Update zu den Verhaftungen in Griechenland

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Am Dienstag und Mittwoch gab es die Haftprüfungen, in welchen entschieden wurde, dass drei der vier Inhaftierten in Untersuchungshaft gehen und die weibliche Gefangene auf Kaution und unter Auflagen entlassen wird. Sie darf das Land nicht verlassen, trotz der Tatsache, dass sie in London studiert, und muss sich zweimal im Monat auf der lokalen Bullenwache melden. Die anderen sitzen jetzt in Untersuchungshaft, die in Griechenland bis zu 18 Monate dauern kann, einer davon ist ihr Freund, mit der exakt gleichen Anklage.

 

Für die sechs weiteren Beschuldigten wurden Haftbefehle ausgestellt und das alles, obwohl noch keine Beweise von Seiten der Bullen vorgelegt wurden. Das ganze wird mit dem Antiterrorgesetz gerechtfertigt, welches Inhaftierungen, trotz fehlender Beweise erlaubt. Die Anklagen lauten auf Mitgliedschaft in einer Stadtguerilla-Gruppe und Beteiligung an den drei Anschlägen am 12. Juli, 2. und 23. September.

150 bis 200 Personen versammelten den Tag über sich in Solidarität vor dem Büro des ermittelnden Richters. Die ganze Geschichte ist sehr stark in den Medien, wie nicht anders zu erwarten war in einer sehr voreingenommenen Sichtweise. Die vier werden als Gruppe von TerroristInnen gezeichnet, und dass obwohl es bis jetzt keine Beweise gibt, für die Strafverfolgung der vier Beschuldigten und der sechs Gesuchten.

Auf der Website der Kandidatin für die in wenigen Tagen stattfindenden Parlamentswahlen, Louka Katseli, vor ihrer Wohnung war am 23. September ein Brandsatz gezündet worden, woraufhin die Festnahmen vorgenommen wurden, erschien Anfang der Woche ein Statement, dass die Verhaftungen ein Wahlkampftrick der Regierung sei. Nach großer medialer Empörung, fanden die Bullen heraus, dass die Seite von Hackern über einen Server aus den USA manipuliert wurde.

Die drei Inhaftierten und die weiteren Beschuldigten brauchen unsere Solidarität. Lasst sie nicht allein in den widerwärtigen Krallen des Staates und verhaltet euch dementsprechend.

 

Artikel mit Hintergründen vom 28. September

 

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