Prozess gegen Nauener Neonazis - Irritierende Aussage von Maik Schneider

Erstveröffentlicht: 
24.11.2016

Am Ende des ersten Prozesstages hat sich der Hauptangeklagte im Prozess gegen die Nauener Neonazis geäußert. Eine Stunde las Maik Schneider eine Erklärung vom Blatt ab, in der er den Aussagen seiner Mitangeklagten widersprach und seine Version vom Brand der als Flüchtlingsheim geplanten Sporthalle darlegte.

 

Potsdam. Am späten Nachmittag nahm der Prozess gegen eine Gruppe von Neonazis mit der Aussage von Maik Schneider eine überraschende Wende. In einer Einlassung, die der NPD-Mann im Gerichtssaal verlas, widersprach Schneider den Aussagen der Mitangeklagten. Er sprach von „haarsträubenden“ Dingen, die ihm vorgeworfen werden. Mehr als eine Stunde lang ließ er sich zum Brand der Turnhalle in Nauen ein. In allen anderen Punkten sagte er, dass er unschuldig sei. 

 

Schneider über „Volkseigentum“, das Wetter und Adrenalin


Er sei zwar für den Brand verantwortlich, dieser sei aber spontan gelegt und nicht von langer Hand geplant worden. Und er sei viel mehr ein Unfall. Man habe vor der Halle nur ein Feuer entzünden wollen, um die Wände einzurußen und so ein sichtbares Zeichen zu setzen. Schneider nannte das kriminellen Unfug. Die Halle sei „Volkseigentum“, deswegen sei er nie auf die Idee gekommen, diese anzuzünden. Er finde aber, dass darin keine Flüchtlinge untergebracht werden sollen. Mit einer zugerußten Halle habe man den Kreis zum Umdenken bewegen wollen. Dass es schließlich zu dem verheerenden Brand kam, bei dem die Halle komplett brannte und ein Schaden von 3,5 Millionen Euro entstand, sei auch auf das Wetter und das bei ihm freigesetzte Adrenalin zurückzuführen, dass einen nicht mehr klar denken lässt. 

 

Halle sollte nicht brennen


Schneider widersprach dem wichtigsten Belastungszeugen und Mitangeklagten Sebastian F. Dieser hatte gesagt, Schneider hätte die Tat im Voraus geplant und mit ihm und Dennis W. durchgeführt. F. sagte weiter, dass er brennbares Material über den Zaun gereicht hätte. Hinter dem Zaun nahmen Schneider und W. die Sachen entgegen und stapelten sie vor der Halle auf einen Haufen. F. ist nach eigener Aussage nach Hause gegangen und habe nicht gesehen, wer das Feuer gelegt hätte.

 

Nach Schneiders Version hingegen soll W. an dem Brand nicht beteiligt gewesen sein. Nur er und F. seien beteiligt. Dass er die Halle anzünden wollte bestritt er mit dem Argument, dass er sich viel Mühe gegeben hätte brennbares Material zu sammeln. „Es gibt tausend Möglichkeiten, ein Gebäude anzuzünden.“ Nur dafür hätte er nicht soviel Aufwand betreiben müssen. 

 

Abschweifungen und Wiederholungen


In seiner Aussage schweifte Schneider immer wieder ab, holte weit aus, außerdem verlangte er, dass Beweise, die seine Aussage untermauern, überprüft werden sollen. Nicht alle schienen seinen Aussagen Glauben zu schenken. Das belegt ein verbaler Aussetzer, den sich ein Schöffe leistete. Der schüttelte bei Schneiders Aussagen immer wieder mit dem Kopf. Von Schneider darauf angesprochen entgegnete der Schöffe: „Bilden Sie sich ein, dass einer den Quatsch glaubt, den sie hier von sich geben.“ Schneider reagierte empört, verlangte einen Vermerk im Protokoll, der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter reagierte sichtlich irritiert über die Aussage des Schöffen.

 

Von Christian Meyer