Dannenberg: Prozess gegen Atomkraftgegnerin vertagt

Übernommen von http://de.indymedia.org/2010/08/287359.sht, wo es Bilder gibt

Europäische Rechtssprechung interessiert das Gericht nicht
Publikum äußert seinen Unmut und wird aus dem Saal geräumt
Nächster Akt dieses unterhaltsamen Justiztheaters: 16. August -  9:30 Uhr - Amtsgericht Dannenberg.
Am 3. August 2010 fand der erste Verhandlungstag in einem Verfahren gegen die Anti-Atom-Aktivistin Cécile, auch Eichhörnchen genannt, vor dem Amtsgericht Dannenberg statt. Hintergrund des Verfahrens ist eine Protestaktion am Atommüllzwischenlager in Gorleben im Sommer 2008. Zur einer Verhandlung über die Vorwürfe selbst kam es am ersten Prozesstag Tag allerdings nicht. Die gut vierstündige Verhandlung wurden stattdessen von einem heftigen verbalen Schlagabtausch zwischen Angeklagter und Gericht geprägt. Die Verweigerung der Akteneinsicht, entgegen der Rechtssprechung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wollte sich Cécile Lecomte nicht gefallen lassen.
Die kritische Öffentlichkeit war dem Gericht schnell ein Dorn im Auge. Nach wenigen Minuten wurde das gesamte Publikum aus der Verhandlung ausgeschlossen. Ganz im Sinne der wendischen Antiatom-Tradition zeigten die Menschen ihren Unmut und ließen sich aus dem Saal heraustragen - und setzten ihren Protest draußen fort.

"Gerichte sind Essen da." Der Tag begann mit einer lebhaften Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude. Rund 50 UnterstützerInnen waren gekommen, die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg hatte sich mit der angeklagten solidarisch erklärt und Kuchen mitgebracht. Das Ganze wurde von Trommeln, Pfeifen und einer Kletteraktion an Fahnenmasten begleitet.


Vor Gericht ging es dann gleich hart zur Sache. Cécile rügte mit ausführlich begündeten Anträgen die Beschneidung ihrer elementaren strafprozessualen Rechte durch das Gericht und kämpfte unermüdlich um ihr Recht auf Akteneinsicht. Ihre rechtliche Argumentation basierte auf der Rechtssprechung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese besagt, dass der unverteidigte Beschuldigte, wegen seines Rechtes auf Selbstverteidigung (Art. 6 III lit. b EMRK), einen Anspruch darauf hat, die Inhalte der Ermittlungsakten in gleichem Umfang nutzen zu können, wie der verteidigte Beschuldigte. Doch das Dannenberger Gericht erklärte, es sei nicht an der europäischen Rechtssprechung gebunden, diese habe keine Gesetzkraft in Deutschland!!!!
Cécile durfte immerhin nach vier Stunden Auseinandersetzung Abschriften aus Aktenteilen erhalten, nicht aber in die gesamte Akte Einsicht nehmen. Was ihr nicht sehr viel bringt, weil in den Abschriften, die sie erhalten hat, ständig auf andere Aktenteile ver- und hingewiesen wird, die sie ja nicht erhalten hat...

Ein Blick in die Aktenteile bestätigt erwartungsgemäß, dass es sich um ein klassisches politisches Verfahren handelt, wo einseitig ermittelt wurde : es wurde ausschließlich zur Belastung ermittelt und es gab keine richtige Zeugenvernehmung. Vorhanden sind nur durch die vom den anzeigenden Polizisten selbst verfasste Berichte.
"Eine wirksame Verteidigung ist nur möglich, wenn ich alle mir zur Last gelegten Umstände kenne, und weiß worauf sich der Vorwurf gründet. Ohne diese Voraussetzung ist ein faires Verfahren nicht denkbar, das ist für Jedermensch selbstverständlich. Aber scheinbar nicht für das Dannenberger Amtsgericht, Richter Stärk  interessieren scheinbar die Menschenrechte nicht", fasst Cécile zusammen. Ein faires Verfahren hatte Cécile sowieso nicht erwartet. An Gerechtigkeit von Justiz glaubt sie sowieso nicht. Urteile werden nicht im Name der BürgerInnen gesprochen, sondern im Name von Macht und Profit, es gilt die herrschende Verhältnisse aufrecht zu erhalten.

Diesen Eindruck gewannen die Zuschauer auch sehr schnell. Nach wenigen Minuten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen - nur ein Pressevertreter durfte bleiben. Einige Zuschauer hatten ihre Meinung durch Klatschen geäußert. Diese kritische Öffentlichkeit mochte Richter Stärk nicht dulden und ordnete den Rausschmiss aller Zuschauern an. Diese dachten keine Sekunde daran, Gehorsam zu zeigen, vielmehr fühlten sie sich an Sitzblockaden auf Schiene und Straße erinnert und probten für den nächsten Castortransport. Sie wurden zum Teil sehr rabiat von Polizeikräften aus dem Gerichtssaal getragen und setzten ihren Protest draußen mit Fantasie fort. Wenige Minuten später zeigten zwei pfiffige Kletterer ihre Solidarität mit der Angeklagten aus einem Baum hinter dem Gerichtssaal. Nach langem hin und her – die Verhandlung lief in dieser Zeit weiter – ging das Gericht darauf ein, drei Zuschauerinnen, die zuvor nicht im Publikum gesessen hatten, hinein zu lassen.
Was für die Angeklagte zwar eine Erleichterung war – die Gesellschaft von robenträgerInnen ist ohnehin unangenehm - aber eine Steilvorlage für die zynische Ablehnung eines Befangenheitsantrag, den Cécile zu diesem Zeitpunkt noch formulierte, bieten sollte. Wenn drei Zuschauer nachträglich zugelassen werden, sei die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, also keine Befangenheit aus diesem Grund.
Ebenfalls thematisiert, wurde im Befangenheitsantrag die Verweigerung der Akteneinsicht sowie die Nichtgewährung von einem Fahrkostenzuschuss zur Hauptverhandlung in der Form einer Fahrkarte, obwohl die Angeklagte ja über geringes Einkommen (in Hartz IV-Höhe) verfügt.
Richter am Amtsgericht Graf Grote begründete die Ablehnung des Befangenheitsantrags besonders zynisch und realitätsfremd ab.
Menschen mit Einkommen in Hartz IV-Höhe seien nicht bedürftig so Richter Grobe. Die Verweigerung der Akteneinsicht sei weiter nicht bedenklich, weil das Gericht sich ja nicht an der europäischen Rechtssprechung halten müsse und die Angeklagte habe ja nur Anspruch auf den Erhalt von Abschriften aus der Akte. Einen solchen Antrag habe die Angeklagte nicht gestellt gehabt, sondern nur einen Antrag auf Akteneinsicht...

Das Gericht hatte mit einem kurzen Prozess gerechnet und gleich drei Zeugen geladen. Mit ihrer offensiven Strategie brachte die Angeklagte Sand ins Getriebe der Urteilsfabrik. Es kam letztendlich nur zur Anklageverlesung.

Rihter Stärk gefiel diese Strategie erwartungsgemäß überhaupt nicht. Justiz und Hierarchiekritik stempelte er als "unerzogenes Verhalten" ab. Dabei beharrte Cécile nur auf ihr Recht, Anträge zu stellen und ihrer Meinungen nach rechtswidrigen Handlungen des Gerichtes zu rügen. Richter Stärk drohte sogar einmal die mit dem Rauswurf der Angeklagten aus der eigenen Verhandlung. Diese Inszenierung von Richter Stärk wurde wie abgesprochene Sache stets durch Staatsanwalt Vogel unterstützt.

Die Verhandlung wurde auf den 16. August, 9:30 Uhr vertagt. Das Gericht kündigte im gleichen Atemzug vier weitere Verhandlungstage in September und Oktober an. Ob so viele Tage überhaupt notwendig sind, wird sich zeigen.

"Das Gericht wollte mir signalisieren, es werde das Verfahren - obwohl es eigentlich um eine Lappalie geht - auf keinen Fall einstellen und eine Verurteilung um jeden Preis erzielen. Ich soll dafür bestraft werden, dass ich auf mein Recht, mich selbst zu verteidigen bestehe und mich justizkritisch äußere." kommentierte Cécile das Geschehen.


Weitere Termine:
- 16. August , 9:30 Uhr
- 6. September, 14:00 Uhr
- 13. September, 9:30 Uhr
- 4. Oktober, 9:30 Uhr
- 11. Oktober, 9:30 Uhr

Achtet wegen möglichen Terminänderungen auf Ankündigungen: 
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html