Prozess gegen antifaschistischen Tortenwerfer - Runde 1

Tortenprozess 2014_1

Am 27. November 2014 verurteilte der Öhringer Amtsrichter Lutz Göpfert einen jungen Antifaschisten aus Heilbronn zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Er soll 40 Tagessätze zu je 25 Euro zahlen, weil er eine fahrlässige Körperverletzung zu Lasten eines 37-jährigen Polizeikommissars aus Göppingen begangen haben soll.

 

Damit folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwältin Mirjam Weisenburger. Sie hatte gefordert, den Aktivisten wegen fahrlässiger Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, versuchter Sachbeschädigung und Nötigung zu verurteilen. Der Angeklagte sei – so die Staatsanwältin Weisenburger – dem „linken politischen Spektrum“ angehörig und habe eine „spektakuläre, öffentlichkeitswirksame Aktion“ durchgeführt.
Gemeint war damit der Wurf einer Himbeer-Sahne-Torte in das Gesicht des baden-württembergischen Innenministers Reinhold Gall (SPD) am 7. Februar 2014. An diesem Tag sollte Gall sich an einer Podiumsdiskussion an der Evangelischen Hochschule in Ludwigsburg unter dem Titel „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit von Buchenwald bis zu den NSU-Morden – oder: Wie gehen wir mit Diskriminierung, Hass und Mord um?“ beteiligen.
Der angeklagte Antifaschist verhinderte den Auftritt des Innenministers, in dem er dessen Gesicht gleich zu Beginn von Galls Redebeitrag mit dem Tortenstück dekorierte. Gall hatte daraufhin die Veranstaltung verlassen und sich in einem Krankenhaus Sahnetorten-Reste aus dem Ohr entfernen lassen.
In einer Erklärung hatte sich zu dem Tortenwurf eine „Heilbronner Konditorei für konsequente Aufklärung“ bekannt und an die Blockade-Haltung der grün-roten Landesregierung bei der Aufklärung des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) erinnert. Darin hieß es unter anderem: „Es wird ein breiter und vielfältiger Widerstand nötig sein, um zu verhindern, dass die Teile des Staatsapparates, die gegen eine konsequente Aufklärung über den NSU-Komplex arbeiten, damit durchkommen.“

Soli-Kundgebung vor dem Gericht

Rund 40 Personen waren dem Aufruf verschiedener antifaschistischer und linker Gruppen und Organisationen gefolgt und fanden sich am Prozesstag bereits um 8.30 Uhr zu einer Solidaritäts-Kundgebung vor dem Öhringer Amtsgericht ein. In mehreren Redebeiträgen – unter anderem vom „Offenen antifaschistischen Treffen Heilbronn“ (OAT) – wurden die ungeklärten Fragen im Bezug auf die Verbindungen des NSU nach Baden-Württemberg und die zweifelhafte Rolle der grün-roten Landesregierung bei der Aufklärung nochmals dargestellt. Dabei wurde deutlich gemacht, dass der Tortenwurf auf den Innenminister nicht die isolierte Handlung eines Einzelnen war, sondern eine Facette des öffentlichen Drucks, der notwendig ist um der Vertuschung und Verharmlosung der faschistischen Netzwerke im Südwesten entgegen zu wirken.
Mit der längst überfälligen Einrichtung eines parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses wurde zwar eine wichtige Forderung antifaschistischer und zivilgesellschaftlicher Initiativen erfüllt. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass der öffentliche Druck von außen weiterhin notwendig sein wird.
In einem kurzen Straßentheater wurde die Funktion des Innenministers Gall unter großem Interesse der anwesenden Medien plastisch dargestellt. Treffsichere Kundgebungsteilnehmer*innen hatten die Möglichkeit, dem „Minister“ gegen Spende erworbene Tortenstücke nochmals um die Ohren zu werfen.
Begleitet wurde die Kundgebung von einem starken Polizeiaufgebot – darunter zahlreiche Beamt*innen des Staatsschutzes der Heilbronner Kriminalpolizei.
Auch wer anschließend das Amtsgericht betreten wollte, um den Prozess zu beobachten, musste sich peniblen Vorkontrollen und Durchsuchungen durch die Polizei unterziehen. Unter anderem wurden die Personalausweise aller Beobachter*innen kopiert und anwesenden Pressevertreter*innen wurde erst nach anhaltendem Protest das Mitnehmen von Laptops in den Gerichtssaal genehmigt.
Die Beamt*innen stützten sich dabei auf eine „Sicherheitsverfügung“, die das Amtsgericht aufgrund der öffentlich angekündigten Kundgebung und Prozessbegleitung  erlassen hatte.

Prozessauftakt mit Hindernissen

Der Prozess gegen den jungen Tortenwerfer begann um 9.06 Uhr, wurde aber mehrfach, zum Teil für einige Stunden, unterbrochen.
Grund dafür waren Befangenheitsanträge von Martin Heiming, dem Rechtsanwalt des Angeklagten, gegen Richter des Amtsgerichtes. Begründet wurden die Anträge mit dem verspäteten Zugang von Prozessakten beim Rechtsanwalt und dem Verhalten der Richter im Vorfeld des Prozesses.
Unter anderem hatte Richter Göpfert eine vom Anwalt beantragte Verlegung der Hauptverhandlung mit dem Argument abgelehnt, die dem Anwalt verspätet zugegangenen Akten würden „für Schuld und die Rechtsfolgenfrage nichts hergeben“. Außerdem warf Heiming dem Richter vor, das Verfahren, das mit einer Verwarnung hätte erledigt werden können, zu dramatisieren und mit den erlassenen strengen Auflagen und Polizeikontrollen den Angeklagten und die Zuhörer*innen bereits im Vorfeld zu stigmatisieren. Zusätzlich sei durch einen Telefonvermerk in den Prozessakten bekannt geworden, dass die Kriminalpolizei Heilbronn sich im Vorfeld des Prozesses beim Amtsgericht in Öhringen gemeldet und darum gebeten habe, den Beginn des Prozesses möglichst früh festzulegen, damit weniger Menschen zu der angemeldeten Kundgebung kommen könnten. Gegenüber dem Anwalt sei von Seiten des Gerichtes auf Nachfrage tatsächlich bekundet worden, dass ein späterer Beginn als 9.00 Uhr nicht möglich sei – selbstverständlich ohne die telefonische Bitte der Kripo zu erwähnen.
Nachdem der Richter Göpfert seinen Kollegen Grosch vom Öhringer Amtsgericht hinzuziehen wollte, um über den Befangenheitsantrag zu entscheiden, lehnte der Angeklagte auch diesen Richter als befangen ab. Dessen Befangenheit „läge auf der Hand“, denn er sei derjenige, der die  „Sicherheitsverfügung“ gegen Prozessbeobachter*innen erlassen habe.
Schließlich mussten 3 Richter*innen des Landgerichtes Heilbronn über den Befangenheitsantrag gegen den Richter Grosch entscheiden, um dessen Entscheidung über den Befangenheitsantrag gegen Göpfert wirksam werden zu lassen. Dadurch verzögerte sich der Prozessbeginn bis 14.00 Uhr.

“Es kommt auf alle von uns an!“ - Anklage und Erklärung

Erwartungsgemäß wurden sowohl der Befangenheitsantrag gegen Richter Grosch, als auch der Befangenheitsantrag gegen seinen Kollegen Göpfert als unbegründet zurückgewiesen, so dass um kurz nach 14.00 Uhr mit dem eigentlichen Prozessablauf begonnen werden konnte.
Die Staatsanwältin Mirjam Weisenburger verlas die Anklageschrift und warf dem angeklagten Antifaschisten vor, als Heranwachsender eine Körperverletzung und eine Sachbeschädigung versucht, eine fahrlässige Körperverletzung begangen und einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt zu einer Unterlassung genötigt zu haben. Er habe mit dem Plan, durch eine „spektakuläre öffentlichkeitswirksame Aktion“ die Diskussionsbeiträge des Innenministers Gall zu unterbinden, zusammen mit „mehreren politischen Gesinnungsgenossen“ den Raum an der Evangelischen Hochschule betreten. Nachdem Gall das Wort erteilt worden sei, sei im Raum ein Ruf ertönt „Warum gibt es keinen NSU-Untersuchungsausschuss?“.

Daraufhin sei der Angeklagte von seinem Sitzplatz in der ersten Reihe aufgestanden, habe ein Tortenstück aus einer Frischhaltedose entnommen und dies „gezielt in Richtung des Innenministers geschleudert“. Gall sei durch die Torte an der linken Kopfseite und der Oberbekleidung getroffen worden, dabei habe der Angeklagte dessen „Verletzung und einen Sachschaden billigend in Kauf genommen“ - auch wenn letztlich weder eine Verletzung, noch ein Sachschaden entstanden sei. Gall habe sich nach dem Tortenwurf zur „Erstversorgung“ ins Krankenhaus begeben und habe sich nicht mehr an der Diskussionsveranstaltung beteiligen können. Außerdem habe sich ein Personenschützer des Innenministers verletzt, als er auf den Angeklagten zugerannt sei und ihn „zu Boden gebracht“ habe. Dabei habe sich der Personenschätzer eine Risswunde am linken Schienbein und eine Kapselprellung am linken Zeigefinger zugezogen, dies sei für den Angeklagten „wenigstens vorhersehbar“ gewesen.
Der angeklagte Antifaschist äußerte sich nicht zur Person oder zur Sache, sondern gab stattdessen eine politische Erklärung ab, in der er keinen Hehl daraus machte, dem Innenminister am 7. Februar 2014 ein „Viertel Himbeersahnetorte“ ins Gesicht geworfen zu haben.

Er begründete die Aktion, in dem er zahlreiche Aspekte der noch unaufgeklärten Verbindungen des NSU nach Baden-Württemberg erwähnte und von einer „Maschinerie der Vertuschung und Desinformation von Ministerien, Bundesanwaltschaft und Geheimdiensten“ sprach. Ausdrücklich ging der Angeklagte auf das Verhalten der baden-württembergischen Behörden ein. Diese hätten vom Bundestags-Untersuchungsausschuss über die sogenannte „Enquete-Kommission“ bis zur - aufgrund einer „Gutachten-Affäre“ erzwungenen - Einrichtung eines Untersuchungsausschusses im Landtag alles dafür getan, um das Thema NSU unter den Teppich zu kehren. Schließlich stellte der Angeklagte das Verfahren gegen ihn in den Kontext der staatlichen Repressionen gegen alle, „die den Kampf gegen Nazis und andere Menschenfeinde in ihre eigenen Hände nehmen“. Für seine Forderung nach einer starken antifaschistischen Linken und die abschließenden Worte „Es kommt auf alle von uns an!“ bekam der Angeklagte den Beifall der Prozessbeobachter*innen im voll besetzten Gerichtssaal.

Die Zeug*innen: verletzt und verängstigt durch die Torte

Deutlich überrascht über die Zustimmung aus dem Publikum ermahnte der Richter die Anwesenden, dass dies „kein Zirkus“ sei und ging dann zur Befragung der geladenen Zeug*innen über.
Zunächst war der 37-jährige Polizeikommissar der „Spezialeinheit Personenschutz“ aus Göppingen geladen, der laut Anklageschrift durch die Aktion des Angeklagten zu Schaden gekommen sei. Er schilderte, nach der „Attacke“ auf den Innenminister von seinem Stuhl aufgesprungen zu sein und habe sich dann an einem vor ihm stehenden Lautsprecher-Stativ eine Risswunde am linken Schienbein zugezogen. Als er den Tortenwerfer „nach hinten umgestoßen“ habe, habe er sich außerdem eine Kapselverletzung am Finger zugezogen, die ihn „bis heute in der Bewegung“ einschränke. Er sei eine Woche dienstunfähig gewesen. Für Verwunderung sorgte seine Behauptung, er habe Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt – denn einen solchen konnte der Richter in den Akten nicht finden.
Im Anschluss wurde die promovierte Prorektorin der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg befragt, die den Tortenwurf von ihrem Platz in der vierten oder fünften Reihe aus dem Publikum zwar nicht gesehen hatte, sich aber an den Anblick des Innenministers mit der Torte im Gesicht erinnern konnte.
Sie schilderte außerdem, wie die Situation „Angst im Publikum“ ausgelöst habe, denn für sie sei dies „ein Akt der Gewalt“ gewesen. Es sei die „Hand gegen jemanden erhoben“ worden, das Publikum und die Podiumsbeteiligten seien „schockiert und verstört“ gewesen – schließlich sei nach dem Tortenwurf nicht klar gewesen, ob die Situation „eingefriedet“ sei oder ob noch mehr passieren würde.
Eine weitere Zeugin, die ebenfalls als Zuhörerin an der Veranstaltung teilgenommen hatte, sagte zwar auf Nachfrage, sie habe nach dem Tortenwurf keine Angst verspürt, es sei allerdings eine „schwierige Stimmung“ gewesen.
Den Tortenwurf selbst hatte auch sie nicht beobachtet. Sie habe in der ersten Reihe gesessen und zunächst kurz mit dem Innenminister Gall gesprochen, bevor dieser auf das Podium gegangen sei. Sie erinnerte sich an den Ruf „Wie ist es denn mit einem NSU-Untersuchungsausschuss?“ aus dem hinteren Teil des Saales. Daraufhin habe sie sich umgedreht und als sie wieder nach vorne geschaut habe, habe der Minister „verändert“ ausgesehen – er sei mit einer weiss-rosa farbenen Flüssigkeit beschmutzt gewesen.


Die Plädoyers

Nach der Vernehmung der Zeug*innen verlas Richter Göpfert einen Vermerk der Polizei zum Sachverhalt, nach dem der Innenminister Gall durch die Sahnetorte „nicht verletzt wurde“.
Ebenfalls wurde eine E-Mail des Innenministeriums vorgetragen, in der es hieß, dass der durch den Tortenwurf an der Bekleidung des Ministers entstandene Schaden „nicht näher beziffert“ werden könne und dass der Minister auf einen Strafantrag verzichte.
Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe konnte zu den Verhältnissen des Angeklagten nichts sagen, da dieser ein Gespräch abgelehnt hatte.
Schließlich nutzte die Staatsanwältin Mirjam Weisenburger ihr Plädoyer dazu, den Tortenwurf als „spektakuläre“, „dreiste“ und „grobschlächtig politisch inszenierte“ „Attacke“ zu verurteilen, die „zurecht ein strafrechtliches Nachspiel“ habe. Sie forderte, den Angeklagten als Erwachsenen zu einer Geldstrafe von 2000 Euro und zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt zu verurteilen.
Das Vorgehen des Angeklagten bei der Aktion sei in den „Auswirkungen nicht verhersehbar“ gewesen und hätte „buchstäblich ins Auge gehen“ oder zu „Hörbeeinträchtigungen“ führen können.
Auch eine „Beeinträchtigung der Kleidung“ sei möglich gewesen und der Innenminister hätte mit verschmiertem Gesicht nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, sein Beitrag sei also „durch Gewaltanwendung“ unterbunden worden. Schließlich sei es auch noch zur fahrlässigen Körperverletzung gegen den Beamten der Göppinger Spezialeinheit gekommen.

Rechtsanwalt Heiming wies die Argumentation der Staatsanwältin zurück und forderte einen Freispruch für den Angeklagten. Ein Tortenwurf könne nicht zu einer Körperverletzung führen, deshalb sei es auch nicht möglich, hier einen „bedingten Vorsatz“ zu konstruieren. Schließlich sei der Innenminister von der Torte getroffen worden und sei nicht verletzt worden. Heiming zitierte einen Twitter-Eintrag des Innenministers. Dieser twitterte am 7. Februar 2014 kurz nach dem Tortenwurf: „Kaum zu glauben, dass eine einzige Torte das Ohr füllt, das Auge verklebt, die Haare verschmiert und den Anzug versaut. Ansonsten alles ok.“ Das sei passiert und mehr nicht, dabei handele es sich um eine Beeinträchtigung und nicht um eine versuchte Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung. Folgerichtig habe der Minister auch keinen Strafantrag gestellt, denn da sei „nichts Strafbares“ gewesen.
Auch den Vorwurf der Nötigung wies der Rechtsanwalt zurück. Die Definition einer Nötigung sei es, dass jemand mit Gewalt zu etwas gezwungen werde – ein Tortenwurf sei aber keine Gewalt und der Gewaltbegriff dürfe auch nicht „überstrapaziert“ werden. Dem Angeklagten sei es nicht darum gegangen, dass der Minister die Veranstaltung verlasse, sondern er habe dagegen protestieren wollen, dass die Aufklärung über die NSU-Morde blockiert werde. Der Minister hätte sich schließlich auch sauber machen und wieder auf das Podium setzen können.
Zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gegen den herbei eilenden Personenschätzer führte Heiming aus, dessen Verletzung sei dem Angeklagten nicht zuzurechnen. Der Tortenwerfer habe keine „gefährliche Situation“ herauf beschworen, eventuell habe sich der Polizist etwas ungeschickt angestellt oder überreagiert.
Insgesamt zeigte sich Heiming überrascht davon, „wie dieses Verfahren hoch gehängt“ werde: Obwohl „aus ministerieller Ebene ein anderes Signal“ gekommen sei, habe das LKA ermittelt, sei der Verfassungsschutz involviert worden und es sei überlegt worden, DNA-Analysen zu beantragen.

Das Urteil

Der Richter Lutz Göpfert verneinte in seiner Urteilsbegründung die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe der versuchten Körperverletzung, der versuchten Sachbeschädigung und der Nötigung. Seiner Meinung nach habe es sich in diesem Fall „eigentlich um eine Beleidigung, einen Ausdruck plakativer Missbilligung der Politik“ gehandelt – allerdings sei die Tat auch nicht als Beleidigung verfolgbar, da kein Strafantrag des Ministers vorliege. Eine weiche Sahnetorte sei nicht dazu geeignet, eine Körperverletzung hervor zu rufen, auch sei am Anzug des Ministers kein Schaden entstanden. Ebenfalls sei nicht zu erkennen, dass der Angeklagte durch seine Aktion ein Verlassen des Ministers aus dem Veranstaltungssaal vorsätzlich herbeiführen oder erzwingen wollte.
Allerdings verurteilte der Richter den angeklagten Antifaschisten wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgrund der Verletzungen des Polizeikommissars. Diese seien durch das „sorgfaltswidrige“ Verhalten des Angeklagten zustande gekommen, der Tortenwerfer hätte mit dem Eingreifen der Personenschützer von Gall rechnen müssen.
Auf der Ebene der Strafzumessung führte Göpfert als für den Angeklagten günstige Faktoren auf, dass weder der Minister, noch der verletzte Personenschützer einen Strafantrag gestellt hätten, die Verletzungen des Polizisten im Bagatellbereich liegen würden und dass der Angeklagte sich zu seinen Motiven geäußert habe. Als negativ sei hingegen zu sehen, dass es sich um mehr handele als eine Sorgfaltspflichtverletzung etwa im Strafverkehr. Zusätzlich habe die Tat eine „hohe Öffentlichkeitswirksamkeit“ und damit eine „negative Vorbildwirkung“ auf andere Personen.

Ausblick auf Runde 2

Bereits kurz nach dem Urteil gegen den antifaschistischen Tortenwerfer legte die Heilbronner Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil ein und erklärte in der Presse, an den Tatvorwürfen der versuchten Körperverletzung, der versuchten Sachbeschädigung und der Nötigung festzuhalten. Auch politische Verantwortungsträger aus der Region forderten ein härteres Vorgehen gegen den Wurf von Himbeersahne-Stücken. So erklärte der Heilbronner Landtagsabgeordnete Rainer Hinderer (SPD), er begrüße die Berufung der Staatsanwaltschaft, denn schließlich sei der Tortenwurf „kein Kavaliersdelikt“, sondern eine „Beschädigung eines öffentlichen Amtes“ (Heilbronner Stimme, 28. November 2014).
Vermutlich wird der Prozess gegen den jungen Antifaschisten deshalb in absehbarer Zeit in die nächste Runde gehen.
Dieser vehemente Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft in Heilbronn passt in das Bild, das sich vom Ermittlungsverfahren, der Anklage und dem Prozessverlauf insgesamt zeichnen lässt.
Wir gehen davon aus, dass es sich dabei neben der Empörung über die unangemeldete und erfolgreiche Dekoration eines Ministers mit Sahnetorte vor allem um einen Versuch handelt, antifaschistische Aktivist*innen zu kriminalisieren. Unbequeme Positionen wie die praktische Kritik an der Nicht-Aufklärung des NSU-Netzwerks im Südwesten sollen diskreditiert werden, indem sie strafrechtlich aufgebläht werden. Selbst wenn es dabei nur um ein Stück klebrige Zuckermasse geht. In diesem Zusammenhang sind auch die massiven, völlig überzogenen Maßnahmen gegen Besucher*innen des Prozesses vor dem Öhringer Amtsgericht zu sehen.
Nicht vergessen werden sollte außerdem, dass gegen den Tortenwerfer neben dem strafrechtlichen Verfahren eine zivilrechtliche Klage des Personenschützers von Reinhold Gall läuft. Der Polizeikommissar möchte auf diesem Wege von dem Antifaschisten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro bekommen.
Für uns ist deshalb klar: Wir werden auch das weitere Strafverfahren und einen erneuten Prozess gegen den antifaschistischen Tortenwerfer solidarisch begleiten. Die Erfahrungen der bisherigen Solidaritätsarbeit haben gezeigt, dass es durch die Zusammenarbeit verschiedener Initiativen und eine offensive Öffentlichkeitsarbeit möglich ist, die Kriminalisierungsversuche des Staates weitgehend ins Leere laufen zu lassen und sie stattdessen dafür zu nutzen, um die Kritik an der Rolle der Behörden im NSU-Komplex sichtbar zu machen.

Wir sind überzeugt davon, dass eine solche Kritik auch weiterhin nötig ist und besonders von Bedeutung sein wird, wenn sich ab Januar 2015 ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit dem Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn und den NSU-Bezügen nach Baden-Württemberg beschäftigen wird.

Solidarität ist eine Waffe!
NSU-Aufklärung statt Repression!


Organisierte Linke Heilbronn (OL), Dezember 2014

 

www.ol-hn.org

 


 

Medien-Artikel zum ersten Torten-Prozess (Auswahl):

 


 

 

Die Erklärung des angeklagten Tortenwerfers, die er beim Prozess am 27. November 2014 verlas:

 

“Ich stehe heute vor Gericht, weil ich Reinhold Gall am 7. Februar 2014 als symbolische Aktion ein Viertel Himbeersahnetorte ins Gesicht geworfen habe. Bei der Aktion ging es dementsprechend auch nicht darum den Innenminister körperlich zu verletzen, sondern darum, Aufmerksamkeit zu schaffen. Aufmerksamkeit für ein Thema, das Herr Gall all zu gern unter den Teppich kehren würde. Ich werde heute deshalb auch keine Verteidigungsrede halten. Vielmehr will ich versuchen die Hintergründe der Aktion noch einmal darzustellen.
Am 4. November 2011 flog eine bewaffnete faschistische Gruppe auf, die sich 13 Jahre lang offenbar unbemerkt durch die BRD bewegen konnte. Der selbsternannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen, beging 15 Raubüberfälle und verübte mindestens zwei Sprengstoffanschläge.
Zurückgreifen konnten die faschistischen Mörder dabei auf Konzepte und Aufrufe zum bewaffneten Kampf, die in den 1990er Jahren offen und unter den Augen der Sicherheitsbehörden in der Naziszene verbreitet und diskutiert wurden.
Während migrantische Communities mit Demonstrationen ein Ende der Mordserie forderten, redeten die Medien von sogenannten  „Dönermorden“ und stellte die Polizei die Opfer und deren Familien jahrelang unter Generalverdacht.
Bis heute kommen immer wieder Tatsachen zum Vorschein, die zeigen, wie nah dran die bundesdeutschen Behörden am Terror des NSU waren. Einerseits wurden durch das abstruse „V-Leute- System“  zum Teil erst militante Nazi-Strukturen aufgebaut. Auch die Strukturen, aus denen der NSU stammt. Andererseits ist mittlerweile bekannt, dass in der BRD ein ausgedehntes Netzwerk militanter und bewaffneter Faschisten existierte bzw. existiert, das gespickt ist mit Kontaktleuten und V- Männern der Behörden. Die Fäden dieses Netzwerks ziehen sich durch das ganze Land, auch nach Baden-Württemberg.
Das LKA spricht von 52 Personen aus dem Bundesland mit Beziehungen zum NSU-Komplex, davon 23 mit direktem Kontakt zum angeblichen „Trio“. Von Mitte der 1990er Jahre bis Anfang der 2000er Jahre waren Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe und weitere Nazis aus ihrem Umfeld regelmäßig bei Freunden aus der Naziszene in Ludwigsburg zu Gast. In Briefen zeigten sie sich begeistert vom Waffenarsenal ihrer schwäbischen Kameraden. Im Brandschutt der zerstörten Wohnung der NSU-Mitglieder in Zwickau wurden zudem Materialien gefunden, die belegen, dass die rechte Terrorgruppe potentielle Ziele in Baden-Württemberg im Auge hatte, darunter migrantische Einrichtungen und Parteibüros. Nicht zuletzt wohnen wichtige Führungspersonen der in Deutschland verbotenen Nazi-Organisation „Blood and Honour“ in der Region zwischen Heilbronn und Stuttgart. Das Nazimusiknetzwerk gilt als wichtigster Teil des NSU-Unterstützerumfeldes. Wie ernst die Gefahr durch militante Rechte im Südwesten weiterhin zu nehmen ist, zeigte sich im Juli 2011, als das Landeskriminalamt (LKA) Razzien gegen die „Standarte Württemberg“ durchführte. Bei den Mitgliedern der Gruppe, deren Ziel es gewesen sein soll, MigrantInnen mit Gewalt aus Deutschland zu vertreiben, wurden zahlreiche Waffen beschlagnahmt. Wenig später berichtete auch ein junger Aussteiger aus der rechten Szene der Polizei von „radikalen“ Nazi-Strukturen: eine „Neoschutzstaffel“ (NSS) habe sich hier in Öhringen mit dem NSU getroffen. Bevor er weitere Angaben zu diesen Zusammenhängen machen konnte, starb Florian Heilig im September 2013 in seinem brennenden Auto – am Tag seiner geplanten Vernehmung durch das Stuttgarter LKA.
Auch der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter, den die Faschisten des NSU begangen haben sollen, gibt nach wie vor Rätsel auf: Verschiedene bekannt gewordene Umstände lassen die  Darstellung der Bundesanwaltschaft vom wahllosen Mord von Böhnhardt und Mundlos an einer Heilbronner Polizistin zweifelhaft erscheinen. Unabhängig voneinander beobachteten Zeugen kurz nach der Tat in der Nähe der Theresienwiese mehrere flüchtende und blutverschmierte Personen. Keine davon hatte Ähnlichkeit mit den seit 1998 untergetauchten Nazis aus Jena. In den entsprechenden Akten ist dokumentiert, dass auch die Ermittler der „Sonderkommission Parkplatz“ von 4-6 Beteiligten am Mord ausgingen. Warum die Veröffentlichung angefertigter Phantombilder durch den Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras verhindert wurde, ist eine der vielen ungeklärten Fragen. Die Ermordete stammt aus Oberweißbach in Thüringen, einem Ort in dem der Schwager des in München als NSU-Unterstützer angeklagten Ralf Wohlleben den Gasthof „Zur Bergbahn“ betrieb. Dieser diente der rechten Szene als Treffpunkt. Der Gaststättenbetreiber kannte sowohl die Familie Kiesewetter, als auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Auch die frühere Lebensgefährtin von Michèle Kiesewetters Onkel, eine Polizistin aus Saalfeld, hat Kontakte in die rechte Szene. Genau wie ein langjähriger Freund von Kiesewetter, den sie nur wenige Tage vor ihrem Tod in Oberweißbach traf. Sein Bruder ist der Sänger einer rechten Skinhead-Band. Und Kiesewetters Onkel, selbst Polizist, stellte aus unerklärlichen Gründen in einer Vernehmung schon im Mai 2007 eine Verbindung zwischen der Ermordung seiner Nichte und der bundesweiten Ceská-Mordserie her – 4 Jahre bevor überhaupt jemand über den NSU sprach.
Für Aufsehen sorgte außerdem die Mitgliedschaft von mindestens zwei Kollegen der ermordeten Polizistin in einer deutschen Gliederung des rassistischen Geheimbundes „Ku-Klux-Klan“. Sie gehörten der selben Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der Böblinger Bereitschaftspolizei an, wie die getötete Michèle Kiesewetter. Einer von ihnen war am Tattag als Gruppenführer von Kiesewetter in Heilbronn im Einsatz. Gegründet worden war der von Schwäbisch Hall aus agierende europäische „Ku-Klux-Klan“ von Achim Schmid, einem ehemaligen V-Mann des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieser hatte bereits als Musiker in Nazi-Rock-Bands bundesweite Verbindungen auch in das Umfeld des NSU geknüpft. Ein weiterer „Klan-Bruder“ von Kiesewetters Kollegen stand sogar persönlich auf einer Kontaktliste des NSU-Mitglieds Uwe Mundlos. Seine Rolle ist besonders brisant, da er gleichzeitig unter dem Decknamen „Corelli“ als V-Mann jahrelang Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz lieferte. Ehe diese Verbindung jedoch geklärt werden konnte, verstarb der Mann im April dieses Jahres, im Alter von 39 Jahren.
Trotz all dieser Tatsachen ist der staatliche Wille zur Aufklärung der Netzwerke des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ kaum vorhanden. Während direkt nach dem Bekanntwerden der Mordserie allerorten Betroffenheit geheuchelt wurde, schredderten verschiedene Verfassungsschutzbehörden schon eilig Akten mit Bezug zum NSU-Komplex.
Heute, über 2 Jahre später, sehen sich Aufklärerinnen und Aufklärer einer Maschinerie der Vertuschung und Desinformation von Ministerien, Bundesanwaltschaft und Geheimdiensten gegenüber, die nur schwer zu durchdringen ist. Im Münchner Verfahren weigern sich derweil Gericht und Bundesanwaltschaft beharrlich, von ihrer unhaltbaren These des relativ isolierten Trios, das mordend durchs Land zog, abzurücken und die Netzwerke des NSU in Naziszene und Staatsapparat aufzuklären.
Gerade auch in Baden-Württemberg, einer Schlüsselregion für die Aufklärung des NSU-Komplex wurde und wird gemauert was das Zeug hält.
Reinhold Gall hat sich im Zusammenhang mit den Morden des “Nationalsozialistischen Untergrunds” (NSU) dadurch hervor getan, dass er die Aufklärung über das weitreichende Unterstützer-Netzwerk der Nazis be- und verhindert, wo es nur geht.
Er ist mit dafür verantwortlich, dass dem Bundestags-Untersuchungsausschuss zum NSU Akten der Landesbehörden Baden-Württembergs nur verspätet und unvollständig geliefert wurden. Die Mitgliedschaft von Polizisten im rassistischen Geheimbund “Ku-Klux-Klan” (KKK) hat Reinhold Gall als “Einzelfälle” verharmlost  und er ist es auch, der zu verantworten hat, dass ein Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg durch die grün-rote Landesregierung blockiert wurde, obwohl eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Gruppen und Akteure diesen monatelang gefordert hatte. Statt dessen versuchte die Landesregierung den öffentlichen Druck mit verschiedenen Ablenkungsmanövern ins Leere laufen zu lassen.
Im Februar dieses Jahres, kurz nach dem hier verhandelten Tortenwurf, veröffentlichte die „Ermittlungsgruppe Umfeld“ des Landeskriminalamts Baden-Württemberg ihren Abschlussbericht. Ihr Auftrag war es gewesen, die Netzwerke der faschistischen Mörder in  Baden-Württemberg zu untersuchen. Aufgrund seiner Substanzlosigkeit lieferte der Bericht allerdings mehr Fragen als Antworten. Den staatlichen Behörden bescheinigte der Bericht, alles richtig gemacht zu haben – kaum verwunderlich, die Polizei untersuchte sich schließlich selbst.
Der anschließende öffentliche Druck führte zur Gründung einer sogenannten Enquete-Komission des baden-württembergischen Landtags. Diese erwies sich schon nach den ersten Sitzungstagen als Farce. Ohne Konzept und vor allem ohne das Recht Akten anzufordern oder Zeuginnen und Zeugen vorzuladen, war sie vor allem ein weiterer Vorwand um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verhindern. Schon bald nach ihrer Gründung führten die desaströs vorbereiteten und inhaltlich wenig gehaltvollen Sitzungen zu massiver öffentlicher Kritik an der Kommission. Gleichzeitig versuchten verschiedentlich Abgeordnete das Thema der Enquete-Kommission auch auf Themen wie Islamismus auszudehnen. Letztendlich gescheitert ist dieses Ablenkungsmanöver nicht am politischen Willen zu wirklicher Aufklärung, sondern am politischen Dilettantismus einiger Abgeordneter: Der von engagierten Journalisten aufgedeckten sogenannten „Gutachten-Affäre“ .
Noch am 5. September 2014 hatte das Innenministerium von Reinhold Gall  Forderungen nach der Aufklärung des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn 2007 zurückgewiesen und verkündet, es gebe Zitat “keine neuen Ansatzpunkte für weitere politische Aufklärung”.
Der Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags, der im Januar 2015 nun endlich beginnen soll, wird ob solcher Voraussetzungen nur unter dem antifaschistischem Druck einer breiten Öffentlichkeit dazu zu bringen sein, die Aufklärung der Netzwerke und Verbrechen der Naziterroristen voranzubringen.
Genau dieser Druck ist es aber der heute und hier verhandelt wird. Während faschistische Mörder jahrelang unter den Augen des Staates ihr blutiges Handwerk verrichten konnten, während nach dem öffentlich werden der Mordserie mit allen Mitteln versucht wird die Aufklärung der selben zu torpedieren, während hier, in Baden-Württemberg seit 2 Jahren kein Finger krumm gemacht wird die Verbindungen des NSU in den Südwesten aufzuarbeiten, währenddessen sind Polizei und Justiz plötzlich sehr eifrig wenn es darum geht antifaschistischen Widerstand gegen genau diese Vertuschung und Aufklärungsverweigerung zu verfolgen.
So unverhältnismäßig und überzogen ein Gerichtsverfahren wegen ein bisschen Himbeersahne im Gesicht von Reinhold Gall auch scheint, so steht es doch in einer Linie mit der alltäglichen, vielfältigen Repression gegen diejenigen, die den Kampf gegen Nazis und andere Menschenfeinde in ihre eigenen Hände nehmen.
Dieses Verfahren dient dem selben Zweck, wie das Verfahren gegen Tim, einem Familienvater der wegen seiner Teilnahme an Blockadeaktionen gegen Europas ehemaligen größten Naziaufmarsch in Dresden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde. Es dient dem selben Zweck wie dutzende andere Verfahren in der ganzen Bundesrepublik – Unbequeme antifaschistische Akteure sollen kriminalisiert werden. Geschwächt werden soll der selbstbestimmte Kampf einer Bewegung, die sich die Wahl ihrer Aktionsformen nicht von einem Staat diktieren lässt, der Nazis finanziert und schützt.
Um so wichtiger ist es, das ihr alle heute hier seid, um euch solidarisch zu zeigen und diesen staatlichen Angriff auf aktiven Antifaschismus gemeinsam zurück zu weisen. Angesichts der Aufklärungsverhinderung in der ganzen BRD, angesichts der weiter existierenden faschistischen Netzwerke auch in Baden-Württemberg, angesichts des Rechtsrucks in Deutschland und Europa wird auch in Zukunft eine starke, antifaschistische Linke bitter notwendig sein. Es kommt auf alle von uns an!”

 

 


 

Die Rote Hilfe Ortsgruppe Heilbronn sammelt Spenden für den Tortenwerfer:

 

Spenden mit dem Stichwort “Torte”:

 

Rote Hilfe Ortsgruppe Heilbronn
Santander Consumer Bank
Konto-Nr: 100 806 8900
BLZ: 500 333 00

IBAN: DE98500333001008068900