Vortrag: Die Menschenrechte - Heiligenschein und diplomatische Waffe der Staatsgewalt

GegenStandpunkt & Diskussion:


Die Menschenrechte

Heiligenschein und diplomatische Waffe der Staatsgewalt

 

Wann: Montag, 23. Juli, 19.30 Uhr
Wo: Karlsruhe, Planwirtschaft, Werderstr. 28

 

Keine Woche vergeht, ohne dass private Vereine wie Human Rights Watch, Journalisten oder Politiker Menschenrechtsverletzungen anprangern. Die Liste reicht von Folter und Wahlbetrug bis zu gesperrten Internetseiten. Auf der Anklagebank sitzen in der Regel auswärtige Regierungen wie China (wg. Tibet) oder „selbsternannte Diktatoren“ – nach Libyens Gaddafi („…schießt auf sein Volk!“) z. Z. der syrische Präsident Baschar al-Assad. Die selbsternannten Richter setzen sich aus Freunden und Vertretern der westlichen Wertegemeinschaft zusammen.

 

Die zitierten Übergriffe sind an der Tagesordnung, weil der Globus von Staaten bedeckt ist, die sich ihr Volk mit Gewalt gefügig machen. Dieser furchtbare Zustand wird sehr verkehrt kritisiert, wenn man anklagt: „Diese Herrschaften halten die Menschenrechte nicht ein!“.

 

Dagegen fragen wir: Was ist von einer Kritik zu halten, die immer nur entdeckt, dass Staaten beim Umgang mit ihrem Volk etwas nicht machen; nämlich die Menschenrechte nicht einhalten? Warum kümmert sich so eine Kritik nicht darum, was diese Staaten mit ihren Völkern – außer sie zu „unterdrücken“ – sonst noch anstellen und warum sie das tun?

 

Was zeichnet eigentlich die Menschenrechte aus, deren Abwesenheit beklagt wird. Sie gelten ja als aus der Natur des Menschen entspringendes Recht auf Respekt durch die staatliche Obrigkeit, als Recht nicht durch, sondern gegen den Staat, als Regelwerk, das nicht wie sonst üblich die Bürger, sondern die Staatsmacht zu Wohlverhalten verpflichtet. Eine Paradoxie, weil der Staat selbst keiner Gewalt unterliegt, die ihn verpflichten könnte.

 

Es ist umgekehrt, er als höchste Gewalt definiert selbst Rechte und Pflichten. Wenn Staaten sich dennoch in die Pose werfen, die Menschenrechte zu befolgen, handelt es sich bestenfalls um eine Selbstverpflichtung, die in dem Versprechen besteht, auf solche Übergriffe zu verzichten, die sie nicht für nötig halten. Herrschaft light, diese Verklärung des einzig denkbaren Täters für politische Gewalt gegen die ihm Unterworfenen zu deren Schutzmacht – das gefällt Staatsbürgern. Sie fürchten sich nämlich nicht zu Unrecht vor dem, was ihre Herrschaft alles könnte, wenn sie es denn wollte.

 

Dieselbe Staatsgewalt, der sie unterstellt sind und die nach innen unbedingt durch den Menschenrechtskatalog von Grobheiten gegen ihre Bürger abgehalten werden muss, ist nach außen der erste Ansprechpartner für die privaten Anhänger der Human Rights. Wo immer in der Welt sie die Einhaltung der Menschenrechte einklagen, fordern sie die einheimischen Politiker dazu auf, die menschenrechtlichen Standards gegen „Unrechtsregimes“ durchzusetzen.

 

Denn nur die Gewalt vermag, wovon sie nur träumen können, nämlich ganze Regierungen auswärts unter Aufsicht zu stellen. Selbst Kriege wie die auf dem Balkan, im Irak und in Afghanistan wurden und werden im Namen der Menschenrechte durchgefochten, ohne den Beifall der privaten Menschenrechtler zu verspielen. Im Gegenteil.

 

Nicht nur das muss nachdenklich stimmen.

 

http://kapitallesekreis.blogsport.de/2012/07/12/montag-23-juli-vortrag-die-menschenrechte/