CH: Überparteilich gegen Zwitter-Genitalverstümmelungen

Überparteilich gegen Zwitter-Genitalverstümmelungen in Luzern

Das gab es auf der ganzen Welt noch nie: Auf Initiative einer christlichen Parlamentarierin und Mutter unterzeichnet ein Viertel eines gesamten Parlaments, darunter zwei Drittel Frauen, quer durch alle Parteien einen politischen Vorstoß, der Transparenz über kosmetische Genitaloperationen an Kindern in ihrem Einflussbereich verlangt und die Regierung zur Stellungnahme auffordert!

 

So geschehen aktuell in der Innerschweiz im 120-köpfigen Luzerner Kantonsrat:

 

Erna Müller-Kleeb (CVP) und 29 MitunterzeichnerInnen (15 CVP, 4 FDP, 1 SP, 8 Grüne, 1 SVP) berufen sich auf Medienauftritte und öffentliche Klagen zwangsoperierter "Intersexueller" während der letzten 12 Monate und stellen dem Regierungsrat als Reaktion darauf 11 Fragen rund um "die Praxis frühkindlicher kosmetischer Genitaloperationen, Kastrationen, Hormontherapien und andere medizinisch nicht dringend notwendigen Eingriffe an Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen" im Kanton Luzern.

 

Ein historischer Tag für alle von kosmetischen Zwangsoperationen Betroffenen oder Bedrohten – und für alle, die sie in ihrem Kampf um körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung unterstützen!

 

>>> Der Vorstoß im Wortlaut (PDF)
>>> Offener Brief an das Kinderspital Luzern, 22.8.2010
>>>
"Der Zwang zum Geschlecht" - Zentralschweiz am Sonntag, 22.8.10
>>> Kosmetische Genitaloperationen im Kinderspital Luzern

 

Unkontrollierte Menschenversuche ohne medizinische Notwendigkeit

 

Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig, verstoßen gegen die Bundesverfassung (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Genitaloperation einzuwilligen.

 

Da die Wirksamkeit dieser Eingriffe nie klinisch getestet wurde und auch die in der Medizin sonst üblichen Nachkontrollen bisher stets unterbleiben, handelt es sich um unkontrollierte Menschenversuche.


Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzuläßig. Jahrzehnte lange Klagen der Opfer über massive physische und psychische Schäden werden durch namhafte Studien bekräftigt. 2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen an "Intersexuellen". Auch namhafte Menschenrechtsorganisationen kommen zum Schluss:

„Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen.“ (Aus der Begründung einer 2010 einstimmig überwiesenen Motion von Amnesty Schweiz)

 

Verhängnisvoller Druck auf die Eltern zu irreversiblen OPs


Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht zu einem möglichst raschen Entscheid – obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.

„Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das Kind geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen gesund war und keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre für das Kind ein gesellschaftliches Desaster, lautete die Begründung. Die Rede war zuerst von einem Mädchen. ‘Aber wir machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen’, bot uns die Ärztin an.“ (Eine Mutter)

 

Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind irreversibel verstümmelt – auch in Luzern. (Dazu in Österreich jede Woch nochmal eins, plus in Deutschland eine weiteres jeden Tag!)

 

Viele Eltern, die sich von den Ärzten überrumpeln ließen, bereuen dies später und beklagen sich darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen.

 

In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls (noch) kein Thema.

 

Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig


Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter – sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.

Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderspitälern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

 

Was 99% dieser Kinder erleben mussten, ist verwandt mit sexuellem Missbrauch, ist verwandt mit Folter, ist verwandt mit Mädchenbeschneidungen in Afrika, ist verwandt mit den medizinischen Experimenten, wie sie im 2. Weltkrieg in KZ‘s durchgeführt wurden.

 

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Zwangsoperationen an Kindern und "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

 

http://Zwischengeschlecht.org

Regelmässige Updates: http://Zwischengeschlecht.info