Neonazi-Böllerwerfer muss vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
05.08.2014

Anklage

 

DORTMUND Mit einem Böller verletzte ein Rechtsextremist bei einem Nazi-Aufmarsch in Dortmund am 31. August 2013 fünf Menschen. Nun muss sich der damals 23-Jährige voraussichtlich im Herbst vor der Justiz in Freiburg verantworten. Ein weiterer Vorwurf gegen ihn: Angeblich plante er einen Anschlag mit einem Modellflugzeug.

 

Zu Last legt ihm die Staatsanwaltschaft im Breisgau in Baden-Württemberg die gefährliche Körperverletzung unter anderem gegen die Landtagsabgeordnete der Piratenpartei Birgit Rydlewski in Dortmund. Der damals 23-Jährige folgte am 31. August 2013 einem Demo-Aufruf der Dortmunder Partei „Die Rechte“ und nahm an dem Aufmarsch durch die Dortmunder Innenstadt teil.

Fünf Verletzte

Gegen 17 Uhr schleuderte er einen selbst gebauten Sprengsatz in eine Gruppe von Gegendemonstranten und verletzte fünf von ihnen. Die Polizei nahm den Mann kurze Zeit später auf der Abschlusskundgebung fest. Mehrere Polizisten gingen in die Neonazi-Gruppe und fischten ihn heraus. Laut Polizei führten Auswertungen von Videoaufnahmen zur Festnahme.

 

Doch die Staatsanwaltschaft wirft dem Böllerwerfer eine weitere Tat vor: einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz in einem weiteren brisanten Fall.

Auftrag für Sprengsatz

Nach einem Hinweis durchsuchte das Landeskriminalamt wenige Tage nach der Demo einen rechten Szenetreff und die Wohnungen von vier Verdächtigen - darunter der Böllerwerfer aus Dortmund - in Freiburg, den Landkreisen Freudenstadt und Emmendingen. Der Neonazi soll einem 42-Jährigen den Auftrag für einen Sprengsatz gegeben haben. 

 

"Es soll Überlegungen gegeben haben, diesen selbstgebastelten Sprengsatz mit einem Modellflugzeug bei einer Veranstaltung politischer Gegner einzusetzen. Nach jetzigem Ermittlungsstand existierten hierzu jedoch noch keine konkreten Planungen", hieß es damals von Ermittlern.

Auf freiem Fuß

Bei dem 42-Jährigen, der auch den den in Dortmund geworfenen Böller hergestellt haben soll, wurden damals eine funktionsfähige Sprengvorrichtung und mehrere Modellflugzeuge sichergestellt. Während ein Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt wurde, kam der Auftraggeber in Untersuchungshaft.

 

Gegen Auflagen ist dieser Haftbefehl inzwischen außer Vollzug gesetzt worden; der Mann befindet sich auf freiem Fuß.

Verbot gescheitert

Der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel sagte, dass die Verwendung des Sprengsatzes während der Demonstration in Dortmund vor einem Gericht in Freiburg mitverhandelt werde. Das bedeutet, dass die Justiz im Breisgau die Betroffenen aus Dortmund als Zeugen vorladen wird.

Rund 370 Neonazis starteten am 31. August 2013 ihren Demo-Zug im Gerichtsviertel und zogen durch die Innenstadt. Gut 1000 Gegendemonstranten setzten ein Zeichen gegen Rechtsextremisus. Versuche, die Nazi-Demo zu verbieten waren gescheitert.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Auf jeden Fall muss dieser Prozess beobachtet werden, die Informationen und Details dazu veröffentlicht. Das ist eine ernste Angelegenheit, welche sich jederzeit wiederholen kann und wird sofern man nicht wachsam ist.