Eine Panzerfaust zum Lebensunterhalt

Erstveröffentlicht: 
06.01.2017

Es waren keine gewöhnlichen Kriminellen, die im Juni 2015 auf einem Supermarktparkplatz in Stuhr bei Bremen einen Geldtransporter stoppten. Mit Panzerfaust und Schnellfeuerwaffen standen sie vor dem Fahrer und forderten ihn auf, die Türen zu öffnen – was letztendlich die Sicherheitssysteme verhinderten.

 

Unter den Masken sollen drei ehemalige Terroristen der linksextremen Rote-Armee-Fraktion (RAF) gesteckt haben: Ernst-Volker Staub, 62, Daniela Klette, 58, und Burkhard Garweg, 48. Sie gehörten der dritten RAF-Generation an. Der mutmaßliche Hintergrund der Beutezüge: Geldnot. Das denkt jedenfalls unter anderem die Bundesregierung.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wehrt sich die Regierung gegen die Idee, dass die Überfälle etwas mit Terrorismus oder dessen Finanzierung zu tun haben könnten. Für die Annahme einer „terroristischen Tatmotivation“ und damit für eine „originäre Zuständigkeit des Generalbundesanwalts“ fehle „nach wie vor eine tatsächliche Grundlage“, heißt es. Die Konsequenz: In der Raubüberfallserie ermittelt das Landeskriminalamt Niedersachsen – der Generalbundesanwalt hat das Verfahren bislang nicht an sich gezogen.

Weil es der dritten Generation der RAF zugerechnet wird, liegen gegen das Trio schon seit vielen Jahren Haftbefehle beim Bundesgerichtshof vor. Warum aber hält sich der Generalbundesanwalt bei den aktuellen Raubzügen zurück? Für die Bundesregierung handelte es sich laut Ausführungen in der Antwort bei den zuletzt verübten Taten nämlich um „versuchten Mord“ sowie „versuchten schweren Raub“ – Hinweise auf einen terroristischen Hintergrund gebe es nicht.

Hervorgehoben wird der zeitliche Zusammenhang: Anders als bei einer Tat von 1999 „nur etwa ein Jahr nach der Selbstauflösung der RAF kann schon wegen des inzwischen eingetretenen Zeitablaufs ohne weitere Anknüpfungspunkte kein objektiver Zusammenhang mehr mit den früheren terroristischen Aktivitäten“ hergestellt werden, schreibt die Bundesregierung.

Konstantin von Notz kritisiert die Regierung: Sie behandele die ehemaligen RAF-Mitglieder „als gewöhnliche Kriminelle und nicht als flüchtige Terroristen“. Dieses Vorgehen stehe „in einem erstaunlichen Widerspruch zur sonstigen Rhetorik der Bundesregierung in Vergangenheit und Gegenwart“, wenn es um den Kampf gegen terroristische Aktivitäten im Land gehe, sagte der Innenexperte.

Die Regierung hält es übrigens für gut möglich, dass das Trio noch öfter zuschlagen wird: Es sei einzukalkulieren, dass die mutmaßlichen Mitglieder der dritten Generation „gleich gelagerte Raubdelikte“ begehen könnten – allerdings „zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes“, heißt es in der Antwort. Der Regierung würden dagegen keine Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die ehemaligen Mitglieder bewaffnete Angriffe oder Anschläge begehen könnten.

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schaut man genau hin dann ergibt sich aus den ersten Fahndungen die Meldung nach drei männlichen Personen, im Durchschnitt um die 30 Jahre alt und 175 cm Größe. Eine weibliche Täterin (so um die 60, und 163cm Größe) scheint niemand gesehen oder erkannt haben zu wollen. Nachdem die erste Spurensicherung beendet war folgte nach etwa 36 Stunden eine erneute Spurensicherung die dann angeblich die DNA Spuren brachten.

 

Fachgerede:

 

Nach bekannten Zeugen Aussagen sowie Film Beiträge

 

Der Schütze mit der Panzerfaust nimmt Stellung etwa 7 Meter vor dem gepanzerten Fahrzeug. Stehend mit der Panzerfaust auf der Schulter sich unmittelbar vor einem Auto bewegend. Der Rückstoß der gezeigten Waffe hätte den Schützen schlicht umgehauen und das hintere Auto stark beschädigt. Bei Abfeuern der Waffe wäre die Granate durch die Scheibe des gepanzerten Fahrzeug eingedrungen und explodiert. Dabei wäre mit Wahrscheinlichkeit das gepanzerte Auto schlicht in Stücke gerissen worden. Die Explosion wäre so stark gewesen das alleine die Druckwelle den Panzerfaust Schützen sowie die beiden anderen Angreifer die unmittelbar am gepanzerten Auto standen sowie die Insassen des gepanzerten Auto schlicht umgebracht hätten.

 

Ein Angreifer feuert mit einer "Kalaschnikow" (in Aussagen Bilder zu erkennen AK47) auf den Reifen des gepanzerten Autos sowie auf die Seitenscheibe. Der Reifen wird beschädigt, ein Projektil soll in der gepanzerten Scheibe stecken geblieben sein. Das "übliche" AK 47 verwendet mil. Munition. Ebenso kann man sog. panzerbrechende Munition verwenden. Weshalb verwendete man nicht gleich panzerbrechende Munition die sehr einfach zum Ziel geführt hätte? Die beiden Angreifer am gepanzerten Fahrzeug stehen schlicht falsch. Der eine mit dem Rücken zur Wand er kann die Lage nicht beobachten und genau gegenüber des Autos der andere Angreifer. Man hätte sich so schlicht gegenseitig erschossen. Niemand sicherte den Zu- und Abgangsweg.

 

Der ganze Ablauf läßt doch eher an eine schlecht inszenierte Sache denken und wer weiß ob die Angreifer die so sichtbar Westen mit dem Aufdruck "Polizei" trugen womöglich nicht wirklich .... usw.