Rohrbombe: Bastler muss mit Strafe rechnen

Erstveröffentlicht: 
27.09.2016

Polizeisprecher aus Bayern vermutet einen Dumme-Jungen-Streich

 

Straubing/Zwickau. Auch die weiteren Ermittlungen im Fall der in einem Kleintransporter entdeckten Rohrbombe haben keine politische Motivation des Westsachsen ergeben, der am vergangenen Donnerstag auf der Autobahn 3 im bayerischen Landkreis Straubing-Bogen von Schleierfahndern gestoppt worden war. Das sagte gestern Günther Tomaschko, Sprecher im Polizeipräsidium Niederbayern.

 

Nach seinen Angaben handelt es sich ganz offenbar um einen Dumme-Jungen-Streich, obgleich der Bombenbastler, der im Raum Zwickau beheimatet ist, bereits 32 Jahre alt ist. "Er war bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten, war offenbar neugierig und wollte wissen, wie sich so etwas bauen lässt", sagte Tomaschko. Der 32-Jährige war der Fahrer eines Transporters, in dem noch zwei weitere Personen saßen. Die Insassen wussten nach Polizeiangaben allerdings nichts von dem skurrilen Hobby des Mannes, geschweige denn von der ungewöhnlichen Kofferraumladung.

 

Nachdem in Bayern die Grenzpolizei aufgelöst worden war, sind in 30 Kilometern Grenznähe zu Österreich und Tschechien sowie auf den Autobahnen sogenannte Schleierfahnder unterwegs, die Personen und Fahrzeuge verdachtsunabhängig kontrollieren. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, verstärkte der Freistaat Bayern dieses Fahndungsteam im Juli 2015 um 500 Polizisten. Der Name erklärt sich damit, dass sich die Fahndung wie ein Schleier über internationale Reiserouten legen soll.

 

Bei einer solchen Kontrolle war der Kleintransporter an der A 3 am vergangenen Donnerstag angehalten und die selbstgebaute Rohrbombe entdeckt worden. Die Kraft des mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern gefüllten Sprengkörpers verglich die Polizei mit der einer Handgranate. In der Wohnung des 32-Jährigen entdeckten die Ermittler zwei weitere Rohrbomben Marke Eigenbau. Wenngleich der Haftrichter keinen Grund sah, den Mann festzuhalten, muss der Bastler mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Er muss sich höchstwahrscheinlich wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.