Fall Simon Brenner: Zweifel an Legalität von Spitzeleinsatz

Erstveröffentlicht: 
26.08.2015

Unter dem Decknamen "Simon Brenner" späht ein verdeckter Ermittler die linke Szene in Heidelberg aus. Im Prozess um den Spitzeleinsatz erhebt das Verwaltungsgericht Karlruhe jetzt "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens.

 

Von Hanning Voigts


Im Prozess um den Einsatz des verdeckten Ermittlers, der 2010 unter dem Decknamen "Simon Brenner" Heidelberger Studentenkreise ausgespäht hat, hat das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe "erhebliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens. Das sagte die vorsitzende Richterin während der mündlichen Verhandlung zu dem Fall am Mittwoch. Eine endgültige Entscheidung soll den Streitparteien in den kommenden Tagen schriftlich zugestellt werden.

Insgesamt sieben Betroffen klagen seit 2011 gegen den Einsatz des Beamten, den das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ein knappes Jahr lang in die Heidelberger linke Szene eingeschleust hatte. Martin Heiming, der Anwalt der Kläger, sagte während der Anhörung, der Einsatz sei klar rechtswidrig gewesen, weil die Polizei keine konkreten Anhaltspunkte für bevorstehende Straftaten durch seine Mandanten gehabt habe. Das LKA habe offensichtlich "einfach nur mal gucken" und sich durch den verdeckten Ermittler ein Gesamtbild der linken Szene in Heidelberg machen wollen. Das zuständige Innenministerium hatte den Spitzeleinsatz Anfang 2011 mit der Vorbeugung von "Straftaten mit erheblicher Bedeutung" begründet. Die Prozessvertreter des beklagten Landes Baden-Württemberg blieben vor Gericht bei dieser Darstellung.