Riegel-Prozess: Freispruch für Neonazi rechtskräftig

Erstveröffentlicht: 
29.04.2014

Prozess um versuchte Tötung

 

Das Urteil im Riegeler Neonazi-Prozess ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben ihre Revision zurückgezogen – damit bleibt es beim Freispruch für den 31-jährigen Neonazi.

 

"Ich habe nicht damit gerechnet und weiß auch nicht, welche Hintergründe da ausschlaggebend waren", sagt Klaus-Dieter Stark. Er ist Pressesprecher am Freiburger Landgericht – und war einer der Richter, die den aus der Ortenau stammenden Angeklagten im Januar vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen hatten.

Dieser hatte im Oktober 2011 auf dem Pendlerparkplatz in Riegel einen Angehörigen der linken Szene mit seinem Auto angefahren und schwer verletzt. Das Freiburger Landgericht sprach ihn im Jahr 2012 vom Vorwurf der versuchten Tötung frei. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf – Ende des Jahres 2013 begann dann der zweite Prozess vor dem Freiburger Landgericht.

Der Angeklagte berief sich auf Notwehr. Pikantes Detail: Er soll, so die Ankläger, wenige Tage vor dem Vorfall in Riegel im Facebook-Chat davon fantasiert haben, Linke "die Klinge fressen" zu lassen.

"Die Kammer hat sich intensiv mit der Motivationslage des Angeklagten und seiner rechtsradikalen Vorgeschichte auseinandergesetzt", erklärte Richter Arne Wiemann im Januar. "Wenn Zweifel oder Unsicherheiten bleiben, stellt es ein ehernes Prinzip des Rechtsstaates dar, in dubio pro reo freizusprechen."

Das stieß auf Kritik. Einige Mitglieder der linken Szene skandierten "Recht und Nazis Hand in Hand, organisiert den Widerstand" nach der Urteilsverkündung – und warfen Papierschnipsel in die Luft. Aufschrift: "Auf dem rechten Auge blind".

Nebenklage und Staatsanwaltschaft legten ein zweites Mal Revision ein. Die ist gegen Landgerichts-Urteile das einzige Rechtsmittel – im Unterschied zur Berufung geht es dabei nicht um neue Tatsachen oder Beweise, sondern ausschließlich um mögliche Rechtsfehler.

Schließlich zogen beide Parteien die Revision aber wieder zurück. "Die Prüfung des Urteils ergab, dass die Revision keine Erfolgsaussichten hat", erklärt Ralf Langenbach für die Freiburger Staatsanwaltschaft.

Nebenkläger-Anwalt Jens Janssen hatte während des Prozesses mehrfach Kritik an den Ermittlungsbehörden geäußert – die Beamten des Emmendinger Staatsschutzes hatten versäumt, den Rechner des Angeklagten zu beschlagnahmen. Er hält seine Kritik aufrecht: "Die Nebenkläger haben die Erfahrung gemacht , dass Verfahren gegen Neonazis bei der Justiz nicht immer in guten Händen sind, solange die Ermittlungsbehörden nicht richtig aufklären", sagt Janssen.

Dann verweist der Freiburger Anwalt auf das Geld. Nach dem Rückzieher der Staatsanwälte hätten seine Mandanten das volle Kostenrisiko getragen – möglicherweise hätten sie sogar den Anwalt des Angeklagten bezahlen müssen. "Wenn die Staatsanwaltschaft nicht mitgeht, steht man alleine im Regen", sagt er.