Sollen Pressefotografen Hilfspolizisten spielen?

Erstveröffentlicht: 
08.02.2013

Die Durchsuchung der Wohnungen mehrerer Fotografen sorgt für scharfe Kritik und wird noch die Gerichte beschäftigen

Die deutsche Journalistenunion bei der Dienstleistungsgewerkschaft verdi) wirft dem Landeskriminalämtern und der Polizei einen Verstoß gegen die Pressefreiheit vor. Anlass war eine Hausdurchsuchung bei acht Pressefotografen am Morgen des 6. Februars, die für die Frankfurter Rundschau, die Deutsche Presse Agentur, den Tagesspiegel und andere Medien arbeiten.

 

Laut Durchsuchungsbeschluss war Ziel der Aktion, an Fotomaterial von einer Demonstration am 31.3.2012 in Frankfurt am Main zu kommen, die im Rahmen des internationalen antikapitalistischen Aktionstages gegen die autoritären Krisenlösungsmodelle organisiert worden war. Sie war der Beginn der europaweit koordinierten Krisenproteste des letzten Jahres.

 

 

Ein massives Polizeiaufgebot verhinderte damals, dass die Demonstration das angemeldete Ziel, die im Bau befindlichen Europäischen Zentralbank im Osten der Mainmetropole, erreichen konnte. Ein Teil der Demonstranten wurde über mehrere Stunden eingekesselt, nachdem es einzelne Attacken gegen Gebäude an der Demoroute gegeben hatte. Obwohl sich die Organisatoren um Deeskalation bemühten und die Demonstration vorzeitig auflösten, wurde im Anschluss in vielen Medien das Bild einer gewaltbereiten Masse gezeichnet. Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt sollte bei den Durchsuchungen Fotomaterial sichergestellt werden, das einen Angriff auf einen Polizisten am Rande der Demonstration zeigen sollte

 

Fotografen unter Druck gesetzt


Wie die Durchsuchungsaktion ablief, schilderte der u.a. für die Frankfurter Rundschau arbeitende Fotograf Björn Kietzmann gegenüber Telepolis: “Ich wurde vor die Alternative gestellt, dass mein gesamtes Arbeitsgerät einschließlich Kamera, Computer und Speichermedien beschlagnahmt wird oder ich die Polizisten die Fotos von der Demonstration sichten lasse.” Kietzmann, der von der fraglichen Aktion keine Fotos hatte, ließ sich unter dem Druck darauf ein, dass einige Polizisten die Fotos des Tages in Augenschein nahmen. Bei ihm wurden 16 Fotos von der Demonstration beschlagnahmt, die alle nicht die gesuchte Szene zeigten. Bei anderen Fotografen wurde bis zu 1000 Fotos beschlagnahmt.

Beim dpa-Fotograf Thomas Rasslow, der sich während der Durchsuchung in Syrien aufhielt, wurde in seiner Abwesenheit die Wohnung aufgebrochen, zahlreiche Arbeitsgeräte wurden beschlagnahmt. Er hat den Durchsuchungsbeschluss auf Facebook gestellt. “Ich wollte damit das Ausmaß der Beschlagnahme deutlich machen, die bei einem Fotografen getätigt wurden, der im Dursuchungsbeschluss als Zeuge bezeichnet wurde”, erklärte der Fotograf gegenüber Telepolis.

 

Wie Journalisten zu Linksaktivisten werden

 

Nachdem sowohl zahlreiche Journalisten- als auch Zeitungsredaktionen gegen die Maßnahme protestierten und bestätigten, dass es sich bei den Betroffenen um Pressefotografen handelt, erklärte die Frankfurter Staatanwaltschaft, dass sei ihrer Behörde nicht bekannt gewesen. Für Kietzmann ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Er habe noch im letzten Jahr von der Berliner Pressestelle der Polizei eine Weihnachtskarte erhalten, die an der Behörde bekannte Journalisten versandt worden ist. Trotzdem sei im Durchsuchungsbeschluss weder erwähnt worden, dass es sich bei den Betroffenen um Journalisten handelt, noch dass ihre Arbeitsräume durchsucht wurden. “Wir wurden wie linke Aktivisten behandelt”, so Kietzmann. Dafür spricht auch das große Polizeiaufgebot. Vor seiner Wohnungstür standen ca. 50 Polizisten. Bei anderen Fotografen waren bis zu 100 Polizisten in Einsatz.

 

Die Aberkennung des Journalistenstatus hat gravierende rechtliche Folgen. Denn nach der als Cicero-Urteil bekannt gewordenen höchstrichterlichen Entscheidung von 2007 dürfen Pressevertreter nicht zu Hilfspolizisten gemacht werden. “Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln”, heißt es dort.

 

Die von der Durchsuchung Betroffenen wollen juristische Schritte einleiten, um durchzusetzen, dass dieser besondere Schutz auch für freie Journalisten und Fotografen sowie deren Arbeitsräume anerkannt wird. Allerdings solle nicht vergessen werden, dass auch diese Maßnahme sich einreiht in eine autoritäre Krisenpolitik im europäischen Rahmen, von der Gewerkschafter und soziale Aktivisten in vielen Ländern ebenso betroffen sind wie die Medienvertreter.

Peter Nowak