Bei Wagners herrscht Zucht und Ordnung

Sascha Wagner

Der regionalen Presse in Pirmasens ist zu entnehmen, dass der Prozess gegen Sascha Wagner vor dem Jugendgericht in Pirmasens begonnen hat. Ihm wird vorgeworfen seine Stieftöchter misshandelt zu haben. Wenn man die Artikel liest, fallen einem direkt die Elemente der Nazi-Erziehung ein, die wären: Zäh wie Leder – hart wie Kruppstahl – flink wie ein Wiesel
Diese Vorwürfe sind in der Region schon seit einigen Jahren bekannt. Trotzdem wurde Wagner Anfang 2013 wieder zum Kreisvorsitzenden des NPD – Kreisverbandes Westpfalz gewählt. Markus Walter und Co hat ihn gedeckt. Erst bei Geld hört die Freundschaft auf. Als bekannt wurde, dass Wagner 1.000.- Euro Spende für einen Prozess für sich verwendet hat, wird vom Vorstand reagiert und Wagner zum Rücktritt bewegt. Zunächst versuchte man die wahren Beweggründe zu verschleiern. Doch das mit den 1.000.- Euro ist durch gesickert. Das Nazi – Portal „Infoportal 24“ hat die Sache veröffentlich. Hinter dem Artikel standen die Armstroff Leute, die mittlerweile den „Dritten Weg“ gegründet haben.

Die Beschuldigungen gegen Wagner zeigen auf, wie die „Kinderschänder Aktionen“ bei den Nazis einzuschätzen sind. Im Letzten Herbst wollte ein Nazi aus Schwetzingen in Kaiserslautern gegen eine Versammlung der Grünen Jugend Rheinland-Pfalz demonstrieren. Er hat der Grünen Jugend Pädophilie vorgeworfen. Gerade mal drei Figuren sind erschienen. Einer davon war Sascha Wagner.

Der 14. Januar war erst der Anfang des Prozesses. Es geht noch weiter. Unten die Pressemeldungen der Regionalausgabe der Rheinpfalz und der Pirmasenser Zeitung.

 

NPD-Funktionär Sascha Wagner soll seine Stieftöchter misshandelt haben

Wäre es nach der Verteidigerin des Angeklagten gegangen, wäre der mit acht Sitzungsterminen angesetzte Körperverletzungs-Prozess gegen den ehemaligen NPD-Kreisverbandsvorsitzenden Sascha Wagner am Amtsgericht komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne gegangen. Den Antrag den sie gestern zum Schutz der Privatsspäre ihres Mandanten stellte, wies der Jugendrichter Mark Edrich aber ab.

Quelle: altermedia-deutschland.info

14.01.2014

 

Hier die Texte aus der RHEINPFALZ

Stiefvater soll Kinder

misshandelt haben

Pirmasens: Erinnerungslücken prägen Prozess

Viele Erinnerungslücken beherrschten gestern den ersten von drei Prozesstagen vor dem Amtsgericht Pirmasens. Angeklagt ist ein 41-jähriger Familienvater aus der Südwestpfalz wegen Körperverletzung in vier Fällen. Er soll seine minderjährigen Stiefkinder zwischen 2008 und 2010 angeschrien, beschimpft, geohrfeigt, getreten und gestoßen haben. Die Folgen: Nasenbluten und Hämatome.Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt waren die Kinder zwischen zehn und zwölf Jahre alt. Der arbeitslose Mann machte gegenüber dem vorsitzenden Richter, Mark Edrich, keine Angaben zu den Vorwürfen. Er habe als Schlosser gearbeitet und sei zehn Jahre lang bis 2008 persönlicher Referent eines Landtagsabgeordneten der NPD gewesen, gab der Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen an. Zurzeit sei er ein „einfaches NPD-Mitglied“, er habe große gesundheitliche Probleme, könne sich schwer konzentrieren und habe Depressionen gehabt.Vertreten wird der Vater von vier leiblichen Kindern von Anwältin Nicole Schneiders aus Ettlingen, auch Verteidigerin von Ralf Wohlleben im Prozess gegen die Terrorzelle NSU in München. Verteidiger der beiden Mädchen ist Matthias Ackermann aus Bad Bergzabern. Fast eine Stunde lang ließ der Beschluss des Richters auf sich warten, nachdem Schneiders den Antrag gestellt hatte, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Ihre Begründung: Der private Bereich, sprich das Familienleben ihres Mandanten, das in diesem Fall angesprochen werde, stehe gegen das öffentliche Interesse. Edrich wies den Antrag zurück mit Ausnahme der Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.

Als erster Zeuge wurde ein 28-jähriger Bekannter der Familie vernommen. Der Angeklagte habe ein „normales Verhältnis“ zu den beiden Kindern gehabt, so der Zeuge. Im vergangenen Jahr war dieser Zeuge, der auch angab, dass es in der Familie keine besonderen Vorfälle gegeben habe, wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit der Folge einer Schwangerschaft an einer der Schwestern, damals 13 Jahre alt, zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden (die berichtete).

„Es kam nie etwas Positives über den Stiefvater“, sagte die Schulsozialarbeiterin aus, die von der jüngeren der beiden Schwestern des Öfteren aufgesucht worden war. „Sie mussten Vieles im Haushalt machen, wurden angeschrien, an den Haaren gezogen und an die Wand gestoßen“, so Edrich aus dem Vernehmungsprotokoll der Schulsozialarbeiterin. Nachdem sie im Juni 2010 erfahren habe, dass die damals Zwölfjährige von ihrem Stiefvater die Treppe heruntergestoßen worden sei, habe sie das Jugendamt informiert. Die Kinder seien einen Tag später aus der Familie geholt worden.

„Das Verhältnis vom Stiefvater zu den Kindern war normal“, war die Aussage der 43-jährigen ehemaligen Nachbarin der Familie und Freundin der Mutter der Kinder. „Es kann sein, ich kann mich nicht erinnern“, war die am meisten gehörte Aussage dieser Zeugin, die auch bestritt, dass die Mutter von Schlägen gewusst habe. Auf Nachfrage von Rechtsanwalt Ackermann konnte sich die Nachbarin auch an kein Telefonat mit den Kindern erinnern, als diese aus Angst vor dem Stiefvater im Keller gesessen hätten. Ihre 15-jährige Tochter und zugleich beste Freundin von einem der Mädchen war sich bezüglich der Schläge nicht sicher. „Es könnte sein“, so das Mädchen. Dass sie bei Schlägen auch einmal dabei war, bestritt die Zeugin.

Bevor gestern Nachmittag weitere fünf Zeugen, unter anderem der leibliche Vater der Kinder, vernommen werden konnten, beendete der Vorsitzende die Verhandlung. Der Grund: Der Angeklagte war aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verhandlungsfähig.

Fortgesetzt wird der Prozess am Montag, 20. Januar, um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Pirmasens. (pfn)

Kreistag:

NPD-Wagner legt

Mandat nieder

PIRMASENS. Das NPD-Kreistagsmitglied Sascha Wagner (41) hat sein Mandat niedergelegt. Die Mitteilung über seinen Rückzug aus dem Gremium rückwirkend zum 2. Januar habe er Ende vergangener Woche dem Landrat vorab per E-Mail mitgeteilt, sagte gestern Ulla Eder, Sprecherin der Kreisverwaltung, auf Anfrage der . Als Grund habe er angegeben, dass er nach Saarbrücken verzogen sei. Zuletzt hatte er in Thaleischweiler-Fröschen gewohnt, wohin er nach Aufgabe des sogenannten Hauses der Demokratie in Herschberg gezogen war.

Da er nun nicht mehr im Kreis Südwestpfalz wohnt, kann er auch nicht mehr Mitglied des Kreistags sein. Die Verwaltung wird laut Eder aber erst dann die Nachrückerfrage klären, wenn Wagner sein Ausscheiden per Brief mitgeteilt hat.

Nachrückerin wäre Patricia Schehl (39), Wagners Ehefrau. Sie soll nach wie vor in der Südwestpfalz wohnen. Die NPD verfügt über einen Sitz im 42-köpfigen Kreistag. (ow)

Pirmasenser Zeitung

Beschimpft, geschlagen, getreten und gewürgt?

NPD-Funktionär Sascha Wagner soll seine Stieftöchter misshandelt haben

Pirmasens. Wäre es nach der Verteidigerin des Angeklagten gegangen, wäre der mit acht Sitzungsterminen angesetzte Körperverletzungs-Prozess gegen den ehemaligen NPD-Kreisverbandsvorsitzenden Sascha Wagner am Amtsgericht komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne gegangen. Den Antrag, den sie gestern zum Schutz der Privatsphäre ihres Mandanten stellte, wies Jugendrichter Mark Edrich aber ab.Er willigte lediglich ein, während der Aussage von Wagners Ehefrau den Zuschauerraum zu räumen. Sascha Wagner, noch Mitglied des Kreistages Südwestpfalz (per E-Mail soll er nach Informationen der PZ sein Mandat wegen Wegzuges bereits niedergelegt haben), wird Körperverletzung in vier Fällen zu Last gelegt. Er soll seine heute 15 und 17 Jahre alten Stieftöchter zwischen Ende 2008 und Juni 2010 vielfach beschimpft, geohrfeigt, getreten, an den Haaren durchs Zimmer gezogen, an eine Tür geschleudert, auf eine Treppe gestoßen, gewürgt und einmal so fest an der Nase gepackt haben, bis sie bluteten.

Wagner macht von seinem Aussageverweigerungsrecht als Angeklagter Gebrauch, wie seine auch im NSU-Prozess in München als Anwältin von Ralf Wohlleben tätige Verteidigerin Nicole Schneiders zu Beginn erklärte.

Gestern wurde die Schulsozialarbeiterin der beiden Mädchen gehört. Ihr haben sie sich anvertraut, woraufhin diese das Jugendamt verständigte, das die Mädchen aus der Familie holte und in einem Heim unterbrachte. Gerade die Kleine hätte aufgelöst und panisch von Vorkommnissen mit Wagner berichtet, der oft aufbrausend gewesen und handgreiflich geworden sei. 

Ein Parteifreund Wagners, der seinerzeit immer wieder die Familie besuchte, berichtete vor Gericht, von alldem überhaupt nichts mitbekommen zu haben. Er beschrieb Wagners Verhältnis zu den Kindern als „völlig normal“ und den 41-Jährigen als fürsorglichen Menschen. Einmal habe er mitbekommen, dass die jüngere Tochter auf der Treppe gestürzt ist, das sei aber aufgrund ihrer Hyperaktivität öfter passiert. Wo sich zu dieser Zeit der Angeklagte im Haus befand, konnte der 28-Jährige aber nicht sagen. Er selbst wurde letztes Jahr am Landgericht zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt, da er während seiner Zeit in Wagners Familie die damals 13- und heute 17-jährige Stieftochter von Wagner geschwängert hat. 

Vielleicht habe die ältere Tochter im Juni 2010 bei den Gesprächen mit der Schulsozialarbeiterin die Heimunterbringung forciert und deshalb die körperlichen Übergriffe erfunden, da sie sich nicht traute, der Mutter und ihrem Stiefvater von der Schwangerschaft zu berichten, mutmaßte die langjährige Freundin von Wagners Frau. Ihr gegenüber habe die 17-Jährige damals unter Tränen erzählt, dass Wagner ihrer Schwester ins Gesicht geschlagen habe. Die 15-jährige Tochter, die die meisten Repressalien abbekommen haben soll, habe hingegen selbst nie was davon zu ihr gesagt.

Ihre eigene Tochter, Freundin und Vertraute der gleichaltrigen 15-Jährigen, erklärte, ihre Freundin habe ihr gegenüber geäußert, dass sie sich aufgrund seiner dominanten, aufbrausenden Art nicht gut mit Wagner verstehe und dass er sie geschlagen habe.

Nach knapp sieben Stunden musste die Verhandlung während der Vernehmung von Wagners Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgebrochen werden, da der Angeklagte über gesundheitliche Probleme klagte. Eine als Sachverständige anwesende Ärztin riet dem Gericht, den Angeklagten nach Hause zu schicken. Er habe tatsächlich nicht gut ausgesehen, bestätigte danach auch der Staatsanwalt.

Dass er sich aufgrund seiner Erkrankungen nicht über mehrere Stunden konzentrieren kann, hatte seine Anwältin schon zu Prozessbeginn angemerkt. Der krankheitsbedingt auf Hartz IV angewiesene Wagner habe Diabetes und leide auch heute noch an den Folgen seiner Schlaganfälle aus den Jahren 2009 und 2010.

Weitere Prozesstermine sind für den 20., 22. und 31. Januar, 14. und 21. Februar sowie 10. und 14. März angesetzt. (dir)