Leibwächter klagt gegen Tortenwerfer

Erstveröffentlicht: 
19.09.2014

Der Prozess gegen einen 20-Jährigen, der eine Torte auf den Innenminister geworfen hat, wurde vom Amtsgericht verschoben. Im Hintergrund strebt der Leibwächter von Reinhold Gall (SPD) eine Klage an.

 

Mit einem gezielten Wurf hatte der 20-jährige S. am 2. Februar Innenminister Reinhold Gall ausgebremst, als dieser bei einer Podiumsdiskussion in der evangelischen Hochschule Ludwigsburg reden wollte. Thema der Veranstaltung: "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit von Buchenwald bis zu den NSU-Morden".

Die Himbeersahnetorte traf den Minister im Gesicht und auf der linken Schulter. Sicherheitskräfte brachten Gall sofort in eine Klinik, wo ihm Torte aus dem Gehörgang entfernt werden musste.

Kurz darauf bekannte sich die "Heilbronner Konditorei für konsequente Aufklärung" zu der Attacke. Ihre Kritik: Gall verhindere die Aufklärung der mutmaßlichen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds. Gerade in Baden-Württemberg gebe es viele offene Fragen, auch zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn. Die Aktivisten fordern einen NSU-Untersuchungsausschuss im Land.

Gall selbst verzichtete auf eine Klage. Die Attacke hat für den 20-jährigen Tortenwerfer dennoch Konsequenzen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte das Amtsgericht Öhringen einen Strafbefehl samt Verwarnung und Geldbuße von 2000 Euro erlassen. Dagegen hatte der 20-Jährige Einspruch eingelegt. Kommende Woche hätte verhandelt werden sollen. Der Vorwurf: versuchte Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Sachbeschädigung sowie Nötigung.

Der Richter sagte den Prozess kurzfristig ab, weil er mit dem einzigen geladenen Zeugen nicht zufrieden sei. Im Internet waren zu dieser Zeit bereits mehrere Kundgebungen aus der linken Szene angekündigt gewesen.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE wird es wohl zu einem weiteren Prozess kommen. Galls Leibwächter Patrick B. hat gegen den 20-Jährigen vor dem Amtsgericht Ludwigsburg Klage zur Zahlung von Schmerzensgeld und anderen Forderungen in Höhe von 2225 Euro eingereicht.

Als S. seine Torte auf den Minister geschleudert hatte, habe sich B. pflichtbewusst auf den Täter gestürzt. Der Beamte war am Stativ eines Lautsprechers hängengeblieben und habe sich eine Schürfwunde am Schienbein zugezogen. Dann habe B. den Täter umgestoßen und sich eine Kapsel am linken Zeigefinger geprellt.

In der Klagebegründung heißt es, der Beamte leide bis heute unter Schmerzen und sei auf unbestimmte Zeit krank geschrieben. Er müsse die linke Hand schonen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.