[Berlin] Alexandra R.: Beschwerde eingelegt

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Die Berliner Staatsanwaltschaft gibt nicht auf und sucht nach weiteren Möglichkeiten zur Blamage!

Vor dem Amtsgericht Tiergarten erging vergangene Woche der lang erwartete Freispruch gegen Alexandra R. Fragwürdige Indizien und Belastungszeugen die sich in Widersprüche verwickelten, hatten erhebliche Zweifel an der Täterschaft Alexandras aufkommen lassen. Trotzdem versucht die Staatsanwaltschaft weiterhin krampfhaft an ihrem Anklagekonstrukt festzuhalten und hat Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. Die Engarde-Soligruppe lädt deshalb noch am kommenden Wochenende zu einer Pressekonferenz nach Berlin-Friedrichshain. Bei Interesse bitten wir um eine kurze Rückmeldung.

Bisherige Berichterstattung:
Alexandra:
4. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
4. Prozesstag, Alexandra: Alex freigesprochen! (Kurzmitteilung)
3. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
3. Prozesstag, Alexandra: Alex aus U-Haft entlassen! (Kurzmitteilung)
3. Prozesstag, Alexandra: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
2. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
1. Prozesstag, Alexandra (Bericht)
1. Prozesstag, Alexandra: Alexandras Anklage schwächelt (Kurzmitteilung)

Christoph:
2. Prozesstag, Christoph (Bericht)
2. Prozesstag, Christoph: Justiztheater in Berlin (Kurzmitteilung)
1. Prozesstag, Christoph (Bericht)
1. Prozesstag Christoph: Christoph ist draußen (Kurzmitteilung)
Der Fall Christoph T. (Hintergründe)

 

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Anlass für die Einladung zur heutigen Pressekonferenz ist die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Verfahren gegen Alexandra R. den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten, vom 3.11.09 anzufechten und Beschwerde einzulegen. Dies bedeutet, dass das Verfahren gegen Alexandra möglicherweise vor dem Landgericht Berlin neu verhandelt wird. Allerdings ist bislang nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht oder Revision einlegt. Hier stellt sich die Frage nach dem Warum. Warum wird auf Biegen und Brechen versucht, die Ermittlungen gegen Alexandra aufrecht zu erhalten? Wir gehen davon aus, dass es unabhängig vom konkreten Fall ein großes Interesse gibt, linksalternative Menschen einzuschüchtern und durch Überwachung, die im Rahmen der Ermittlungen laufen, Strukturen gezielt auszukundschaften.

Beamte des polizeilichen Staatsschutzes observieren beinahe alltäglich linke Einrichtungen aber auch Jugendclubs und notieren die Namen der Besucher. Eine Prozedur, die beim Besuch von Demonstrationen, Kundgebungen oder öffentlichen Gerichtsverhandlungen, wie auch bei der von Alexandra, zum Standard gehört. Im Zusammenhang mit fragwürdigen Ermittlungsverfahren werden Personen oft räumlich und telefonisch überwacht und ihr gesamtes Umfeld durchleuchtet. Rückblickend ist seit Jahren die Tendenz festzustellen, dass die politischen Strafverfolgungsbehörden in regelmäßigen Abständen unter fadenscheinigsten Begründungen Ermittlungsverfahren inszenieren, um tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen einleiten zu können. Zwei Beispiele der jüngeren Zeit sind das Verfahren gegen den Berliner Antifaschisten Matthias Z., der 101 Tage unschuldig in U-Haft saß, und die bundesweite Hausdurchsuchungswelle gegen linke Projekte und Einzelpersonen im Vorfeld des G8-Gipfel 2007. Letztere wurden dieses Jahr vom Bundesverfassungsgericht für illegal erklärt, Matthias Z. wurde freigesprochen. Da die gewonnen Erkenntnisse über linke Strukturen und Einzelpersonen aber keinesfalls gelöscht werden müssen, stören sich die Strafverfolgungsbehörden in der Regel wenig an erfolgreichen Verfassungsklagen und Freisprüchen.

Eine Öffentlichkeit, die derartige Vorgänge kritisch beleuchtet, scheint nicht zu existieren. Wenn es gegen vermeintliche „Linke“ geht, mangelt es vielen Medien hingegen deutlich an kritischer Distanz zu Behörden und Politik. So werden z.B. Aussagen von Strafverfolgern und einzelnen Politikern für gewöhnlich ungeprüft übernommen. Mitsamt aller Vorverurteilungen und Kurzschlüsse: Unsere Freunde Alexandra, Christoph und Tim wurden von einigen Medien öffentlich als „Hassbrenner, Feuerteufel und Chaoten“ diffamiert, an ihrer Schuld schien niemand zu zweifeln. Was das für diese jungen Menschen bedeutet scheint auch niemanden zu stören. Sie müssen für einen politischen Machtkampf bluten, der seit Monaten tobt.

Während Strafverfolgungsbehörden und Politik im Kampf gegen allnächtliche Autobrände Untätigkeit vorgeworfen wird, suchen sie händeringend nach möglichen Tätern. Hierbei ist nicht der Einzelfall von Bedeutung, es geht um „Generalprävention“, Abschreckung durch unverhältnismäßig hohe Haftstrafen. Unter diesen Vorzeichen sind Alexandra und Christoph in die Mühlen des Justiz-Systems geraten, und nun, da in beiden Verfahren die Beweislage offensichtlich nicht ausreicht, sieht sich die Staatsanwaltschaft an die Wand gedrängt. Während der Prozess gegen Christoph ausgesetzt wurde und damit aus dem Fokus der Öffentlichkeit genommen werden soll, versucht die Staatsanwaltschaft im Fall Alexandra den Freispruch anzufechten, um während dessen weitere Ermittlungs- u. Überwachungsmaßnahmen zu legitimieren und dem politischen Verurteilungswillen Rechnung zu tragen.