Vier Jahre NSU-Prozess: Erkenntnisse über eine rechte Subkultur

Erstveröffentlicht: 
05.05.2017

Am Samstag jährt sich der Beginn des Terrorprozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zum vierten Mal. Langsam geht er seinem Ende entgegen: Noch bis Mitte Mai läuft die Beweisaufnahme. Damit rücken Plädoyers und Urteile.

 

München. Am Samstag, wenn sich der Beginn des Terrorprozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte vor dem Oberlandesgericht (OLG) München zum vierten Mal jährt, ist die Beweisaufnahme im Grunde längst beendet. Anfang Dezember 2016 – auch schon wieder vor bald einem halben Jahr – erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, sein Programm sei abgearbeitet. Wer noch Anträge stellen wolle, möge das „konzentriert und zügig“ tun – formuliert als Bitte. Inzwischen wurde aus der Bitte eine formelle Verfügung mit Frist am 17. Mai. Wer dann noch Beweise erheben wolle, müsse begründen, warum erst jetzt.

 

Damit rücken Plädoyers und Urteile näher und damit auch die juristische Sühne für die angeklagten Verbrechen. Eine Serie von neun Morden aus Fremdenhass, die Opfer durchweg selbstständige Kleinunternehmer, die als Händler, Schlüsseldienstbetreiber oder Imbiss-Gastronomen Geld verdienten und Steuern zahlten. Und der Mord an der Polizistin Michéle Kiesewetter in Heilbronn, zwei Sprengstoffanschläge in Köln und Dutzende Banküberfälle.

 

In den vergangen vier Jahren hat das Gericht nicht nur harte Beweise für sein Urteil gesammelt, sondern auch tiefe Einblicke in die rechtsradikale Subkultur gewonnen, in der sich das NSU-Trio bewegte – auch während der Zeit im Untergrund. Fast 14 Jahre hatten Beate Zschäpe und die beiden Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ihr Untergrundleben durchgehalten.

 

Dabei gab es in den ersten Prozessmonaten immer wieder Konflikte um Beweisanträge vor allem von Nebenklägern, also den Anwälten von Opfern und Hinterbliebenen. Verteidiger und auch die Bundesanwaltschaft beanstandeten häufig Formulierungen oder Fragen an Zeugen als „nicht zur Sache gehörig“ oder „Szenevoyeurismus“. Anfänglich folgte das Gericht den Beanstandungen.

 

Das änderte sich aber vor allem im Verlauf des Jahres 2014. Zum häufigen Missfallen der Verteidigung folgte das Gericht den Anträgen der Nebenkläger. Nach und nach offenbarte die Beweisaufnahme, dass das NSU-Trio keineswegs so abgeschottet und isoliert lebte, wie viele dachten. Auch die Präsenz von V-Leuten des Verfassungsschutzes im NSU-Umfeld wurde im Prozess deutlich. Einzelne Zeugen wurden vor Gericht als V-Leute enttarnt. Szene-Anführer berichteten, wie sie ihre Anhänger mit Konzerten bei Laune und mit Vorträgen auf Linie hielten – und gleichzeitig ihren V-Mann-Führern darüber berichteten und sich mit Geld aus der Staatskasse bezahlen ließen.

 

Der Prozess ließ ein Bild des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ entstehen, von dem öffentlich vorher nichts bekannt war. Als der NSU am 4. November 2011 aufgeflogen war, hatten sich auch die Behörden überrascht gezeigt. In den Trümmern der Zwickauer Fluchtwohnung war die Pistole gefunden worden, mit der alle neun rassistisch motivierten Morde verübt worden waren. Schlagartig war die Serie, die als unheimliches Rätsel galt, aufgeklärt. Man habe nicht ahnen können, dass rechtsradikale Terroristen dahinter stecken, teilten die Innenministerien von Bund und Ländern mit. Eine Gruppe namens NSU sei unbekannt gewesen.

 

Wie verzweigt rechtsradikale Subkultur und Unterstützerszene tatsächlich sind, hat der NSU-Prozess aufhellen, aber nicht restlos klären können. Erst gegen Ende lehnte das Gericht wieder mehrere Beweisanträge mit der Begründung ab, es sei nicht zu „überschießender Aufklärung“ verpflichtet – also über die Anklage und die Vorwürfe gegen die fünf Angeklagten hinaus.

 

Gleichwohl entstand zwischenzeitlich immer wieder der Eindruck, das Verfahren ziehe sich unnötig lange hin. Der Vergleich mit dem Prozess gegen das rechtsextreme „Aktionsbüro Mittelrhein“ in Koblenz rückt die Verhältnisse zurecht. Dort platzte vergangene Woche das Verfahren nach 337 Verhandlungstagen, die sich über fünf Jahre hingezogen hatten. In München, im NSU-Prozess, absolvierte das Gericht bisher 362 Verhandlungstage – in nur vier Jahren.

 

Christoph Lemmer