[S] Kundgebung und Flashmob gegen rechte Anwaltskanzlei

Flashmob

Mehrere Dutzend AktivistInnen beteiligten sich am vergangenen Mittwoch, den 27. Juni, an einem Flashmob und einer Kundgebung gegen die rechte Anwaltskanzlei von Alexander Heinig und Steffen Hammer in Stuttgart.

 

Rechte Umtriebe im Stuttgarter Osten


Sowohl Heinig als auch Hammer waren in der Vergangenheit insbesondere musikalisch in der rechten Szene aktiv, Heinig als Bassist der 'B&H'-Band 'Ultima Ratio und Hammer als Sänger und Frontmann der Band 'Noie Werte'. Doch auch nach ihrer Rechtsrockkarriere sind die beiden Anwälte mit ungebrochenem Eifer für die faschistische Bewegung aktiv.

 

Bis vor Kurzem war ihr Büro im Stuttgarter Osten Außenstelle der sogenannten 'H3'-Kanzlei. Die Anwaltsgemeinschaft aus Klaus Harsch, Nicole Schneiders und den beiden Ex-Musikern hatte sich binnen kürzester Zeit zur wichtigsten rechten Anwaltskanzlei in Südwestdeutschland gemausert. Nicht nur Schneiders, die mit ihrem Mandat für den NSU-Unterstützer Wohlleben und der darauffolgenden negativen Reaktion der Öffentlichkeit für die Auflösung von 'H3' sorgte, sondern auch Heinig und Hammer stammen nicht nur aus der rechten Szene sondern sorgen aktuell für deren juristische Verteidigung. So vertritt Steffen Hammer aktuell den in Leonberg angeklagten Faschisten Sebastian Elsner. Elsner steht seit gestern vor dem Amtsgericht in Leonberg weil er im Frühjar 2011 einem jungen Antifaschisten aus Leonberg mit einer Gaspistole aus kurzer Distanz ins Auge geschossen hat und diesen damit schwer verletzte.

 

Flashmob


Um diesen Treiben nicht länger untätig zuzusehen und das Wirken von Alexander Heinig und Steffen Hammer an die Öffentlichkeit zu zerren fand bereits am frühen Mittag in der Stuttgarter Königsstraße ein Flashmob statt. Etwa 15 Antifaschistinnen positionierten sich mit Flugblättern und einem Transparent vor dem Büro der Stuttgarter Anwaltskammer, deren Mitglieder die beiden rechten Anwälte sind. Dort nutzten sie die Freifläche der Königstraße und verliehen ihrer Forderung nach einem Auschluss faschistischer Anwälte aus der Kammer mit einem überdimensionalen Stencil nachdruckt.

 

Kundgebung


Gegen 17.30 Uhr startete die Kundgebung vor dem Stuttgarter Landgericht. Direkt vor dem Haupteingang der Institution, die schon zur Zeit des deutschen Faschismus mit allen Mitteln gegen Andersdenkende und politische GegnerInnen vorging, informierten die knapp 35 AntifaschistInnen Passantinnen und Passanten. Das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) stellte mit seiner Rede noch einmal die ungebrochene Kontinuität faschistischer Aktuere an deutschen Gerichten dar und thematisierte deren aktuelle Auswüchse, die Anwaltsgemeinschaft 'Heinig & Hammer'.


Dass aber auch einige Stuttgarter Staatsanwälte und Richter sich oft genug eindrucksvoll in die Tradition der deutschen Faschisten, was den Verfolgungswillen gegen politische GegnerInnen betrifft, stellen machte das Grußwort des Stuttgarter Solikreises deutlich. Nicht nur der absurde Versuch antifaschitische Symbole wie das durchgestrichene Hakenkreuz zu verbieten sondern auch der schier nicht vorhandene Wille die Täter von St. Anna anzuklagen und die Tatsache, dass sich aktuell drei Stuttgarter Antifaschisten unter teilweise fadenscheinigen Vorwänden in Knästen befinden, sprechen eine deutliche Sprache.


Währenddessen können Alexander Heinig und Steffen Hammer, zwei bekennende Faschisten, ungestört am Landgericht ihre Gesinnungsgenossen verteidigen. Diesen Zustand gilt es nicht weiter hinzunehmen.

 

Nazis bekämpfen!

Rechte Anwaltskanzleien schließen!