NPD: Verfassungsgericht wird im Januar Urteil zu NPD-Verbot verkünden

Erstveröffentlicht: 
03.11.2016

Anfang 2017 wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die rechte Partei verfassungswidrig ist und verboten wird. Dann würde das Parteivermögen der NPD eingezogen.

 

Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung im Verfahren um ein Verbot der rechtsextremen NPD am 17. Januar verkünden. Das berichten die Nachrichtenagentur dpa und Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Beantragt hatte das Verbot der Bundesrat. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Partei mit ihren gut 5.000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Verfassungsrichter Anfang März in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht.

Bei einem Verbot müsste die NPD sich auflösen. Abgeordnete verlören ihr Mandat, das Parteivermögen könnte eingezogen werden. Ersatzorganisationen dürften sich nicht gründen.

Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert. Damals kam im Verfahren ans Licht, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. (Az. 2 BvB 1/13)
Senat berät im Geheimen

Anfang März hatten die Verfassungsrichter in einer großen Verhandlung den Verbotsantrag der Bundesländer auf Schwachstellen abgeklopft. Seither dringt so gut wie nichts mehr nach außen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle berät im Geheimen.

Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht war beim letzten Parteiverbot in den 1950er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss.

Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen. Im Verlauf der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Verfassungsrichter der Frage der tatsächlichen Bedeutung der NPD im politischen Geschehen einen hohen Stellenwert beimessen.

Die Bundesländer hatten sich bereits darauf eingestellt, dass in diesem Jahr keine Entscheidung mehr über ein NPD-Verbot fallen wird.