"Von der Polizei eingekesselt - obwohl wir friedlich waren"

Erstveröffentlicht: 
10.07.2016

Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft fühlte sich bei Mahnwache gegängelt

 

Bielefeld. Rechtsextreme haben am Samstag in Bielefeld unter dem Motto „Bielefelder Bürgerwille achten – Asylchaos jetzt stoppen" demonstriert. Die Polizei hatte ihnen unter Protest der Jüdischen Kultusgemeinde erlaubt, am Gedenkstein der 1938 von Nazis niedergebrannten Synagoge an der Turnerstraße vorbeizuziehen.

 

Das hatte am Samstag eine Gruppe Bielefelder auf den Plan gerufen, die sich trotz Versammlungsverbots an dieser Stelle am Gedenkstein versammelt hatte, um eine Mahnwache und Demonstration gegen den Vorbeizug der Initiative "Bielefelder Bürgerwille" abzuhalten.

 

Dabei sei die Polizei ziemlich rigoros gegen diese Mahnwache vorgegangen, wie Dirk Ukena, Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Bielefeld, in einer Mitteilung schreibt. "Ich war am Samstag gegen 14 Uhr am Gedenkstein der Synagoge an der Turnerstrasse, um mit anderen eine Mahnwache zu halten und gegen den Vorbeizug der Neonazis zu demonstrieren", berichtet Ukena.

 

"Schon bald wurden wir von der Polizei aufgefordert, den Ort zu verlassen. Nach über einer Dreiviertelstunde und Einschaltung von höheren Rängen der Polizei verschärfte diese die Tonlage und forderte die sofortige Räumung", berichtet er.

 

Laut Polizeibericht widersetzten sich 22 Personen der Aufforderung der Polizei. "Aus Verhältnismäßigkeitsgründen", so die Polizei, löste man die Versammlung, die an dieser Örtlichkeit verboten war, nicht auf. Außerdem erwarteten die Einsatzhundertschaften wenig später die Demo der Rechten. "Zur räumlichen Trennung der Versammlungen wurden Polizeifahrzeuge als Wagenburg um die Personen am Gedenkstein aufgestellt", heißt es im Polizeibericht.

 

Ukena bezeichnet den Vorgang mit anderen Worden: "Sie wurden mit Polizeiwagen eingekesselt und erst nach etwa zwei Stunden nach Feststellung der Personalien und Ankündigung eines Strafverfahrens frei gelassen."

 

"Die Polizeibeamten mögen ihren Dienst 'gehorsam' im Rahmen ihrer Befehle ausgeübt haben, aber an diesem Ort und aus diesem Anlass: weniger Gehorsam und mehr Einfühlung in die Gemütslage der völlig friedlich zusammen stehenden Menschen, die diesen Ort vor einer möglichen - verbalen oder tatsächlichen - Beschmutzung durch Neonazis sichern wollten, hätte ich erwartet."

 

Die Bielefelder Polizei argumentiert, sie habe die Mahnwache aus "gefahrenabwehrenden Gründen" verboten. Dieses Verbot war auf Klage des Anmelders vom Verwaltungsgericht in Minden gerichtlich bestätigt worden. Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhielten die 22 Personen je eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.