Das Problem der angemessenen Miete

Erstveröffentlicht: 
14.01.2011

Der Druck auf "Hartz-IV"-Mieter steigt, kritisiert der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze"- die Arge dementiert.

 

Immer wieder gibt's Diskussionen über die "Mietsenkungsverfahren": In denen fordert die Arbeitsgemeinschaft (Arge) die Bezieher von Arbeitslosengeld II auf, ihre Miete zu senken, wenn sie über den vom Gemeinderat festgelegten Grenzen liegt. Der Druck der Arge auf solche Mieter habe zugenommen, behauptet der "Runde Tisch zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze". Das weist die Arge zurück: Die Regeln seien immer dieselben.

Nach diesen Regeln müssen jene, die in zu teuren Wohnungen leben, der Arge vier Nachweise auflisten, die zeigen, dass sie sich um eine Wohnung mit "angemessener" Miete bemüht haben. Eine Wohnung für Alleinstehende zum Beispiel darf zurzeit nicht mehr als 305,10 Euro Kaltmiete kosten – die übernimmt die Stadtkasse. Werden die vier Nachweise geliefert, dann wird das Verfahren eingestellt. Nach einem halben Jahr beginnt es neu. Der "Runde Tisch" kritisiert nun, dass immer mehr Verfahren nur deshalb enden, weil die Mieter selbst den Betrag übernehmen, der über der Mietobergrenze liegt. Entweder, weil sie sich selbst dazu bereit erklären, oder weil sie wegen "fehlender Mitwirkung" dazu verpflichtet werden. Beides sei Folge eines wachsenden Drucks der Arge.

 

Die Entwicklung der Zahlen bestätigt Arge-Sprecher Hanspeter Fakler – nicht aber die Begründung. Nach der Arge-Statistik gingen im Jahr 2008 von 1178 eingestellten Verfahren 354 damit zu Ende, dass Mieter den zu hohen Mietbetrag selbst von ihrem Regelsatz zahlten, 2009 waren es 280 Mieter bei 857 beendeten Verfahren, 2010 dann 339 Mieter bei 712 Verfahren. Der "Runde Tisch" listet zudem noch Zahlen von 31. Juli 2007 bis 30. April 2008 auf: Demnach wurden damals deutlich weniger "Mietsenkungsverfahren" neu eröffnet als zurzeit – der Durchschnitt lag bei 19,7 im Monat im Vergleich zu jetzt 49,41. Die Arge hat für die Zeit vor 2008 keine Statistik.

Warum der Anteil der "Hartz-IV"-Bezieher wächst, die ihre Miete selbst mitfinanzieren, kann Hanspeter Fakler nicht erklären. Manche würden sehr an ihrer Wohnung hängen, vermutet er, der Druck sei jedenfalls nicht gestiegen. Das aber ist der Eindruck bei den Engagierten des "Runden Tischs" aus vielen Beratungsgesprächen mit Mietern.

Vor allem immer mehr alleinerziehende Mütter hätten nach einiger Zeit keine Kraft mehr, sich dem Verfahren immer wieder neu zu stellen und würden deshalb selbst den Betrag übernehmen. Außerdem werfe die Arge Mietern nun schneller "fehlende Mitwirkung" vor. Diese Gruppe derer, die keine oder nicht genug Nachweise ihrer Mitwirkung vorlegen und sich deshalb an ihrer Miete beteiligen müssen, lag im vergangenen Jahr bei 223 (2009: 175). Das liege aber nicht an der Arge, entgegnet Hanspeter Fakler.

Für den "Runden Tisch" steht die Entwicklung der "Mietsenkungsverfahren" im Zusammenhang mit Mietsteigerungen als Folge des alten Mietspiegels – nicht zuletzt bei der Freiburger Stadtbau (FSB). Bei gut einem Drittel der Wohnungen in den Mietsenkungsverfahren im Jahr 2009 war laut Stadtverwaltung die FSB die Vermieterin. Zahlen darüber, ob der Anteil früher niedriger oder höher lag, gibt es laut FSB-Geschäftsführer Ralf Klausmann bisher nicht. Durch das seit 2009 geltende Landeswohnraumförderungsgesetz hätten sich öffentlich geförderte Mieten verändert – doch man habe sich dabei um eine "sehr mieterfreundliche Basis" bemüht. Erhöht worden sei höchstens bis 25 Prozent unter dem Mietspiegel.