durchsuchung des Autos des Beschuldigten beschrieb der Beamte die Aufkleber sowie den zum Aufkleber auf dem Auto der Geschädigten passgenauen Papierträger, die er dort vorfand. Ihm wurden durch den Richter zudem Fotoaufnahmen von der Autoantenne sowie von den Aufklebern vorgelegt, die er wiedererkannte.

 

Die Nachfragen sowohl der Staatsanwältin als auch der Verteidigung bezogen sich auf das Motiv der Taten. Die Betroffene, so Lindemer, habe ihm gegenüber „Fremdenhass“ genannt, und dies unter anderem an einem Vorfall zwischen Knorreck und einer anderen Familie (die von allen Beteiligten als „türkisch“ bezeichnet wurde und die der Angeklagte als „Dreckspack“ beschimpft haben soll) sowie an seiner Gestik und Ausdrucksweise ihr gegenüber (weil ihre Kinder dunkelhäutig seien) festgemacht. Insbesondere seien dies Gesten des Ekels gewesen. Eine weitere Nachfrage der Verteidigung bezog sich auf ein kurzes Gespräch zwischen dem Zeugen und der Geschädigten direkt vor Beginn der Verhandlung. Dabei, so Lindemer, habe er sie nach ihrem Befinden gefragt und erfahren, dass sie „in Kur“ gewesen sei.

 

Im Anschluss gab es gemeinsam mit dem Zeugen eine Inaugenscheinnahme des Videos 8.11.2015. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, an diesem Tag den Heckscheibenwischer der Geschädigten mit Sekundenkleber festgeklebt zu haben. Nach den zahlreichen Vorfällen im Vorfeld hatte die Betroffene in ihrem Auto eine Überwachungskamera installiert, von der eine Aufnahme vom 8.11.2015 vorliegt, wie sich Knorreck an der Heckscheibe zu schaffen macht. Es gab keine weiteren Fragen zu der Aufnahme.

 

Beim zweiten Zeugen handelte es sich um den Hausmeister des Objektes in dem sowohl die betroffene Familie als auch der Angeklagte zum Zeitraum der Taten wohnten. Seiner Aussage zufolge sei die Tiefgarage, in der das Auto der Geschädigten geparkt war, nur den Hausbewohner_innen zugänglich. Lediglich in den wenigen Sekunden zwischen der Ein-/Ausfahrt eines Fahrzeuges und dem automatischen Schließen des Tores wäre es anderen Personen möglich, in die Tiefgarage zu gelangen. Abgesehen von einem Rollerdiebstahl vor vielen Jahren waren dem Zeugen keine Vorfälle von Beschädigungen o.ä. an anderen Fahrzeugen bekannt.

 

Die Gesamtsumme der Sachschäden am Auto der Betroffenen wurde auf rund 1400 Euro beziffert.

 

Zum Schluss wollte der Richter noch zwei Atteste verlesen, die sich auf die psychische Belastung der Betroffenen durch die Vorfälle bezogen. Weil diese ihm vor der Verhandlung nicht vorlagen, erklärte der Rechtsanwalt der Verteidigung sich mit der öffentlichen Verlesung nicht einverstanden.

 

Die Staatsanwältin beantragte kurz vor Schluss der Sitzung noch die Anhörung eines weiteren Zeugen: des behandelnden Arztes aus einer Klinik, in der die Betroffene sich in Behandlung hatte begeben müssen. Die Hauptverhandlung wurde somit ein weiteres Mal unterbrochen und wird Mitte Februar fortgesetzt.