Prozess um Brandanschlag Nauen NPD-Politiker verzögert Plädoyers

Erstveröffentlicht: 
24.01.2017

Der Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen sorgte im Spätsommer 2015 in Brandenburg für einen Schock - umso größer war die Erleichterung, als die mutmaßlichen Täter gefasst wurden. Nun sollen im Prozess gegen die sechs angeklagten Neonazis die Plädoyers gehalten werden.

 

Potsdam - Mit einer Flut von Beweisanträgen hat der angeklagte NPD-Politiker Maik Schneider am Dienstag im Prozess um den Brandanschlag von Nauen die geplanten Plädoyers verzögert. Die 1. Strafkammer des Potsdamer Landgerichts zog sich am Nachmittag zum dritten Mal zur Beratung zurück. Auch ein 29-Jähriger Mitangeklagter von Schneider hatte zuvor gefordert, dass weitere Zeugen gehört und Beweise erhoben werden. Damit will der 29-Jährige belegen, dass er an der Brandstiftung an der geplanten Flüchtlingsunterkunft in Nauen nicht direkt beteiligt war.


Ursprünglich sollten am Dienstag die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der sechs angeklagten Neonazis plädieren. Das Gericht hatte am Vormittag bereits mehr als zwei Dutzend Anträge von Schneider abgelehnt. Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter, dass sich die Brandstiftung durch Schneider und die Beteiligung der Mitangeklagten im Prozess bereits erwiesen habe.