Nach Neonazi-Festival in Themar - Finanzministerium: "Spenden" für Neonazi-Festival steuerpflichtig

Erstveröffentlicht: 
20.07.2017

Jeder Besucher des Neonazi-Festivals in Themar musste 35 Euro "spenden", um reinzukommen. Der Veranstalter der "politischen Veranstaltung" wollte offenbar so Steuern sparen - doch das funktioniert wohl nicht. Das Finanzministerium hält das Geld - bei 6.000 Besuchern über 200.000 Euro - für steuerpflichtige Einnahmen.

 

Das Thüringer Finanzministerium hält Einnahmen aus Rechtsrock-Konzerten wie in Themar für grundsätzlich steuerpflichtig. Ministeriumssprecher Uwe Büchner sagte MDR THÜRINGEN, ob der Veranstalter seine Einnahmen als "Eintrittsgeld" oder Spende deklariert, sei von nachrangiger Bedeutung. Das Steuerrecht knüpfe die Steuerbegünstigung von Spenden an enge Voraussetzungen, die in Themar nicht erfüllt worden seien. So könnten entsprechende Konzerteinnahmen schon deshalb nicht steuerlich begünstigt werden, weil sie laut Einkommenssteuergesetz nicht uneigennützig seien.

 

Wie der Ministeriumssprecher weiter mitteilte, arbeiten die Thüringer Finanzverwaltung und die Steuerfahndungsstellen der Finanzämter Gera und Gotha eng mit den Polizeibehörden zusammen, um schon im Vorfeld zu klären, ob sich der Veranstalter eines Rechtsrock-Konzerts an Steuerrecht und Gesetz hält. Zuvor hatten die Thüringer Grünen Steuerprüfungen bei Rechtsrock-Konzerten gefordert. Die Landtagsabgeordnete Madeleine Henfling sagte MDR THÜRINGEN, Ordnungs- und Finanzbehörden müssten grundsätzlich klären, ob eine Steuerstraftat vorliegt, wenn die Veranstalter solcher Konzerte zu Spenden aufrufen statt Eintrittsgelder zu verlangen. 

 

Ramelow für generelle Klarstellung


Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow sagte am Mittwochabend im ZDF, er wolle in Sachen Rechtsrock-Konzerte eine Klarstellung für Thüringen. Sobald dort gewerblich gearbeitet und Eintritt erhoben werde, handele es sich um eine kommerzielle Veranstaltung, die alle Kosten tragen müsse. Es könne nicht sein, dass Rechtsrock-Konzerte vom Steuerzahler suventioniert würden. Hier seien die zuständigen Steuerbehörden gefragt, die schon im Vorfeld solcher Konzerte den Veranstalter genauestens überprüfen sollten. 

 

Steuerzahlerbund geht von Steuerpflicht aus


Zuvor waren bereits der Thüringer Steuerberaterverband und mehrere Gerichte zu dem Schluss gekommen, dass die Eintritts-"Spenden" steuerpflichtig seien. Karsten Schmidt vom Thüringer Steuerberaterverband sagte MDR THÜRINGEN, sogenannte "Eintrittsspenden" bei Rechtsrock-Konzerten könnten aus zahlreichen Gründen steuerrechtswidrig sein. So dürften bei Spenden keine Gegenleistungen erwartet werden und setzten zudem die sogenannte "Selbstlosigkeit des Veranstalters" voraus. Beides sei bei einem Rechtsrock-Konzert wie am letzten Wochenende in Themar nicht gegeben. Somit würden Einkommens-, Gewerbe-, und Umsatzsteuer fällig werden, so Schmidt weiter.

Diese Auffassung bestätigt auch ein Urteil des Gothaer Finanzgerichts vom April 2015. In diesem Fall hatte ein Veranstalter in Gera - ähnlich wie in Themar - eine Mischung aus politischer Versammlung und Konzert angeboten. Von den Besuchern wurde eine "Spende" in Höhe von 15 Euro verlangt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich hierbei nicht um Spendeneinnahmen sondern um umsatzsteuerpflichtige Erlöse handelte.

 

Rechtssprechung von Bundesfinanzhof eindeutig

Auch die Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs ist in diesem Punkt eindeutig. Kriterien für Spenden sind demnach: unbestimmte Höhe, die freiwillige Entrichtung durch die Teilnehmer, das Fehlen einer Einlasskontrolle sowie die Angaben eines uneigennützigen Spendenzwecks. All dies trifft auf das Rechtsrock-Konzert in Themar nicht zu.

Ob es sich um Spenden oder regulär zu versteuernde Einnahmen handelt, muss letztendlich das jeweils zuständige Finanzamt - in diesem Fall das Finanzamt in Sonneberg - entscheiden.

Immer mehr Open-Air-Rechtsrock-Konzerte in Thüringen

Bereits im Oktober letzten Jahres hatten die Grünen mit einer Kleinen Anfrage im Thüringer Landtag auf das Thema aufmerksam gemacht. Aus der Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage der Grünen geht hervor, dass sich die Zahl der als politische Versammlung angemeldeten Rechtsrock-Konzerte unter freiem Himmel in den letzten Jahren vervierfacht hat. 2011 gab es in Thüringen drei Konzerte mit rund 1.600 Teilnehmern, im letzten Jahr nahmen rund 6.500 Neonazis an insgesamt zwölf Rechtsrock-Konzerten teil. Allein in Themar waren es am letzten Samstag knapp 6.000 Teilnehmer. Ende Juli soll es ein weiteres Rechtsrock-Konzert in Themar geben.