Datenschutz vs. Staatsschutz - Mit angezogener Handbremse

Erstveröffentlicht: 
08.07.2010

Die Einsichtsgesuche für die ISIS-Datenbank landen auf seinem Schreibtisch. Wer ist Hanspeter Thür, der oberste Schweizer Datenschützer, wirklich – und was meint er zum neuen Fichenskandal?

 

Von Jan Jirát

 

«Der Beauftragte». Das ist nicht der Titel eines neuen Politthrillers, sondern die Bezeichnung von Hanspeter Thür, oberster Schweizer Datenschützer, auf der offiziellen Website des Bundes. Die politisch korrekte Bezeichnung lautet anders: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter – kurz EDÖB. Doch «der Beauftragte» passt im Falle des Fichenskandals 2.0 und von Thürs Rolle darin eindeutig besser.

Austritte und Eintritte


Der 61-jährige Hanspeter Thür hat sich jahrzehntelang auf juristischem und politischem Parkett bewegt und dabei in seiner Karriere auch Brüche vollzogen. Er wuchs im St. Galler Rheintal auf. Später studierte er in Basel Rechtswissenschaften und trat der Poch (Progressive Organisationen der Schweiz) bei, was ihm prompt eine Fichierung durch den Staatsschutz eintrug. Anfang der achtziger Jahre war er dann massgebend am Aufbau der Grünen Partei im Kanton Aargau beteiligt. René Schuhmacher, Jurist und Heraus­geber diverser Zeitschriften (unter anderem «K-Tipp»), der damals gemeinsam mit Thür eine Anwalts­praxis in Zürich führte, erinnert sich: «Ich habe ihn als vielseitigen Juristen und äusserst engagierten Parteipolitiker kennen und schätzen gelernt. Er hat eine gewaltige Lebensarbeitszeit in den Aufbau der Grünen Partei gesteckt.»

Thürs Einsatz machte sich bald bezahlt: 1985 erfolgte seine Wahl in den Grossen Rat des Kantons Aargau, zwei Jahre später gehörte er dem Nationalrat an, und zu Beginn der neunziger Jahre war er Vorsitzender der Grünen Fraktion im Bundeshaus, von 1995 bis 1997 sogar Parteipräsident.

Es gab in Bern aber auch persönliche politische Niederlagen: Thür verpasste die Wahl zum ersten grünen Nationalratspräsidenten, und seinen Ambitionen auf den Posten des nebenamtlichen Bundesrichters erteilte seine Partei wegen der Frauenquote eine Absage. Als Konsequenz trat er 1999 aus dem Nationalrat aus. Sein Abschied aus der Parteipolitik, der nicht ohne Misstöne blieb, ebnete ihm schliesslich den Weg zum obersten Datenschützer.

Auf ausdrückliche Empfehlung des Bundesrates trat Thür im September 2001 die Nachfolge des vormaligen Oberwalliser CVP-Ständerats Odilo Guntern an, der das Amt seit der Einführung im Jahre 1993 bekleidet hatte. Thür bringe grosse Fähigkeiten im Verhandeln, Vermitteln und Kommunizieren mit, hiess es. Das Grollen aus dem bürgerlichen Lager blieb angesichts der Wahl des ehemaligen Poch-Mitglieds erstaunlich leise: Thür fiel im Bundeshaus eben «nicht als oppositioneller Polterer, sondern als integrativer Pragmatiker» auf, urteilte ein NZZ-Journalist damals.

Seit neun Jahren ist Hanspeter Thür der Beauftragte, mit einem Pensum von sechzig Prozent. Sein wichtigster Auftrag lautet: «Aufsicht der Bundesorgane», wozu fundamental der Staatsschutz gehört.

WOZ: Wieso sind das beunruhigende Ausmass der Personenregistrierung und die groben Mängel der Qualitätssicherung erst jetzt aufgeflogen? Beide Tendenzen waren seit Längerem bekannt, die WOZ hat im Rahmen der Verhaftung von WOZ-Redaktor Dinu Gautier bereits vor zwei Jahren von einer «neuen Fichenaffäre» berichtet.

Hanspeter Thür: Die WOZ konnte 2008 deshalb von einer neuen Fichenaffäre schreiben, weil die Information indirekt von uns stammte. Wir haben nämlich damals einzelne Gesuchsteller über Fichierungen informiert, die aus unserer Sicht nicht gesetzeskonform waren. Das haben wir der GPDel gemeldet. Diese Fälle waren mit ein Grund, weshalb die GPDel im gleichen Jahr entschied, eine umfassende Kontrolle an die Hand zu nehmen. Es zeigt, dass die Aufsicht grundsätzlich funktionierte.

Sie sprechen das sogenannte indirekte Auskunftsrecht an. Im entsprechenden Gesetzesartikel steht, dass Sie die GesuchstellerInnen in Ausnahmefällen über Fichierungen informieren dürfen. Vor 2008 haben Sie diese Ausnahmeregelung nie angewandt. Ihnen ist deshalb mangelnde Initiative vorgeworfen worden.

Ich habe stets betont, dass das indirekte Auskunftsrecht abgeschafft werden sollte. Leider hat der Gesetzgeber bis heute nicht reagiert. Er hat zudem selber eine sehr restriktive Anwendung dieser Ausnahmebestimmung verlangt. Als Aufsichtsbehörde müssen wir das akzeptieren. Seit 2008 haben wir aber mit Rückendeckung der Gerichte, die die Konformität des indirekten Auskunftsrechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bezweifelten, in zahlreichen Fällen von der Ausnahmebestimmung Gebrauch gemacht.

Weiter wird kritisiert, dass die generelle Kontrolle von ISIS, also unabhängig von den Auskunftsgesuchen, nicht konsequent genug stattgefunden habe.

Mit unseren personellen Ressourcen – mir stehen 24,6 Stellen zur Verfügung – können wir nur stichprobenweise vorgehen und sind auf Zufallsfunde angewiesen. Meine Botschaft ist klar, die Aufsichtsorgane EDÖB und GPDel müssen diesbezüglich verstärkt werden, um eine ständige und umfassende Aufsicht zu garantieren. Da ist nun die Politik gefordert.

Gesucht: ein Polterer

Fakt ist: Der Beauftragte kann seinen Auftrag nur in einem gesetzlich stark eingeengten und personell unbefriedigenden Rahmen wahrnehmen. Thürs langjähriger Kollege Schuhmacher bringt es auf den Punkt: «Die Bundespolitik degradiert den obersten Datenschützer zu jemandem, der mit angezogener Handbremse arbeiten muss.»

Die Frage bleibt, ob für den Job des Beauftragten, der seinem Auftrag kaum nachkommen kann, ein «oppositioneller Polterer» nicht besser geeignet wäre als ein «integrativer Pragmatiker».

Vielleicht ist es Zeit für einen nächsten Bruch in Hanspeter Thürs Biografie.­