Berliner wegen Bombenbau-Anleitung angeklagt

In Berlin ist ein Brandanschlag verübt worden
Erstveröffentlicht: 
18.02.2011

Vor dem Berliner Amtsgericht muss sich ein Buchhändler wegen Beihilfe zum Bombenbau verantworten. Der Angeklagte soll im Jahr 2010 in einer Kreuzberger Buchhandlung mehrere Exemplare von Zeitschriften mit strafbaren Inhalten ausgelegt haben.

 

Ein Buchhändler aus Berlin-Kreuzberg steht seit Freitag vor Gericht, weil in seinem Laden Anleitungen zum Bau von Spreng- und Brandsätzen gefunden wurden. Bei einer Razzia hatten Polizisten in dem Geschäft mehrere Ausgaben der Untergrundzeitschrift „Interim“ sichergestellt, in dem solche Bauanleitungen nachzulesen sind. Im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten verweigerte der 50 Jahre alte Angeklagte dazu die Aussage.

 

Der Buchhändler wird von der Staatsanwaltschaft für den strafbaren Inhalt des vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Szeneblatts verantwortlich gemacht. In einer politischen Erklärung hielt der 50-Jährige der Staatsanwaltschaft vor, sie wolle den linken Buchhandel einschüchtern. „Wir stellen uns der Zensur entgegen“, gab sich der Angeklagte kämpferisch.

 

Die Verteidigung verwies darauf, es sei nicht klar, ob der Angeklagte als Geschäftsführer die Zeitschrift überhaupt wahrgenommen hatte. Darüber hinaus habe ein Buchhändler keine Prüfungspflicht. Müsste ein Buchhändler Inhalte auf Strafbarkeit kontrollieren, wäre das Selbstzensur, betonte der Anwalt. In den seit 1988 erschienenen rund 720 Ausgaben sei nur ein Bruchteil der Texte strafbaren Inhaltes.

 

In den „Interim“-Zeitschriften, die zwischen April und Juli 2010 zum Teil unter dem Ladentisch lagen, fand sich bei der Bauanleitung eines Molotow-Cocktails unter anderem der Hinweis: „Dann anzünden und rechtzeitig gezielt werfen“. Auch wird dort eine Person abgebildet, die dabei ist, einen Brandsatz auf Polizisten zu werfen. Außerdem fanden sich Anleitungen zum Anzünden von Autos.