BVG in Leipzig: Zahl der Asylverfahren an Verwaltungsgerichten sprunghaft gestiegen

Erstveröffentlicht: 
04.02.2015

Leipzig. Der wachsende Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland führt an den Verwaltungsgerichten zu einem sprunghaften Anstieg der Asylverfahren. In einigen Bundesländern habe es bei den erstinstanzlichen Gerichten 2014 ein Plus von 50 Prozent gegeben, sagte der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVG), Klaus Rennert, am Mittwoch in Leipzig. Beim Bundesverwaltungsgericht selbst wirke sich das noch nicht aus. Die meisten Fälle würden in Eilverfahren im Wege des sogenannten einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Beschwerden seien nicht möglich, so dass viele Verfahren über die erste Instanz nicht hinauskämen.

 

Aus Sicht von Rennert wäre es jedoch wünschenswert, wenn mehr Verfahren auch das oberste deutsche Verwaltungsgericht erreichten. „Es gibt ein dringendes Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung.“ Der Gesetzgeber sollte deswegen die Möglichkeit einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eröffnen, sagte Rennert. 

Am Bundesverwaltungsgericht sind im vergangenen Jahr 1372 Verfahren eingegangen - 5,9 Prozent weniger als 2013. Die Zahl der Eingänge nehme seit Jahren kontinuierlich ab, sagte der Gerichtspräsident. 22 Mal bekam das Gericht neue Klagen zu großen Infrastrukturprojekten wie Autobahnbauten, Stromtrassen und Wasserwegen auf den Tisch. Dafür ist das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig. Diese Verfahren seien extrem aufwendig, beklagte Rennert. Fast ein Drittel der Richterkapazität werde in diesen Großverfahren gebunden. 2014 waren am Bundesverwaltungsgericht 56 Richter beschäftigt, 16 davon Frauen. Dazu kommen 150 weitere Beschäftigte in den Geschäftsstellen, in der Verwaltung, der Bibliothek und der Dokumentation.