[HN] Gegendemonstrant muss 400 Euro Geldstrafe zahlen

Erstveröffentlicht: 
14.10.2011

Heilbronn - Nachdem der Richter das Urteil verkündet hat, kommen Unmutsäußerungen aus den Zuschauerreihen. Eine Geldstrafe von 400 Euro muss der 30-jährige Angeklagte aus Stuttgart zahlen, weil er am 1. Mai Widerstand gegen zwei Vollstreckungsbeamte leistete.

 

Gestoppt

Rund 20 Zuschauer kamen zur Hauptverhandlung am Heilbronner Amtsgericht. Der Student war einer der zahlreichen Gegendemonstranten, die sich am 1. Mai anlässlich der Kundgebung von Rechten in Heilbronn auf dem Bahnhofsvorplatz aufgehalten hatten. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann vor, gegen die Anweisung von Polizisten ein Absperrgitter überstiegen zu haben.

 

Mit der Absicht, die Polizeikette zu durchbrechen. Als ihn zwei Beamte stoppen wollten, habe er vehement Widerstand geleistet, so dass sich einer der Polizisten an der linken Hand eine Schürfwunde zuzog. Der Tatvorwurf: "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzliche Körperverletzung." Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte nicht. Stattdessen verlas er eine allgemein gehaltene Erklärung, in der er forderte, dass der Staat faschistische Demonstrationen verbietet.

 

Kessel


Beide Beamte waren als Zeugen geladen. Sie schilderten, wie der 30-Jährige über das Gitter sprang, dann gestoppt wurde, indem sie ihn "zu Boden" brachten. Im Fall der Körperverletzung entlastete der Polizist den Angeklagten. Die Verletzung hätte aus Versehen passiert sein können, "im Gerangel".

 

Die Strategie des Verteidigers baute darauf auf, dass die Gegendemonstranten auf dem Bahnhofsvorplatz unrechtmäßiger Weise von der Polizei eingekesselt gewesen seien. Damit habe sein Mandant keinen unrechtmäßigen Widerstand geleistet. Zwei spontan aus dem Publikum aufgerufene Zeugen, die die Einkesselung bestätigen sollten, ließ das Gericht nicht zu, weil sie zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich seien, so der Richter. Für ihn stand fest, dass sich der Angeklagte zwei Polizeibeamten widersetzt hat.

fur