Karlsruhe: Freispruch für Demonstrations-Anmelder

Erstveröffentlicht: 
06.05.2012

Der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration im Mai 2007 in Karlsruhe ist mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Das Landgericht hat die Verurteilung durch das Karlsruher Amtsgericht aufgehoben. Der 30-jährige Mann war zu 60 Tagessätzen verurteilt worden, weil es bei einem Protestmarsch durch Karlsruhe, den er angemeldet hatte, zu Ausschreitungen gekommen war. Der Richter am Landgericht hat dem Kläger jetzt recht gegeben: Ein Anmelder einer Demonstration könne nicht für die Vergehen der Teilnehmer verantwortlich gemacht werden. Das widerspreche dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit.