Männerbündler vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
01.07.2012

Streit zwischen Burschenschaftlern

 

Wie rechtsextrem sind Burschenschaften? Darf behauptet werden, Widerstandskämpfer Bonhoeffer war ein Landesverräter? Jetzt entscheidet die Justiz.

 

Von Andreas Speit

 

HAMBURG taz | Schon auf dem Burschentag im Juni in Eisenach war der Streit da. Jetzt wird er im Gerichtssaal fortgeführt. Nichts anderes hatte Christian Becker, Mitglied der „Initiative Burschenschafter gegen Neonazis“, allerdings erwartet. Am 4. Juli will Norbert Weidner, Chefredakteur der Burschenschaftlichen Blätter, vor dem Landgericht Bonn erwirken, dass Becker ihn nicht mehr als „höchstwahrscheinlich einen der Köpfe der rechtsextremen Bewegung“ bezeichnen darf, „die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht“.

 

Schon vor dem Burschentag der „Deutschen Burschenschaft“ (DB) ließ Weidner Becker eine Unterlassungserklärung zukommen. Pikant: Beide sind Mitglieder in der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ (Raczeks). Ganz gezielt hatte die Initiative vor dem Burschentag eine öffentliche Debatte um den Rechtstrend der DB befeuert. „Wir haben viel zu lange zu den Rechtsextremen in unseren Reihen geschwiegen“, sagt Becker. Der Hamburger bestreitet auch nicht, in einer Mail an 70 Raczeks, Weidner als einen der Köpfe dieses Netzwerkes ausgemacht zu haben.

 

„Vollkommener Unsinn“

 

Dieser Vorwurf sei „vollkommener Unsinn“, sagt hingegen Weidner. 1995 hätte er sich von der rechtextremen Szene gelöst. Er will auch den Vorwurf, sich für eine rechtsextreme Partei aus dem burschenschaftlichen Milieu starkzumachen, nicht stehen lassen. In einem Artikel habe er lediglich „den Stand der aktuellen Diskussion“ wiedergegeben. Den Burschentag hatte ein ganz anderer Text von Weidner mehr als belastet. In der Mitgliederzeitung der Raczeks legte er dar, dass die Hinrichtung des Nazi-Widerstandskämpfers und Theologen Dietrich Bonhoeffer „rein juristisch gerechtfertigt“ und Bonhoeffer „zweifelsfrei ein Landesverräter“ gewesen sei.

 

Fast 600 Burschenschafter hatten Weidner in einem Aufruf kritisiert, ein Misstrauensantrag lag vor. Ohne Erfolg: Auf dem Burschentag wurde Weidner im Amt bestätigt. Die Folge: Für den DB-Vorstand kandidierte kein liberaler Burschenschaftler, einzelne Burschenschaften verließen Eisenach, der „Tag“ endete vorzeitig. Vor dem Gericht geht es für Becker um viel. 250.000 Euro Ordnungsgeld hat Weidners Anwalt Björn Clemens beantragt – oder „Ordnungshaft“.

 

Anhörungstermin

 

Sein Anwalt sei ein „versierter Mann“, ließ Weidner seine Bundesbrüder wissen. Nicht ohne zu betonen, dass Clemens Vizechef der „Republikaner“ war. Er hätte damit keine Probleme. Aber er hielte es für falsch, ihn für den Bund auftreten zu lassen, heißt es in einer Mail, die der taz vorliegt. Bis heute bewegt sich Clemens in der rechtsextremen Szene.

 

„Ich wusste, worauf ich mich einlasse“, so Becker. Weidner erwartet bereits ein Verfahren – wegen seiner Äußerungen zu Bonhoeffer. Die Ermittlungen laufen, bestätigt die Staatsanwaltschaft Bonn. Unterdessen hat Becker eine Einladung seiner Burschenschaft bekommen: einen Anhörungstermin. Die Raczeks wollen ihn ausschließen. Weidner aber darf bleiben.