Nießrechte in Gorleben befristet

 


Pressemitteilung 22.08.09

Nießrechte in Gorleben befristet - BI Umweltschutz: "Die Rechtsposition der Gorleben-Betreiber wankt"

Es war eine Einzelaktion. Marianne Fritzen, Gründerikone der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg und Gorleben-Archivarin fielen Grundstücksverträge aus den Anfängen von Gorleben in die Hand. Ende der 70er Jahre kaufte die DWK (Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung) Grundstücke in Gorleben. Bauern wurden unter Druck gesetzt, winkte doch ein Quadratmeterpreis weit über Marktwert.

Doch einige verkauften nicht wie die Kirche und der Graf von Bernstorff, andere verkauften zwar, aber überließen die sogenannten Nießrechte am Salz unter ihren Grundstücken nur befristet an die DWK. Diese sind befristet bis 31.12.2015, das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Wochenendausgabe. Berührt sind auch Grundstücke über dem geplanten Endlager für hochradioaktive Abfälle. "Werden die Nießrechte nicht vertraglich neu geregelt, so kann unter Tage nicht ausgebaut werden," erläutert die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg die vertrackte Situation. Doch ein schnelles Ende von Gorleben sei es nicht, wie der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel aus der Lage schließt.

 

"Schön wäre es, aber wir werden jeden einzelnen Grundstücksbesitzer, der seine Salzrecht gewahrt hat, überzeugen müssen, dass in Gorleben schon lange nicht mehr erkundet wird, sondern dass es eine Vorfestlegung gibt, der man einen Riegel vorschieben muss", sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Auf jeden Fall sehen sich die Gorleben-Gegner nicht am Ende ihres Lateins, wenn, wie befürchtet, eine CDU/FDP-Mehrheit nach den Wahlen das Moratorium in Gorleben aufhebt.

Befristet ist auch die sogenannte "Gorleben-Sperre". 2005 hatte Rot/Grün das Atomgesetz novelliert und damit eine Verabredung des Atomkompromisses eingelöst. Die Unversehrtheit des Salzstocks Gorleben sollte auf 10 Jahre erhalten bleiben, um dort ein nukleares Endlager einrichten zu können. Im dafür bezeichneten Planungsgebiet dürfen auf Grundstücken keine wesentlich wertsteigernde Baumaßnahmen durchgeführt werden. Insbesondere zielt die Verordnung darauf ab zu verhindern, dass im Bereich des Salzstocks Gorleben Salz im soltechnischen Betrieb gewonnen wird oder dass Gaskavernen angelegt werden. Mit der Salinas GmBH, die dort Salz abbauen möchte, sollte ein wirtschaftlicher Opponent in Schach gehalten werden.

Die sogenannte Veränderungssperre ist ebenfalls befristet. "Die Rechtsposition der Gorleben-Betreiber wankt. Das Jahr 2015 könnte ein Schlüsseljahr werden, doch wir drängen natürlich schon jetzt auf die Aufgabe Gorlebens. Der Treck der Bauern nach Berlin und die Anti-Atom-Demo am 5. September soll ein anti-nuklearer Paukenschlag werden", sagte Ehmke.

Wolfgang Ehmke 0170 510 56 06

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