[RZ] Erbe der FAP? - Hamburger Polizist verurteilt

Sven Schrader

Am Donnerstag, den 14. Juli 2016, musste sich der Hamburger Polizist Sven Schrader (*16.11.1974 in Hamburg) aus der lauenburgischen Gemeinde Kuddewörde vor dem Amtsgericht Schwarzenbek wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Bei einer vorausgegangenen Hausdurchsuchung fanden Zollbeamte neben mehreren hundert Waffen und Waffenteilen auch diverse Nazi-Devotionalien. Unter den gefundenen Waffen befanden sich eine Repetierflinte „Maverick by Mossberg M88“, ein Schlagring, ein Wurfstern, ein Butterfly-Messer, zwei Nunchakus, sowie weitere Schusswaffen und insgesamt 276 Patronen, darunter Munition für ein Sturmgewehr und Nato-Munition.

 

Das Aufsehen der Behörden erregte Schrader durch die Bestellung einer Laserzielvorrichtung über das Internet. Diese unterliegt in Deutschland einem Verbot. In einem Ermittlungsverfahren konnte die Identität des Käufers nicht zweifelsfrei geklärt werden, weshalb sein Haus durchsucht wurde. Vor Gericht räumte Schrader den Kauf der Zielvorrichtung sowie den Besitz der Waffen ein. Das Laserzielvisier sei ein Geschenk für den Sohn eines Freundes gewesen, die Waffen hätten seiner Mutter gehört. Obwohl Schrader und seine Mutter ein distanziertes Verhältnis hatten, bat sie ihn seiner Aussage nach kurz vor ihrem Tod ein paar Dinge aus ihrem Haus abzuholen, um ihr Ansehen zu wahren. Zu den Dingen zählten Propaganda der verbotenen rechten «Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei» (FAP) sowie diverse Schusswaffen.

Schraders Mutter sei in den 80er Jahren Mitglied der FAP gewesen, er selbst habe sich an der extrem rechten Einstellung gestört und später den Kontakt abgebrochen. Messer, Wurfsterne und Nunchakus seien seit seiner Jugendzeit in Schraders Besitz, er habe sie lediglich vergessen. Durch weitere private Schicksalsschläge habe Schrader es verpasst, die Schusswaffen bei den Behörden abzugeben, sie deswegen im Schrank verschlossen und vergessen. Die beiden Zollbeamten, die während der Hausdurchsuchung anwesend waren, widersprachen dieser Darstellung leicht. So sei die Abseite, wo die Waffen lagerten, sehr ordentlich und aufgeräumt gewesen. Messer und Wurfsterne hingen in selbstgebastelten Halterungen.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Verstoßes gegen den Besitz von Schusswaffen und Munition sowie der unerlaubten Einfuhr der Laserzielvorrichtung eine Haftstrafe von 16 Monaten ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000€. Die Verteidigung betonte den minderschweren Fall und die psychische Belastung des Angeklagten aufgrund der erfahrenen Schicksalsschläge sowie aufgrund der medialen Berichterstattung über seine Person im Zuge der Ermittlungen.

Der Vorsitzende Richter verurteilte Schrader zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000€ zugunsten der „Freien Jugendhilfe e.V.“. Die rechtlichen Regelungen hätten ihm als Polizist bewusst sein müssen, allerdings sei es strafmildernd, dass Schrader die Waffen nicht gezielt erworben hatte, sondern durch seine Mutter bekommen und lediglich die Abgabe versäumt hatte. Mit dem Strafmaß unter 12 Monaten kann Schrader seinen Beruf als Polizeibeamter weiter ausführen, sollten keine weiteren Disziplinarmaßnahmen folgen.

 Einschätzungen & Kommentar


Es ist bemerkenswert, mit welcher Vehemenz versucht wird, den vorliegenden Fall zu entpolitisieren. Zu Recht haben Presseagenturen im Hinblick auf die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Nazi-Devotionalien eine Verbindung zur extrem rechten Szene vermutetet [2] [3] [4] [5] [6] [7]. Die zuständigen polizeilichen Behörden versuchten, die rechte politische Dimension der Straftat zu kaschieren. So wurde der zuständige Oberstaatsanwalt erst durch den Hinweis eines Redakteurs eines etablierten Presseportals auf das Verfahren aufmerksam gemacht. Erst durch diesen Hinweis erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Die Frage stellt sich, ob nicht auch anderweitig versucht worden ist, auf die Ermittlungen im Fall Schrader Einfluss zu nehmen.

Die Aussagen Schraders wirken zum Teil einstudiert, seine Geschichte aalglatt, ohne Kanten und mit viel Herzschmerz vorgetragen. Einige Dinge sind vom Gericht nicht geklärt worden. So ist es unklar, welche Nazi-Devotionalien neben Flyern und Aufklebern der FAP gefunden wurden sind. Das Material hätte eventuell näher bewertet werden müssen, denn sollte sich auch aktuelleres Material darunter befinden, wäre dies ein Indiz für Verbindungen zur extremen Rechten vor Ort. Zur Frage, ob die Abseite, hinter der sich die Waffen befanden, abgeschlossen war, liegen zwei unterschiedliche Aussagen vor. Diese Unstimmigkeit wurde vom Gericht nicht aufgeklärt, obwohl der Verschluss der Waffen in der Urteilsverkündung strafmildernd berücksichtigt worden ist.

Die Aussage des Zeugen Stefan V., welcher zunächst angab, dass die Anordnung der Waffen typisch für einen Waffensammler gewesen sei, wurde nach einer Reaktion des Angeklagten im späteren Verlauf der Vernehmung revidiert. Diese geänderte Aussage hat einen bitteren Beigeschmack.

Bei der Recherche zu Sven Schrader weit vor dem Vorhandlungstag war auffällig, dass Accounts gelöscht oder deren Inhalt entfernt worden war. Auch auf der Homepage seines Sportvereins sind keine weiteren personenbezogenen Daten verfügbar. Es bleibt spekulativ, dennoch vorstellbar, dass systematisch versucht worden ist, Eintragungen zu seiner Person zu entfernen.

Es bleibt ungeklärt, aber es wäre natürlich ein Skandal, wenn ein Hamburger Polizist Verbindungen zur extrem rechten Szene besäße und darüber hinaus Zugang zu einem nicht unerheblichen Waffenarsenal gehabt hätte. Unklar bleibt auch, wie die Nato-Munition und Waffen in den Besitz von Schrader und/oder seiner Mutter gelangen konnte. Mit Blick auf die rechte Gesinnung der verstorbenen Mutter und ihrer Bitte, die Waffen zu verstecken, sollte die Herkunft der Waffen geklärt werden, um ausschließen zu können, dass diese für Straftaten der extremen Rechten verwendet worden sind.

Wir als Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, juristische Straftaten aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, uns in Prozesse einzumischen; gewisse Ermittlungsschritte können wir kritisieren. Wir müssen extrem rechte Verbindungen benennen, diese aufzeigen und entschieden bekämpfen. Unser Anliegen muss es sein, dafür zu sorgen, dass extrem rechte Strukturen nicht aufkeimen und dessen Verbindungen zerschlagen werden.

 

Antifa Herzogtum Lauenburg

Antifaschistische Koordination Lübeck

 

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Hey, danke für den Bericht zu diesem am Ende doch wenig medialisierten Fall.

Gibt es konkretere Infos zu den Nazikram, der gefunden wurde? Im Spiegel hieß es im Januar es seinem Hakenkreuzflagge, Reichskriegsflagge sowie anderer mit Hakenkreuzen verzierter Kram gefunden worden. Nun heißt es nur noch FAP Kram? Bei letzterem denkt man eher an Parteipropaganda, aber NS Devotionalien sind ja nochmal eine andere Nummer?

War das überhaupt Thema des Prozesses oder ging es nur um Waffen? Gibt es keine Staatsschutzermittlung?