Schlappe für die NPD in Karlsruhe

Erstveröffentlicht: 
27.07.2016

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der NPD abgelehnt. Damit wollte die rechtsextreme Partei erreichen, dass ihr die Zentrale in Berlin-Köpenick rückübertragen wird, bis ein Urteil im NPD-Verbotsverfahren fällt.

 

Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürften die Geldsorgen der NPD weiter wachsen. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 13. Juli hat das Gericht in Karlsruhe einen Eilantrag der NPD zur Rückübertragung ihrer Parteizentrale in Berlin abgelehnt. Die NPD musste das Gebäude als Sicherheitsleistung an den Bundestag abtreten, um die erste Abschlagszahlung auf Mittel der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von 290 000 Euro für das laufende Jahr zu erhalten. Das war von Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Bescheid vom 16. Februar angeordnet worden, der auf das mögliche Verbot der NPD hinwies. In diesem Fall müsste die Partei das Geld zurückzahlen.

 

Die Karlsruher Richter wiesen den Eilantrag der NPD dagegen zurück, in dem sie die Rückübertragung der Immobilie bis zu einer Entscheidung im Verbotsverfahren gefordert hatte. In der Begründung heißt es, die NPD habe keine schweren Nachteile geltend gemacht, die eine Verfassungsbeschwerde erforderten. Auch das Argument der NPD, die Übertragung des Gebäudes hindere sie „an der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben“, ließen die Richter nicht gelten. Die Partei habe den finanziellen Bedarf dieser Aufgaben weder konkret beziffert noch habe sie belegt, dass ihr selbst dafür ausreichende Mittel fehlten.