Mieterbund: Freistaat ist Erwerb nicht verboten

GBW-Mieter demonstrieren vor dem Finanzministerium in München
Erstveröffentlicht: 
09.08.2012

Laut Deutschem Mieterbund könnte die Bayerische Staatsregierung GBW-Wohnungen kaufen: Man müsste nur die EU vorher fragen, was man darf und was nicht.

 

München - Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes in Bayern bleibt dem Freistaat ein Weg, unter Berücksichtigung von EU-Vorgaben die Wohnungsgesellschaft GBW zu kaufen. Aus einem nun übermittelten Auszug einer Entscheidung der EU-Kommission gehe hervor, „dass dem Freistaat keineswegs der Erwerb verboten ist“, teilte der Verband am Donnerstag in München mit. Die EU-Kommission gebe nur zu bedenken, dass ein staatlicher Erwerb im Rahmen eines Bieterverfahrens „die Prüfung eines weiteren Beihilfeverfahrens nach sich ziehen könnte“, zitiert der Verband aus der Entscheidung.

„Wenn man kaufen wollte, müsste man eben die EU vorher fragen, was man darf und was nicht“, sagte Verbandsgeschäftsführerin Monika Schmid-Balzert. „Es gibt kein Risiko, wenn man sich so verhält, wie es die EU vorschreibt.“

Die EU hatte Ende Juli das Beihilfeverfahren gegen die Bayerische Landesbank eingestellt. Im Zuge ihrer Neuausrichtung muss sich die Landesbank von der GBW mit ihren 33.000 Mietwohnungen im Freistaat trennen. Der Verkauf wird über ein Bieterverfahren abgewickelt. Die Staatsregierung will ein neues EU-Beihilfeverfahren vermeiden.