Rassistischer Brandanschlag in Hopsten (Kreis Steinfurt)

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In der Nacht vom 13. auf den 14. April 2012 verübten wenigstens sechs Männer im Alter von 16 bis 22 Jahren einen Brandanschlag auf ein Haus in Hopsten. Sie warfen einen Brandsatz auf einen Balkon, der eine dort gelagerte Matratze sofort in Brand setzte. Dem schnellen und beherztem Eingreifen eines Zeugen ist es zu verdanken, das die BewohnerInnen des Hauses gewarnt und somit unverletzt gerettet werden konnten. Den ermittelten und geständigen Tätern kommt genau dies nun zu Gute. Laut Kriminalkommissar Jürgen Lubritz wird gegen die Jugendlichen und jungen Männer lediglich wegen “versuchter schwerer Brandstiftung” ermittelt.

 

In den Vernehmungen der Täter sind laut Polizei und Staatsanwaltschaft Münster auch rassistischen Gründe für die Tat artikuliert worden. So sollen einige Täter ausgeführt haben, dass in einem Ort wie Hopsten Ausländer nichts zu suchen hätten. Auch sollen einige ausgesagt haben, dass sie aus Langeweile “Aktion” machen wollten. Und was ist da naheliegender als ein Wohnhaus mit Brandsätzen zu bewerfen, in dem überwiegend vermeintliche Nicht-Deutsche leben. Selbst wenn weitere Beweggründe für die konkrete Tatbegehung vorliegen, spricht alleine die Tatbegehung Bände. Das Werfen von Brandsätzen auf Wohnhäuser hat bereits vor ziemlich genau 20 Jahren Erich Bosse im Nachbarort Hörstel das Leben gekostet. Hier haben bis heute unbekannte Täter am 4. April 1992 eine Unterkunft für Asylbewerber ebenfalls mit Brandsätzen beworfen und den schlafenden Erich Bosse hierbei ermordet. Die Täter von damals leben womöglich weiterhin unbehelligt ihrer Taten in der Region rund um Hörstel.

 

Es stellt sich jedoch die berechtigte Frage, wie es seien kann das sechs Jugendliche und junge Männer nach einer derartigen Tat direkt auf freien Fuß gesetzt werden. Das die Tat in ihrem Verlauf nur marginale körperliche Schäden verursacht hat, ist nicht den Tätern zu Gute zu schreiben. Ebenso schließen die artikulierten Motive auch die Möglichkeit eine Tatwiederholung nicht aus. Während sich die angegriffenen Menschen nun mit der psychischen Verarbeitung der existentiellen Bedrohungen ihres eigenen Lebens durch rassistische Gewalt konfrontiert sehen, dürfen die Täter wieder durch den Ort spazieren. Die unmittelbaren Konsequenzen tragen nur die Opfer der Tat.

Wir rufen die Hopstener Bevölkerung dazu auf sich aktiv mit den angegriffenen Menschen zu solidarisieren und ihnen bei einem selbstbestimmten Leben ohne Angst vor rassistischer Gewalt zu helfen – unabhängig davon wo sie herkommen oder wo sie leben möchten. Nach einer derartigen Tat kann es keine schnelle Rückkehr zur Normalität geben.

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