Junger Mann aus Gambia erstickt in seiner Wohnung

Erstveröffentlicht: 
20.02.2016

Ein 19-jähriger Mann aus Gambia erstickt in seiner Wohnung an Kohlenmonoxid. Nach Angaben der Polizei deutet nichts auf Fremdverschulden oder Suizid hin. Jedoch wirft der Unfall viele Fragen auf.

 

Es ist ein tragischer Fall, der sich diese Woche im Viertel ereignet hat. Ein junger Mann aus Gambia ist tot, der 19-Jährige erstickte in seiner Wohnung in der Wendtstraße an Kohlenmonoxid. Bisher deutet nach Angaben der Polizei nichts auf Fremdverschulden hin, und auch nichts auf Suizid. Vermutlich war es ein tragischer Unfall. 2014 war der junge Mann nach Bremen gekommen, gerade machte er ein Praktikum bei Mercedes, er galt als zuverlässig. Nun ist er tot, und es stellt sich die Frage: Wie konnte es so weit kommen?

Ein Haus aus rotem Ziegelstein in einer schmalen Seitenstraße im Viertel, die Fenster sind groß, die Wände im Treppenhaus waren mal weiß. Die blaue Wohnungstür zu dem Ein-Zimmer-Appartement, in dem der junge Mann aus Gambia wohnte, ist mit einem amtlichen Dienstsiegel verschlossen. Ein Nachbar aus demselben Haus sagt, er kannte ihn nicht, aber er habe ihn gesehen, wie er tot in der Wohnung lag. Weil er an dem Tag, als die Polizei da war, durch das Treppenhaus ging und kurz in die Wohnung schaute. Er dreht sich zum Gehen, schüttelt den Kopf, sagt: „Er war noch so jung.“

Der 19-Jährige starb, als er in seiner Wohnung Wasser auf einem Holzkohlegrill erhitzte. Sein Wasserkocher und auch seine elektrische Heizung funktionierten schon seit Tagen nicht mehr: Am 8. Februar hatte die SWB dem jungen Mann den Strom abgestellt. Weil er, wie es vom Stromversorger heißt, seine Abschläge nicht gezahlt hat. Seit November habe es Gespräche zwischen ihm und der SWB gegeben, auch andere Personen sollen bei den Gesprächen im Kundenzentrum dabei gewesen sein. „Dieser Unfall ist schrecklich und macht uns alle sehr betroffen“, sagt SWB-Pressesprecherin Angela Dittmer am Freitag.

Wie hoch die ausstehende Summe ist, die der junge Mann der SWB schuldete, will sie mit Hinweis auf den Datenschutz nicht sagen. Nur so viel: „Aufgrund eines hohen offenen Forderungsbetrags hatten wir mit dem Kunden mehrfach Kontakt. Die Gespräche führten indes nicht zum gewünschten Erfolg, sodass der in solchen Fällen übliche Inkassovorgang ablief. Das führte letztendlich zur Sperre des Stromanschlusses am 8. Februar.“

Bereits sehr selbstständig

Der junge Mann aus Gambia musste nicht alleine mit der SWB verhandeln, er hatte einen Betreuer. Die Jugendbehörde hatte den Jugendhilfeträger Effect mit der Betreuung des 19-Jährigen beauftragt. Thomas Stapke leitet Effect, er sagt, der Tod des jungen Mannes gehe allen sehr nahe. Am Freitag gab es eine Trauerfeier.

„Er war auf dem besten Weg, alles gut hinzubekommen“, sagt Stapke über den jungen Mann. Er habe sich mit Unterstützung seines Betreuers um das Praktikum bemüht, hatte eine Perspektive auf eine Ausbildung bei Mercedes. Was den Fall besonders tragisch macht: Die Jugendhilfeeinrichtung hatte dem 19-Jährigen angeboten, in eine andere Wohnung zu ziehen – eine Wohnung, in der er Strom gehabt hätte. Das Angebot lehnte er aber ab, er wollte alleine mit dem Problem zurechtkommen. Das habe der Betreuer akzeptiert. Der junge Mann war bereits sehr selbstständig, im August war er aus einer betreuten Wohngruppe in eine eigene Wohnung gezogen. Offiziell viereinhalb Stunden pro Woche war sein Betreuer weiterhin für ihn da, der Betreuer sollte ihm bei Dingen helfen, mit denen er trotz seiner Selbstständigkeit nicht alleine zurechtkommt. Zum Beispiel bei den Verhandlungen mit der SWB.

Warum haben die SWB und der 19-Jährige in den Gesprächen keine Lösung für das Problem der unbezahlten Stromrechnungen gefunden? Warum gab es keine Vereinbarung mit dem zuständigen Amt, die Abschläge direkt an die SWB zu überweisen? Was bei den Gesprächen schief ging, dazu wollen weder Thomas Stapke noch der Sprecher der Sozialbehörde, Bernd Schneider, etwas sagen.

„Die Jugendbehörde als Aufsichtsbehörde trägt derzeit alle Informationen zusammen und untersucht den Fall“, sagt Schneider. Es sei üblich, dass Empfänger von Sozialleistungen das Geld auf ihr Konto überwiesen bekämen und davon dann ihre Rechnungen und die Miete bezahlten, sagt Bernd Schneider. Wenn jemand mit seinen Zahlungen aber in Verzug gerät, sei es möglich, mit dem Leistungsempfänger zu vereinbaren, dass das zuständige Amt das Geld direkt an die SWB überweist. Warum das im Falle des 19-Jährigen aus Gambia nicht geschah, dazu wollte sich Schneider aus Datenschutzgründen nicht äußern.

Erst im November hatten SWB, Bremer Behörden und Beratungsstellen die Kampagne Zappenduster vorgestellt, mit der sie die Zahl der Energiesperren im Land Bremen senken wollen. Mit der Kampagne sollte unter anderem die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen verbessert werden. Diese Kampagne war ein Ergebnis des sogenannten Runden Tisches, der eingerichtet wurde, weil die Zahl der Energiesperren in den vergangenen Jahren gestiegen war. Im vergangenen Jahr stellte die SWB nach eigenen Angaben 4100-mal Kunden in der Stadt Bremen den Strom ab.

Doch es stellen sich noch andere Fragen. Warum zum Beispiel schlug der Rauchmelder keinen Alarm, als der 19-Jährige den Grill anzündete? Zündete er ihn draußen an und trug ihn dann in seine Wohnung? Hatte er die Batterien aus dem Rauchmelder genommen, damit der nicht ausgelöst wird? Oder gab es gar keinen Rauchmelder in dem Appartment, obwohl die doch seit Anfang dieses Jahres Pflicht sind?

Ein Nachbar, der im selben Haus in der Wohnung schräg gegenüber wohnt, kannte den 19-Jährigen vom Sehen. Sie seien manchmal zur gleichen Zeit von der Arbeit zurückgekommen, erzählt er. Er hat keinen Rauchmelder in seiner Wohnung, dafür aber einen Nachtspeicherofen als Heizung, der die Stromrechnung in die Höhe treibt. Sein Vermieter, die Firma Immobilien-Management Bremen, teilt auf Nachfrage des WESER-KURIER mit, dass normalerweise in allen Wohnungen Rauchmelder angebracht seien, die an der Decke klebten. Einige Mieter nähmen die aber ab. Auch der andere Mieter, den wir im Treppenhaus getroffen haben, sagt, dass er keinen Rauchmelder in der Wohnung hat.

Ob in der Wohnung des Mannes aus Gambia ein Rauchmelder ist, ob er Alarm gab und wer haftbar gemacht werden könnte, falls kein Melder angebracht wurde – auch das ermittelt nun die Polizei. Und ihr Sprecher weist noch mal auf einen Punkt hin, der ihm sehr wichtig ist: „Es ist lebensgefährlich, in Garagen, Kellern oder Wohnungen Holzkohlegrills zu benutzen. Die Gase machen schnell bewusstlos.“